Gainward GTX 1080 Phoenix GLH: Ein Lüfter dreht auf, anderer defekt.

Smoke165

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Habe schon so meine Vermutung, aber denke mal hier nachzufragen wird definitiv nicht schaden. Also, das Szenario:

PC lief über Nacht, nur Desktop, ein Weckerprogramm (deswegen lief er) und der Monitor (eingebaute Lautsprecher) liefen. Wache dann heute morgen auf, irgendein Lüfter im PC ist richtig am aufdrehen und es stinkt nach verbrannter Elektronik, echt widerlich. Also Tower aufgemacht um dann letztendlich zu merken, dass ein GPU-Lüfter aufdreht wie bekloppt, der andere wiederum GAR NICHT läuft. Bei Afterburner werden keine Daten mehr hinsichtlich Lüftergeschwindigkeit ausgepuckt und wenn ich manuell ein Lüftertempo einstellte, beeinflusste das lediglich einen der Lüfter. Der andere blieb weiterhin tot. Und bei 0% (bzw standard-settings und damit 0%-Funktion) drehte der aktive Lüfter immer noch auf. Sicher 60-70% der Lautstärke nach zu urteilen.

Es scheint mir sehr, dass der abartige Gestank von dem einen Lüfter der GPU aus kommt, also dieser vermutlich einen Kurzen hatte und verkohlt ist. Bin ich richtig der Annahme, dass da ggf. eine Schutzschaltung eingebaut ist, die bei Ausfall dafür sorgt, dass ein kaputter Lüfter von dem anderen zur Sicherheit kompensiert wird (dieser eben deshalb so aufgedreht hat...?) Und haben andere solche Probleme auch schonmal gehabt (insbesondere aber nicht nur auf Gainward bezogen)

Das ist jetzt das zweite Mal, dass mir die Karte verreckt. Beim ersten mal hat sie kein Bild mehr ausgespuckt inklusive Error 43 und musste zur RMA. Da wurde mir eine aufbereitete 1080 Phoenix GLH geschickt. Und jetzt habe ich dieses Lüfterproblem (wenns denn das ist und nicht irgendwas anderes verbrannt ist). Da ich keine Ersatzkarte liegen habe, bin ich halt richtig am kotzen. Hätte heute seit Wochen das erste Mal Zeit zum zocken gehabt......

Und weiß jemand, wie das mit der Garantie in meinem Fall ist? Seit Neukauf habe ich von 2 Jahren noch ca. 3 Monate Restgarantie übrig. Allerdings war die Karte ja schonmal im RMA. Erneuert sich die Garantie in irgendeiner Form? Falls interessant: Gekauft wurde sie bei Cyberport. Und vor allem: Wenn ich jetzt wieder eine andere durch RMA bekomme oder sie repariert wird, habe ich halt kein Bock dann beten zu dürfen, dass da nun nichtsmehr passiert da die Garantie so gut wie durch ist. Einen Gehäuselüfter mit Kabelbindern auf die Karte knallen wollte ich ja nun als Lösung definitiv nicht. Diese Sche**e kann mMn sowieso nicht angehen, dass mir innerhalb eines halben Jahres 2 Karten abkacken. Ich verspüre das sehr starke Bedürfnis bei Cyberport nach Ersatz durch eine andere Karte zu fragen. Dabei ist die Gainward echt top, würde sie auch einfach mal heil bleiben......:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 
Und weiß jemand, wie das mit der Garantie in meinem Fall ist? Seit Neukauf habe ich von 2 Jahren noch ca. 3 Monate Restgarantie übrig. Allerdings war die Karte ja schonmal im RMA.

Garantie gilt ab dem Verkaufszeitpunkt. Ob die Karte zwischenzeitlich ausgetauscht wird ist egal. Sie beginnt aber nicht erneut mit Erhalt der neuen Karte.
Vermisch aber bitte nicht Garantie mit der Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller individuell angeboten. Mehr wie die 2 Jahre ab Kaufdatum wirst du trotz austausch nicht haben. Gewährleistung hast Du auch 2 Jahre, wobei Du hier nach 6 Monaten nachweisen musst das der Mangel bereits ab kaufdatum bestanden hat. Da sich das nachweisen als extrem schwierig in der Regel erweisst, bist du bei der gesetzlichen Gewährleistung i.d.r. nur ein 1/2 Jahr wirklich gegen defekte abgesichert. Die gesetzliche Gewährleistung übernimmt der Verkäufer / Händler.
 
Smoke165 schrieb:
Ich verspüre das sehr starke Bedürfnis bei Cyberport nach Ersatz durch eine andere Karte zu fragen.

Das kannst du auf jeden Fall knicken, weil die Gewährleistung des Händlers, wie hier schon richtig erwähnt, nach den ersten 6 Monaten von der Beweislastumkehr betroffen ist. Wenn du den ersten Schaden nicht dokumentiert hast und zweifelsfrei nachweisen kannst, dass das nichts mit dir zu tun hatte (was ohnehin schwierig hast), hast du da keinerlei Handhabe. Vor allem, weil du ja schon ein RMA vom Hersteller durch hast, d.h. die Originalkarte hast du ja gar nicht mehr.
Jetzt nachträglich wird man sicherlich gar nichts beweisen können.

Und der Hersteller ist weder dazu verpflichtet, noch wird er das überhaupt gemacht haben. Garantie ist ja freiwillig und wenn die gewährt wird, ist das damit kein Beweis, dass ein Mangel vorlag, vor allem ein unverschuldeter Mangel.

Die einzige realistische Möglichkeit für dich wäre imho, noch ein RMA über den Hersteller anzuleihern. Wenn die Garantie in 3 Monaten um ist, kannst du danach sowieso nur noch beten - nichts anderes.

Für Ansprüche gegenüber dem Händler (Mangelbehebung/Reparatur, Austauschgerät, nach 3x Ausfall Geld zurück) hättest du das von Anfang an entsprechend dokumentieren und mit dem Händler abklären müssen.
 
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich, hatte da aber zugegebenermaßen beim Erstellen des Posts nicht dran gedacht. Frage ist insofern, ob iiiirgendeine Form von Absicherung bei Reperatur vorhanden ist, der ab Reperaturdatum gilt und nicht nach der eigentlichen Garantie etc.

Und hat denn jemand Erfahrung mit Lüfterausfall? Frage mich halt, ob das nun eine Art Schutz ist, dass da einer der Lüfter so aufdreht während der andere nichts macht. Macht zwar am Ende keinen Unterschied, da ich nun eh nicht Schuld bin, dass eine Karte im Idle verreckt (bzw der Lüfter und ggf irgendein Bauteil der Lüftersteuerung), aber aus Interesse wüsste ich das gerne.

RMA über den Händler werde ich Montag sowieso in Anlauf nehmen, da geht ja kein Weg dran vorbei, der vernünftig ist. Domumentation hin oder her lässt sich über das Online-Profil von cyberport ja nachverfolgen, dass es schon das zweite Mal ist. Also sollte es da zu einem dritten Mal kommen, hätte ich da denke ich kein Problem (zumindest nicht wegen mangelndem Nachweis, dass es das Dritte ist). Wäre aber auch der Hammer, wenn mir in den 3 Monaten dann noch eine Karte abkackt. Ich befürchte, das passiert wenn überhaupt danach. Was es ggf wenn keine „neue“ Absicherung in Kraft tritt, wohl nicht besser machen würde.
Echt schade. DIe Karte ist geil, die Kühlleistung gemessen an der Lautstärke wirklich sehr gut (und auf mehr kommts bei den 10xx Karten ja kaum an dank GPU Boost 3.0) und dann hat man zweimal sonnen Mist an der Backe.
 
Smoke165 schrieb:
Was es ggf wenn keine „neue“ Absicherung in Kraft tritt, wohl nicht besser machen würde.

Das wird, wie gesagt, nicht passieren. Sowohl Gewährleistung als auch Garantie gelten ab Kaufdatum bzw. ab Inempfangnahme bei Versand. Auf dieses Datum gibt es keine Verlängerung. Wenn da 2 Jahre stand, dann auf den Tag exakt 2 Jahre nach diesem Startdatum, ohne jegliche Ausnahme.
 
Vielleicht hilft dir das.

Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht. Ist dem Verkäufer die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar bzw. nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann er sie ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen.
Der Verkäufer darf also etwa den vom Kunden verlangten Austausch eines Computers ablehnen, wenn ein Ersatzgerät übermäßig teuer wäre. Dann muss sich der Kunde mit einer Reparatur zufrieden geben. In der Regel kommt bei geringwertigen Waren, bei denen sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt, eher eine Ersatzlieferung in Betracht, bei höherwertigen Produkten eine Reparatur.
Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, ist dem Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen.
Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.
In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel einem Computer allenfalls drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.
 
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Hätte halt sein können, dass bspw der Hersteller n halbes Jahr auf Reperaturen gibt und der Händler das eben weiterträgt. Mag sein, dass das nicht so ist, aber das finde ich ehrlich gesagt dann auch unter aller Sau. Wenn ich ein Gerät irgendwo reparieren lasse, habe ich da auch ein halbes Jahr drauf. Und weils sogar schon in der Garantiezeit flöten geht (was auch schon nicht passieren sollte, erst recht nicht zwei mal), ist das dann nicht so. Schön ist anders....
Ergänzung ()

Vaddasbruder schrieb:
Vielleicht hilft dir das.

Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht. Ist dem Verkäufer die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar bzw. nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann er sie ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen.
Der Verkäufer darf also etwa den vom Kunden verlangten Austausch eines Computers ablehnen, wenn ein Ersatzgerät übermäßig teuer wäre. Dann muss sich der Kunde mit einer Reparatur zufrieden geben. In der Regel kommt bei geringwertigen Waren, bei denen sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt, eher eine Ersatzlieferung in Betracht, bei höherwertigen Produkten eine Reparatur.
Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, ist dem Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen.
Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann.
In der Praxis kommt es auf den Einzelfall an. Gerichte haben schon die Ansicht vertreten, dass bei technisch komplizierten Geräten wie zum Beispiel einem Computer allenfalls drei Versuche akzeptiert werden müssen. Nur ein einziger Versuch kann zumutbar sein,
  • wenn der Kunde dringend auf den erworbenen Gegenstand angewiesen ist,
  • wenn die Ware zur Reparatur an den Hersteller geschickt werden muss;
  • wenn der Gegenstand technisch unkompliziert ist, wie Kaffeemaschine oder Toaster;
  • wenn der Verkäufer sich beim ersten Nachbesserungsversuch als unzuverlässig erwiesen hat.

Zum Hersteller muss es, das ist klar. Und als zuverlässig erwies es sich bisher nicjt. Danke jedenfalls jedem für die bisherigen Tipps. Ich bin ma gespannt, was cyberport so sagt am Montag....
 
Naja aber so wie ich das verstanden habe hast du ein Ersatz bekommen und keine Reparatur.

Also ist dem Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar!

Viel Glück
 
Cyberport hatte dazu halt nichts gesagt. Die Karte wurde zur Reperatur eingeschickt, ggf halt zu Gainwards Vertragwerkstatt hier in Deutschland. So oder so ja zu Gainward. Irgendwann kam eine Karte halt an, aber ich brauche nicht Cyberports Ansage, um eine andere Seriennummer zu erkennen. Neu war sie auch eher nicht, wird mit Garantie eine andere, reparierte Karte gewesen sein. Die hatte auch andere Taktraten (also im Silikon-Lotterie Sinne), bei GPU Boost 3.0 fällts ja auf, wenn man das überwacht.
Ich hatte die alte Karte halt fotografiert, apeziell Seriennummer. Müsste mal gucken, ob ich die Fotos noch habe.
 
Ja die Fotos könnten dir eventuell den Ar... retten.
Aber falls sich Cyberport querstellt ist natürlich auch die Frage ob es sich lohnt und ob du dir die Mühe machen willst die Rückgabe der graka per Gericht einzufordern. Wahrscheinlich eher nicht.
Deswegen erstmal auf dem guten Weg versuchen ob sie einfach das ganze auf Kulanz laufen lassen.

Vielleicht wäre dein Vorteil auch gewesen das ganze direkt nach Austausch zu Mängeln. Kenn mich mit der Rechtslage nicht aus aber ich würde das so verstehen das der Händler entweder das Recht hat dir die Grafikkarte auszutauschen (gegen eine nagelneue) oder deine zu reparieren. In deinem Fall wurde dir eine neue reparierte Grafikkarte geschickt. Und noch dazu ohne dir die Auskunft darüber zu geben dass das der Fall ist.

Vielleicht hast du auf diesem Weg noch irgendwie die Chance dein Geld zurück zu bekommen und eine andere Karte zu bestellen.
 
Den ersten weg werde ich eh erstmal versuchen, sprich mal abwarten, ob da etwas Kulanz rüberkommt.

Im zweiten Absatz liegst du glaube ich falsch. Wenn ich mich recht entsinne ist man in der Gewährleistung ggf zu Ersatz eines gleichwertigen Geräts verpflichtet. Eine reparierte in Top Zustand fällt darunter. Egal ob neu oder nicht, da meine ja auch eine gebrauchte war. Also da sehe ich keine Chance.
 
Hast du sie als neue oder gebrauchte gekauft ?
 
Neu. Bzw ganz genau genommen vom Vater. Das läuft alles über ihn. Zu behandeln ist der Fall entsprechend als „Neuware“
Cyberport schiebts auf Herstellergarantie und bietet nur Garantieverlängerung für 50€. Ein Telefonat mit dem Gainwardsupport ließ besseres erhoffen, ich sollte heute aber zurückgerufen werden, was leider nicht passiert ist....evtl kriege ich da aber immerhin eine Garantieverlängerung auf Kulanz. Daumen drücken.

Falls du auf den Absatz mit „gebraucht“ aus bist: als sie defekt wurde, war sie ja durch Gebrauch keine Neuware mehr. Von daher muss soweit ich weiß der Hersteller eben auch nicht zwangsweise Neuware liefern.
 
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