Fragen wegen dem Fernabsatzgesetz

xXxCaponexXx

Lt. Junior Grade
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Hallo liebe CBler,

ich habe ein Problem.
Ich habe am 28.12.2010 bei einem Onlinehändler Arbeitsspeicher bestellt.
Dieser wurde dann mit DPD am 04.01.2011 versendet und befindet sich seit gestern hier bei mir in Wuppertal in dem Lager/Depot von DPD.
Ich habe dann eben dort angerufen und mal nachgefragt wann ich mit dem Paket rechnen kann und mir wurde gesagt bis Freitag, da Sie im moment viele Pakete haben die wegen den Schlechten Wetterverhältnissen noch nicht beim Kunden angeliefert wurden.
Nun meine eigentliche Frage, wie sieht das mit den 14 Tagen rückgaberecht aus.
Tritt das erst in Kraft wenn ich das Paket zu hause habe was ja eigentlich normal sein müsste oder ab versandt datum?
Nicht das ich das Paket erst irgendwann nächste Woche bekomme, denn daran glaube ich wohl eher so wie der Herr gesprochen hat und meine Frist dann schon fast abgelaufen ist.
Ich danke euch schonmal für eure antworten.

Gruß Capone
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich beginnt die Frist erst mit dem Erhalt der Ware. Alles andere wäre ja bescheuert ;)

Um sicher zu gehen, lies dir einfach beim Händler in den AGBs den Absatz zum Widerrufsrecht durch, da sollte das eigentlich drinnen stehen.
 
ab erhalt der ware soweit ich weiß.
Es macht ja wenig sinn wenn das rückgaberecht schon erloschen ist wenn die ware nichtmals beim kunden ist ;)
Sollte aber auch in den AGB / FAQ vom online-shop stehen dass der Vertag erst ab erhalt der ware zustande kommt.

MfG
Damon
 
@Hanse & Damon, es ist - im wahrsten sinne des wortes - scheiss egal was in den AGB's eines Unternehmen steht, da Recht, in diesem Fall das Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz sämtliche AGB's aufheben würde falls diese das Recht verletzen.

@TE: Das Widerrufsrecht beginnt ab Erhalt/Zustellung der Ware (ggf. auch wenn ein Nachbar, Verwandter es übernimmt)
 
Vielen dank für eure Antworten.
Dann bin ich erstmal Beruhigt.
Man Lernt immer dazu :D gut das es euch gibt.
Danke und Gruß aus Wuppertal
 
Alles richtig, wenn du die Ware hast 14 Tage, ohne wenn und aber kannst du die Ware zurückschicken ( ohne Nennung von Gründen!! )
 
Zudem gibt es eine EU-Richtlinie, die besagt das du auf alle beweglichen Objekte 2 Jahre "Gewährleistung" hast.
Also kannst du ihn auch zurückschicken und sagen ging irgendwie nicht mehr so ganz.
 
Pascha77 schrieb:
FAIL!!!

Das gilt ab Datum der Rechnungserstellung...

Tja du "fail"st hier ;)

@FreestyleSkier aber nach 6 Monaten hast du eine Beweistlastumkehr, und es geht bei der Gewährleistung um Mängel die bei der Übergabe/Erhalt der Ware/Sache nicht sichtlich/gegeben waren
 
Zudem gibt es eine EU-Richtlinie, die besagt das du auf alle beweglichen Objekte 2 Jahre "Gewährleistung" hast.
Also kannst du ihn auch zurückschicken und sagen ging irgendwie nicht mehr so ganz.

Was hat das denn mit der gestellten Frage zu tun, der Speicher ist doch gar nicht mangelhaft?
Oder willst du zu einem Betrug anstiften?

Ansonsten stimmt das geschriebene, die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der Ware zu laufen, vgl. hierzu § 312d Abs. 2 BGB.
 
Pascha77 schrieb:
FAIL!!!

Das gilt ab Datum der Rechnungserstellung...

Flasch! Es gilt eher "Die Frist beginnt am Datum der rechnungserstellung, aber frühstens nach erhalt der Ware." also je nachdem was später eintritt...
 
Die Rechnungserstellung hat mit dem Fristlauf rein gar nichts zu tun!

Dazu am besten 312d Abs. 2 BGB lesen.
 
Nun ja!
Aber wenn du erst nach 6 Monaten die Idee bekommst: "Hmmm der Speicher will ich eigentlich nicht mehr!" sollte man villeicht fragen was hast du davor so gemacht?^^

Nein wollte damit nur sagen das er sich keine Sorgen machen soll!!
Wird sicher zurückgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach 6 Monaten ziemlich sicher nicht, warum auch?

Wobei ich dein gebrochenes Deutsch auch nicht wirklich verstehe...
 
Entschuldigen Sie, dass ich mich nicht an ihr Deutsches-Hochdeutsch anpasse...

So wird Hilfe heute also angenommen.
 
Was du geschrieben hast, war inhatlich falsch und somit wohl kaum eine Hilfe.

Den Sinn von #13 verstehe ich halt einfach nicht, du?
 
hängt mit #9 zusammen.

Das er sicherlicht nicht erst nach 6 Monaten drauf kommt, ich will den RAM nicht!!
 
@chrisibär:
manchen unternehmen ist das wohlergehen der kunden nicht "scheißegal", es soll durchaus seriöse unternehmen geben die "richtige" AGBs haben und man nicht immer gleich mit dem anwalt anmaschieren muss um dort etwas in gang zu setzen^^
beispiel:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
quelle: http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/59#agb_2

Und wenn ein shop sowas in den AGB schreibt dann ist das so, egal was das gesetz sagt. Und wenn es nicht in den AGB steht trotzdem weil wie du gesagt hat gesetz ist gesetz, die AGB können es nur noch besser machen^^

MfG
Damon

edit: wow was hier im thread vor sich geht... leute wir sind doch nicht im kindergarten^^
 
hängt mit #9 zusammen.

Das er sicherlicht nicht erst nach 6 Monaten drauf kommt, ich will den RAM nicht!!

Was ja dann mit der Frage ansich auch nichts zu tun hat >> wegen dem Fernabsatzgesetz.

Und wenn ein shop sowas in den AGB schreibt dann ist das so, egal was das gesetz sagt.
Dann ist immer noch das Gesetz gültig, die AGB können nur Kundenfreundlicher gestaltet werden, aber nicht schlechter für den Kunde ausfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Damon: Ich hab das ja auch nicht im negativen gemeint, sondern einfach als Information für den TE bedacht, nicht das er sich vielleicht wundert, wenn in den AGB's der Firma - wo er das Produkt gekauft hat - etwas anderes drinnen steht. Vorallem als Ergänzung in Bezug auf #2 und #3 Poster die halt nur explizit auf die AGB's eingegangen sind ;)

Pascha77 schrieb:
@Crisibär, du Lutschpuppe: Wahrscheinlich hast du dir noch niemals AGB´s durchgelesen...

Was soll man dazu sagen ausser.... n/c
 
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