Suxxess schrieb:
Vor 21 Jahren, aber da hieß die OST-BKA noch STASI.
Wenn ich das richtig interepretiere handelt sich nur um das strafrechtlich. Daher kommt dann trotzdem nochmal eine Zivilklage auf einen zu, oder? Es ist ja nicht mit der Internetsperre gegessen...
Du siehst das richtig. Hier wird mit dem Strafrecht zugeschlagen, obwohl nicht einmal eine Straftat vorliegt. Auch das ist unangemessen.
Übrigens wird es dich vielleicht überraschen, aber in der DDR saß vielleicht mal ein Stasi-Spitzel in der Kneipe, aber beim Bäcker ausweisen, um ein Brot zu kaufen, mußte sich da niemand. Genau das würde aber passieren mit einer personengebundenen IP oder ersatzweise dem Gesamtbevölkerungsscreening à la INDECT. Bei allen Handlungen im Netz, seien sie banal, geschäftlich, beruflich, sozial, politisch engagiert, sexuell kompromittierend, oder eventuell sogar ordnungswidrig, würde man staatlich registrierte Spuren hinterlassen.
Das Internet IST übrigens längst ein "rechtsfreier Raum". Allerdings in einer anderen Form, als dieser Begriff üblicherweise verwendet wird.
Stichwort Vorratsdatenspeicherung. Die Justizministerin selbst hat bei der Pressekonferenz erklärt, "daß man, um ein Bild zu gebrauchen, ja nicht die Briefe lese, sondern nur den Umschlag, wer wann an wen geschrieben hätte". Ein vergleichbares Screening im Briefverkehr wird weder durchgeführt, noch wäre es legal. Es verstieße schlicht gegen die Verfassung.
Im Internet ist diese Art Screening bereits Realität! (wobei man hoffen darf, daß das Bundesverfassungsgericht dies im Februar vorübergehend kippen wird - deshalb braucht man ja auch einen Ersatz à la INDECT)
Ein Rechts-freier Raum....