Urlaubsanspruch Zeitarbeit- Erstes Jahr

MrMorgan

Admiral
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Moin,

hab da mal ne Frage. Meine Freundin arbeitet seid 3. Februar 2011 bei ner Zeitarbeiter Firma.

Nach unseren Rechnungen hat sie für dieses Jahr Urlaubsanspruch in höhe von mind. 19 Tagen.

In ihrer ersten Abrechnung stand ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Mittlerweile hat sie 14 Tage genomme und laut Aussage der Zeitarbeiterfirma hat sie plötzlich nur noch Anspruch auf 4 Tage Resturlaub.

Sie hätte scheinbar in den ersten 6 MOnaten nur Anspruch auf 1,6(6) Tage / Monate, wenn ich das nachrechne komm ich ja aber sowieso auf 19,6x Tage Urlaub was ja nach Gesetzeslage auf 20 aufgerundet werden muss oder irre ich hier?

Ich geh davon aus das ihr für die fehlenden 2 Arbeitstage im Februar auch höchstens ein anteilger Teil des Monatsanspruches aberkannt werden darf oder?

Im Arbeitsvertrag steht ebenfalls das man im ersten Jahr 24 Tage Urlaub hat, im zweiten dann 25 Tage. Man hat ihr aber heute am Telefon gesagt, sie hätte nächstes Jahr nur 24 Tage weil sie ja erst im Februa angefangen hat zu arbeiten. Ist das so rechtens?

Über konstruktive Beiträge würd ich mich freuen. Falls etwas unklar ist in meinen Aussagen, hakt ruhig nach ;)
 
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage und bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage pro Jahr. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html
Ist die Zeitarbeitsfirma im Arbeitgeberverband, kann der tarifliche Urlaubsanspruch auch höher sein.
In der Firma, in der ich arbeite, haben die Zeitarbeiter 24 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Bei Deiner Freundin dürfte eigentlich nur für die ersten 34 Tage des Jahres (Januar/Februar) anteilig abgezogen werden.
Aber als Zeitarbeiter muss man sich ja einiges vom Arbeitgeber gefallen lassen, um nicht eine Kündigung zu riskieren.

Steht im Arbeitsvertrag irgendetwas von einem vollen Kalenderjahr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur schriftliche Aussagen sind bindend, das heißt sollte vom Arbeitgeber nix weiteres kommen sollten die 20 Tage gelten.

Weiterhin gilt das Prinzip des Lex Specialis, das heißt für deine Freundin gilt der Arbeitsvertrag, solange dieser deine Freundin nicht schlechter stellt als das Bundesurlaubsgesetz etc., da dort bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaub zustehen, kann deine Freundin nicht meckern, entspricht dem Gesetz, nicht mehr nicht weniger.

Guckt euch aber nochmal die Formulierungen genau an, denn wenn "Kalenderjahr" niedergeschrieben ist, dann hat der Arbeitgeber bezüglich der 24 Tage Urlaub im nächsten Jahr recht, wenn das jedoch nicht explizit aufgeführt worden ist, dann könnt ihr GLück haben (Schlupfloch).

Von mündlichen Aussagen ist generell wenig zu halten, da diese rechtlich meist nicht bindend sind.
 
ja das komisch ist aber das auf den abrechungen in den ersten 3 monaten 20 urlaubstage standen. dann hat sie im Mai 1 Tag Urlaub gehabt und in der Juni Abrechnung waren die Ausgangsurlaubstage plötzlich auf 19. Und nun soll sie laut Mitarbeiter nur noch 18 Tage haben.

Ich konnte das im Gesetz nun nicht rauslesen, weder im Urlaubsgeset noch im Mantelvertrag-Zeitarbeit weiviel Urlaub man denn nun in den ersten 6 Monaten hat (monatlich). Kann das zutreffen mit den 1,6 (bzw. 1,66 Tagen pro Urlaub)?
Ergänzung ()

Vor allem hier noch ein Satz aus ihrem Arbeitsvertrag zum Thema Urlaub.

3. Im Eintritts- und Austrittsjahr hat der Arbietnehmer auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubsanspruches, als er volle Monate beim Arbeitgeber beschäftigt war.

Heißt das jettz wirlkich die ziehen ihr für Januar 2 Tage ab und Für Februar auch noch, blos weil sie 2 Arbeitstage im Februar verpasst hat?

Aber selbst dann hätte sie ja Anspruch auf 20 Tage, denn auch im Arbeitsvertrag (hab ihn grad ganz durchgelesen) steht nirgends was drin von wegen 1,6 Tage/Monat in der Probezeit.
 
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In den ersten 6 Monaten hat sie jeweils "Teilurlaub" (§ 4+5 Bundesurlaubsgesetz), das heißt Jahresurlaub auf die Monate runtergerechnet.
Je nachdem ob 5 / 6 Tage Woche wird das dann runtergerechnet von 20/24 Urlaubstagen im Jahr.

20:12 = 1,666.... Tage Urlaubsanspruch pro Monat

Also stimmt die Aussage des Arbeitgebers wenn deine Freundin eine 5 Tage-Woche hat.

Und ja, für Januar dürfen sie deiner Freundin 2 Tage Urlaub abziehen.
 
für Januar leuchtet mir das ja ein. Aber wie schauts mit Februar aus? Sie hat ja nur 2 Arbeitstage verpasst im Februar.


Sprich wenn sie aber im Jahr 24 Urlaubstage hat, müsste man aber dann

Für die ersten 6 Monate rechnen

6x1,66=9,996 entspricht ja normal 10 Tage Urlaub

PLUS

5x2 Tage (für den Rest vom Jahr - August-Dezember)

rechnen, ich komme da aufgerundet auf 20 Tage Urlaub.
 
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Also, arbeitet deine Freundin 5 oder 6 Tage die Woche ?
Denn 24 Tage hat sie nur bei einer 6 Tage Woche.

Es wird jedoch in eurem Fall nicht (!) ab dem 1.02. berechnet und dann einfach 2 Tage abgezogen, sondern einfach ab dem 1. Arbeitstag gerechnet, das heißt 6 Monate ab dem 3.02. und die Fristen laufen dann ab dem 3.02. oder lief der Arbeitsvertrag schon ab 1.02. und deine Freundin ist erst am 3.02. erschienen ? Dann ziehen sie euch berechtigt 2 Tage ab.
Ansonsten nicht.
 
Sie hat eine 5 Tage Woche. Aber sie hat 24 Tage Urlaub im ersten Jahr laut Arbeitsvertrag.
 
Wenn im Arbeitsvertrag 24 Tage stehen,hat sie 24 Tage Urlaub weil lt.Bundesurlaubsgesetz nach 6 Monaten der volle Urlaubsanspruch zusteht.
Das weiss aber fast niemand und die Arbeitgeber spekulieren darauf das es unwissend ist weil man so Urlaub bzw.Kosten spart.
Kannst du auch Hier Nachlesen.


Mfg Purzelbaum9876
 
Wenn im AV 24 Tage stehen, dann ist da nix dran zu rütteln.
In den ersten 6 Monaten hat sie zwar nur Teilurlaub (wie bereits erklärt), aber sonst sehe ich da keine Irritationen ?!

Wikipedia als Rechtsgrundlage ist .... gewagt ;).
 
Wollte nicht was anderes suchen aber es gibt zig Seiten wo man es genau so lesen kann wie auf Wiki.
 
Also heißt das jetzt praktisch, das sobald sie die ersten 6 Monate absolviert hat der ursprüngliche Anspruch aus dem BUrlG von 1,666 Tagen/Monate gewandelt wird in die (durch den Arbeitsvertrag für das erste Jahr gesetzte 24 Tage/Jahr) 2 Tage/Monat?

Man ist das kompliziert ;)
 
Nach den 6 Monaten hat sie Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub (24 Tage) abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage.
 
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