Freundin gekündigt - Zeitarbeit

MrMorgan

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Hallo,

meine Freundin hat heute die Kündigung erhalten von ihrem Sklaventreiber zum 15.02.2013.

Kann man natürlich nichts machen, aber uns stellen sich jetzt zwei fragen.

Laut Arbeitsvertrag hat sie 25 Tage Urlaub im Jahr. Sie hat noch 4 Tage vom letzten Jahr. Jetzt gewähren Sie ihr noch 6 Tage Urlaub (4 von letztem Jahr + 2 von Januar). Müssen die nicht noch 1 Tag für den halben Februar gewähren?? Oder zählt der angefangen Monat nicht mehr?

Dann stellt sich mir die Frage: Sie arbeitet jetzt dort seit 2 Jahren, hat nen unbefristeten AV. Kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen?

Im Kündigungsschreiben steht nur: Hiermit kündigen wir fristgerecht zum 15.02.2013... blabla.

Wir nehmen an, das sie wegen Krankheit gekündigt wurde (Sie hatte die letzten 2 Wochen Grippe (also richtige Influenca, keinen grippalen Infekt oder so).

Sie wird jetzt praktisch von 21.01-07.02 freigestellt (Zeitkonto) und dann von 08.02.-15-02 Resturlaub.

Man ich könnt echt kotzen, das sind echt die allerletzten Ausbeuter!
 
http://www.inpopro.de/arbeitsrecht/kuendigung.html

das am besten mal lesen. die kündigung ist auf jedenfall in der frist (4 wochen vor dem 15. des folgemonats). solange sie unter 25 ist. wenn sie älter als 25 ist und länger als 2 jahre dort arbeitet (also müsste sie 27 sein), gilt der untere teil.

für den rest gibt es zu wenig infos.

generell gibt es zwei gründe: betriebs- oder personenbedingt.
Betriebsbedingte sind, wenn wirklich ohne Kündigungen der Betrieb nicht zu halten ist.
Personenbedingt ist, wenn du geklaut hast, aufgrund von langer Krankheit nicht absehbar ist, wann du wiederkommst, Alkohol am Arbeitsplatz usw.

das sagt zu mindest google und ein mir bekannter jurist. der kann natürlich auch falsch liegen, da nicht auf arbeitsrecht spezialisiert.

wenn jemand mich verbessern will, kann er dies gerne tun.
 
Hm naja, sie war in den letzten 3 Monaten öfters krank, aber nicht wegen Faulheit sondern weil sie eben krank war.

Betriebsbedingt ist ja so ne Sache, wie will man das belegen... Sie ist 23.

Aber grundsätzlich ist es ja fristgerecht. Mir gings eben nur darum, ob der AG einen Grund für die Kündigung angeben muss...
 
Moin MrMorgan :) (kennst mich)

Manchmal frage ich mich wirklich, wo wir inzwischen "gelandet" sind. Ich lasse doch niemanden gehen, nur weil der mal 2 Wochen echt krank war. Aber die Ausbeutung wird kein Ende mehr nehmen, wir lassen uns auch einfach viel zu viel gefallen.

Ansonsten stimmt es wohl, Gründe braucht man nicht mehr. :(
 
Wenn du den Grund erfahren willst, müsst ihr klagen. Vor Gericht muss der AG dann die Kündigung begründen. War es betriebsbedingt muss er die schlechte wirtschaftliche Situation darlegen und die Sozialauswahl, war es personenbedingt, die Gründe die in Person deiner Freundin vorliegen. Und wenn sie in den letzten 3 Monaten öfters krank war, ist das zwar kein legitimer Kündigungsgrund, aber für eine Zeitarbeitsfirma ein erheblicher Kostenfaktor, denn die bekommen ja nur Geld, wenn deine Freundin verliehen ist.
 
mein erster gang wäre jetzt zum arzt und schön 4 wochen kasse.. dann gibts am ende noch schön geld, zeitkonto + urlaub muss dann ausgezahlt werden und der sklaventreiber würde kotzen :)
 
lokist schrieb:
mein erster gang wäre jetzt zum arzt und schön 4 wochen kasse.. dann gibts am ende noch schön geld, zeitkonto + urlaub muss dann ausgezahlt werden und der sklaventreiber würde kotzen :)

Genauso würde ich es auch machen. Gekündigt ist gekündigt, da wird man nicht mehr viel reißen könne. Also sofort zum Arzt und bis zum Schluss krank melden lassen. Ganz einfache Geschichte :-P
 
Davon würde ich abraten. Sie ist doch für die weitere Arbeitssuche sicher auf ein Arbeitszeugnis angewiesen. Und sich nun dauerhaft krank schreiben zu lassen könnte sich darauf ungünstig auswirken.
 
Das ist doch auch blödsinn. Warum sollte es sich negativ auswirken, wenn man krank ist? Wen sie die eh auf dem Kicker haben (wohl deshalb die Kündigung) wird sich anderen Bewertung nichts ändern.
 
Jelais99 schrieb:
Davon würde ich abraten. Sie ist doch für die weitere Arbeitssuche sicher auf ein Arbeitszeugnis angewiesen. Und sich nun dauerhaft krank schreiben zu lassen könnte sich darauf ungünstig auswirken.

Stimmt nicht, der AG darf kein Negatives Zeugniss ausstellen. Lass das einfach von irgendwem der Ahnung hat kontrollieren, sollte es schlecht sein ein neues Verlangen. Wird dies verweigert einfach zum Anwalt gehen.
 
Ich weiß, dass er kein negatives Zeugnis ausstellen darf. Dennoch ist es nicht förderlich, wenn dort z.B. nicht steht, dass es sich um eine engagierte und belastbare Mitarbeiterin handelt.

Ich bin selbst bei vielen Einstellungsgesprächen dabei und achte bei der Sichtung der Zeugnisse vielmehr darauf, was eben nicht explizit erwähnt wird.

Und sicher kann man auch rechtlich gegen ein Zeugnis vorgehen. Allerdings vergeht dabei auch wertvolle Zeitt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ihr habt beide recht, naja mal schauen wie wir das handhaben.
 
Hier wird von Ausbeutern und Sklaventreibern gesprochen, Tips gegeben, die strafbar sind (zum Arzt gehen ohne krank zu sein) und sich über Arbeitgeber beklagt.

Und niemand kommt auf die Idee mal darüber nachzudenken, dass ein Arbeitgeber niemanden entlässt, der für den Betrieb produktiv ist. Wird mit dem Arbeitnehmer Gewinn erzielt (der über dessen Gesamtkosten liegt), wird der Arbeitgeber diesen Beschäftigten halten wollen (zumnindest sofern die Produktivität des Beschäftigten nicht deutlich unter der der Kollegen liegt). Und zwar auch dann, wenn er (auch mehrmals) krankheitsbedingt ausfällt.

Für wie dumm haltet Ihr Arbeitgeber überhaupt? Es muss eine neue Kraft als Ersatz eingestellt werden. Diese erhält volles Gehalt, leistet zu Anfang aber erstmal kaum etwas, da sie eingearbeitet werden muss. Das mindert dann obendrein die Produktivität der Mitarbeiter, die sie einarbeiten müssen.


Dies ist jetzt nicht zwingend auf den TO bzw. dessen Freundin bezogen, es gibt schwarze Schafe auch unter Arbeitgebern, die sich nicht unbedingt interessengerecht hinsichtlich ihres Unternehmens verhalten. Es gibt auch persönliche Abneigungen und evtl. falsche Eindrücke von einer Person.

Wie einseitig hier allerdings Stellung bezogen wird, ohne den Sachverhalt genau zu kennen, und wie hier pauschalisiert wird ohne Sinn und Verstand, das ist schon widerlich.


MfG,
Dominion.
 
hier war die firma der ausschlaggebende Punkt der meine Freundin "geliehen" hat sozusagen. Sie hatte vor ner Weile mal Probleme mit ihrem Chef weils ein Arschloch ist, war jetzt aber schon vor paar Wochen.

Ansonsten ist die Leihfirma bei der sie war sowieso das letzte, klauen all ihren Arbeitern Urlaub weil sie usw usw. Alles bei ihren Zeitarbeitskollegen schon nachgerechnet, drohen ihren Angestellten mit Kündigung wenn sie auf ihr Recht pochen usw usw... aber die meisten kuschen halt leider aus Angst um ihren Job...
 
Wenn dem so ist, sollten die AN gemeinsam klagen. Dann hätten sie schnell eine neue Geschäftsleitung, da den verantwortlichen Personen ein Berufsverbot auferlegt werden könnte. Wer als AG bewusst die Rechte der Beschäftigten uterminiert, hat seinen Job nicht mehr lange.

MfG,
Dominion.
 
Dominion meist hast du wirklich gute Beiträge (auch wenn wir nicht der selben Meinung sind), aber bist du wirklich hier so naiv? Neue Geschäftsleitung? Das kann nicht dein Ernst sein. Die Realität in der Arbeitswelt aus der Sicht des Arbeitnehmers sieht schon lange anders aus.
 
@ Xyn:

Solange sich ein AG auf legalem Boden bewegt, ist ihm in der Tat nur schwer beizukommen. Wenn allerdings mit strafrechtlich relevanten Methoden (-> Nötigung) ganz bewusst auf den AN eingewirkt wird, um diesen an der Durchsetzung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Rechte zu hindern, wird das Eis auch für den AG sehr dünn.

Dies ist zu unterscheiden von Fällen, in denen etwa unbezahlte Überstunden verlangt werden, da auch bei Kündigungsandrohung hier nicht zwingend strafrechtliche Normen Anwendung finden (kommt auf den konkreten Fall an).

Danke übrigens für die Blumen (-> gute Beiträge). :)

MfG,
Dominion.
 
naja, die realität sieht leider meist so aus das die leute schlicht und einfach angst um ihren Job haben und lieber den Mund halten...
 
naja, die realität sieht leider meist so aus das die leute schlicht und einfach angst um ihren Job haben und lieber den Mund halten...

dann kann deine Freundin jetzt ja mit guten Beispiel vorangehen und Kündigungsschutzklage
und Ihrern gestrichenen Urlaubstag einklagen - da Ihr natürlich der Urlaub anteilig bis 15.02.2013 zusteht
somit mind. 3 Tage nach deiner Schilderung
gleichzeitig würde ich auch anwaltlich die Freistellung unter Inanspruchnahme des Zeitkontontos prüfen lassen
 
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