TheWalkingDead schrieb:
Ob der Hinweis "geh doch um Arzt und lass Dich krankschreiben" strafrechtlich etwas hergibt ?
Also, ein Betrug iSd § 263 StGB verlangt, laienhaft ausgedrückt, eine Täuschungshandlung, mit welcher ein rechtswidriger Vermögensvorteil erlangt werden soll, sowie eine Vermögensbeschädigung des Geschädigten.
Anspruch auf Erhalt Deines Lohnes hast Du nur durch geleistete Arbeit. Ein Sonderrecht regelt allerdings, dass Du im Falle einer Krankheit weiterhin Deinen Anspruch auf Lohnzahlung behältst.
Täuschst Du nun eine Krankheit vor, täuschst Du auch über das Vorliegen des Sonderrechtes. Du erhältst also Zahlungen, obwohl Du nicht gearbeitet hast und auch nicht krank warst, und dies aufgrund der Täuschungshandlung über das Vorliegen des Sonderrechts. Daher ist der von Dir erzielte Vermögensvorteil rechtswidrig. Eine Vermögensbeschädigung des AG ist ebenfalls gegeben. Hiermit läge ein Betrug vor.
[Diese Darstellung ist absolut vereinfacht dargestellt. Die Prüfung des § 263 StGB ist in Wirklichkeit wesentlich komplexer.]
Dabei erwischt zu werden ist übrigens leichter als man vielleicht denkt: Als jemand, der krankgemeldet ist (kommt auch entscheidend auf die Art der gemeldeten Erkrankung an), bist Du von Rechts wegen dazu verpflichtet, eine schnellstmögliche Genesung zu fördern. Gibst Du also Grippe an und wirst im Fitnessstudio, beim Surfen, beim Eisessen mit Deiner Freundin oder beim Shoppen gesehen, wird das Eis sehr schnell sehr dünn.
An dieser Stelle auch bei Dir noch einmal der Dank für die Blumen, dass Du meine Beiträge gerne liest.
MfG,
Dominion.