Gaming auf Server-RAM?

Bist du noch in der 14 Tage Frist? Dann zurück damit. Ist vollkommen egal was der Shop meint, es gibt ein Rückgaberecht.
 
Wenn ich mir seine Antworten durchlese, denke ich echt der trollt rum oder ist einfach mega unfähig. Wie kommt man denn bitte auf so eine Seite? :D
 
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na die seite ist doch ok.
halt kein typischer endkunden shop.

der shop... das ist die ingram-micro. das ist der mega distributor, der laden ist soo riesig, daß die als groß empfundenen endkunden versender bestenfalls winzige zwergerl dagegen sind.
weil die kaufen alle bei der ingram, ned umgekehrt.
ein großteil der ware auf dem markt wandert durch irgendein ingram verteilerlager.
z.b. das da: https://de.ingrammicro.eu/services/logistik_neu/logistikzentrum

https://de.wikipedia.org/wiki/Ingram_Micro
 
14 Tage Rückgaberecht sind auch in der Praxis existent...
Wenn Du Dich ggü. dem Shop genauso verhältst wie hier, werden die Dich aber am langen Arm verhungern lassen. Weil Du musst Deine Ansprüche erstmal durchsetzen.
Und Spezifikationen gibts nicht umsonst. Vorher lesen, dann klappts auch mit der richtigen Bestellung
 
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Eine Rückantwort im Stile:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Rückgaberecht Gebrauch....
...
...
Mit freundlichen Grüßen,


macht sich auch wesentlich besser als:

„Hey ihr Lappen,

habt mir falsche Ware verkauft. Auch noch zu doof um das korrekt auf eurer Homepage auszuschreiben.
Nehmt gefälligst zurück.... „

Nur mal so ein kleiner Crashkurs in Freundlichkeit.
 
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Ein Rückgaberecht gibt es nur, wenn der Händler es aus Kulanz anbietet. Verpflichtend ist das aber - so viel ich weiß - nicht.
Das gesetzliche Widerrufsrecht, das hier die meisten wahrscheinlich meinen, ist zwar verpflichtend, aber der Händler kann Wertersatz verlangen, wenn der Artikel tatsächlich beschädigt oder gar defekt ist.

Also E-Mails ode Briefe nicht mit "Rückgabe" oder "Rückgaberecht" formulieren, denn dann kann der Verkäufer es zu Recht abweisen.
 
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@Amaoto Jeder weiß, dass das Widerrufsrecht gemeint ist.
Bei Abnutzung/Beschädigung kann der Händler eine Wertminderung verlangen.
Aber nicht, wenn das Produkt defekt ist. Das geht dann sowieso nicht
Das einmalige Einsetzen stellt auch keine Wertminderung dar.
 
Der Link führt lediglich zur Herstellerseite des RAMs ich habe den Riegel nicht direkt da bestellt... die offizielle Herstellerseite liefert meistens die besten und verlässlichsten Informationen zu ihren Produkten, in dem Shop in dem ich den RAM gekauft habe, steht nirgendwo dass dieser RAM nur mit Server kompatibel ist.


Ich hatte auch schon "Workstation"Pc's (was genau ein Workstation und ein Desktop PC definiert bzw differenziert ist ja auch nicht ganz so klar) mit Xeon E3-1230 LGA1151 CPUs und da sind die DDR3-RAM-Module auch mit älteren Packard Bell iMedia Desktop-PC's kompatibel gewesen, mit dieser Erfahrung bin ich davon ausgegangen dass auch dieses DDR4 V71700016GBR Modul mit einem B350 MSI Mainboard kompatibel ist.


Bezüglich Rückgaberecht:
-Unter Vorbehalt,Individuelle Prüfung,
-unsachgemäße Bedienung, selbstverschuldeter Schaden, Garantieausschluss.
-Beschädigter Artikel? Nicht unser Problem....Melde dich beim zuständigen,verantwortlichen Logistikunternehmen.
 
Mal endlich den shop nennen, sonst würde ich hier mal für einen close voten.

Ich verstehe dein Problem mit dem Rückgaberecht absolut nicht.
Dein RAM ist doch nicht beschädigt oder ähnliches, jeder seriöse Shop wird das Ding ohne Probleme zurücknehmen.

Zudem, jedes Gericht würde dir womöglich sofort eine Rückgabeklage durchgehen lassen, du könntest im Notfall auf mangelnde Geschäftsfähigkeit deinerseits plädieren.

Im Ernst, der Fehler lag zu 100% an deinem Geiz und mangelnder Recherche.
Gib das Teil zurück und frag das nächste mal (höflich) vor Kauf hier um Rat.
 
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TheDr schrieb:
Mal endlich den shop nennen
Welcher Shop ist völlig latte. Es gelten für alle Geschäfte in D die gleichen Regeln bei B2C Geschäften.
Wenn der Shop es nicht zurücknehmen will gibts eigentlich nur wenige Gründe, z.B.:
-Der TE war pampig und man lässts halt drauf ankommen
-Der Shop ist nicht in Deutschland
-Der Shop liefert nur B2B und der TE hat das explizit akzeptiert und damit sein Widerrufsrecht als Verbraucher aufgegeben. Das würde sich auch mit den Aussagen
dxracer1 schrieb:
-Unter Vorbehalt,Individuelle Prüfung,
-unsachgemäße Bedienung, selbstverschuldeter Schaden, Garantieausschluss.
-Beschädigter Artikel? Nicht unser Problem....Melde dich beim zuständigen,verantwortlichen Logistikunternehmen.
decken.
Das technische Problem ist bereits gelöst, es geht hier nur noch um eine rechtliche Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
 
@dxracer1 naja DDR3 Module beim Xeon können auch "normale" sein ... und daher liefen die auch dann in einem "normalen" PC ...

Und nicht weil ein PC Workstation oder Server heisst ... ist auch die Hardware drinnen so... nur wenn die Hardware so heisst ... dann muss man schauen das es passt.

Also nochmal ... wusste der Verkäufer worum es sich bei deiner Hardware dreht ?
Wenn ja dann hat er dich falsch beraten ..

Wenn nein hast du falsch bestellt....
 
h00bi schrieb:
Welcher Shop ist völlig latte.
Dir vielleicht, mir nicht. Daher ist eine Frage legitim.
Ich finde es sehr, sehr komisch, dass er den shop nicht nennt.
Die ganze Geschichte stinkt.
 
Update:,

Nein, das technische "Problem" ist leider noch nicht behoben, denn nach einigen intensiven Nachforschungen und erneuten Installationsdurchläufen die wider Erwarten gescheitert sind, habe ich nun herausgefunden, dass mein Mainboard (MSI B350) auch ECC-RAM unterstützt🙂

Dieser Erkenntnis zugrundeliegend, müsste es theoretisch sowie praktisch reibungslos funktionieren, dürfte keine Fehlermeldung im Debug-LED-Menü aufleuchten......... Es macht allen Anschein als hätten die mir wohl nebst dem defekten Prozessor auch einen defekten RAM verhökert.

Oder gibt es für die Fehlermeldung eine andere Erklärung?

Links zum Mainboard:
https://www.future-x.de/msi-b350m-p...m4-ryzen-micro-mini-flex-atx-grafik-p-737648/

https://noteboox.de/MSI-7B38-004R-Mainboard


2 DIMM-Steckplätze - DDR4, non-ECC, ECC (Betrieb in Nicht-ECC-Modus), ungepuffert

Zur Frage der Bezugsquelle möchte ich es vermeiden, diese in aller Öffentlichkeit zu nennen und ist in dieser Hinsicht auch nicht entscheidend.
Außerdem ist und bleibt dies ein Anliegen zwischen mir und dem "Vetragspartner" und möchte es abschließend auch dabei belassen. Ich habe euch die Replik auf meine Reklamation bereits mitgeteilt, so viel Transparenz müsste eigentlich auch genügen. Eine Rückerstattung bzw Rückgabe ist ausgeschlossen.


Anmerkung und OT:

Die nun folgende Beanstandung betrifft angenehmerweise zwar nur eine Minorität der sich hier zum Wort gemeldeten Mitglieder, dennoch möchte ich es nicht unangesprochen lassen.
Wenn ihr das Bedürfnis habt, eure "Fachexpertise" zu teilen, unterlasst es doch zukünftig mit nichts außer destruktiver,provozierender Kritik aufzufallen und mir Inkompetenz,Ignoranz oder gar Pfennigfuchserei zu unterstellen, warum auch etwas hilfreiches,sachbezogenes beisteuern.... wenn man sich mit deplatzierten Beleidigungen und haltlosen Vorwürfen begnügen will.


Beschäftigen und befassen wir uns doch stattdessen mit dem aktuellen Sachverhalt.
Diesmal bitte ohne gedankliches Abschweifen in ungegenständliche Injurien oder anderweitig abstrakte Diskussionsbedürfnisse.


@MuahDib, Wie gesagt, so simpel ist das dann doch nicht mit dem Anwendungsbereich "Workstation und Server", laut deiner Aussage, die ich zu 100% teile, und meiner nun leider gemachten Erfahrung, sind derart derangierte Angaben zur Hardwarekompatibilität kaum aussagekräftig und ganz bestimmt nicht dem Konsumenten anzulasten, sollte er bei dieser überfordernden Konsternation den Überblick verlieren.
 
dxracer1 schrieb:
2 DIMM-Steckplätze - DDR4, non-ECC, ECC (Betrieb in Nicht-ECC-Modus), ungepuffert
Es gibt ECC RAM als registered und unbuffered.
Und du hast? Ja richtig RDIMM => registered ECC RAM
Und der läuft nicht auf deinem Mainboard.
 
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ECC ungleich registered ( buffered )ECC ...

und genau da liegt dein Problem begraben.
 
Zuletzt bearbeitet:
dxracer1 schrieb:
2 DIMM-Steckplätze - DDR4, non-ECC, ECC (Betrieb in Nicht-ECC-Modus), ungepuffert

Damit hast Du "Sache #1" ja schon mal benannt , wenn Du dann überhaupt ins BIOS / Uefi kommst , um ECC und buffering in sich überhaupt abzuschalten.

Hoffentlich warst Du zudem so weise , vor dem Speicherkauf ganz konkret Module aus der veröffentlichten Kompatiblitätsliste dieses Boards passend zu Deiner CPU zu wählen. ( dafür publiziert jeder Mainboard-Hersteller diese Memory-Support Lists für seine jeweiligen Boards individuell .... bei AMD AM4 sogar da noch gezielt pro CPU-Serie zusätzlich )
dxracer1 schrieb:
Eine Rückerstattung bzw Rückgabe ist ausgeschlossen
Wenn Du den Speicher persönlich in den Geschäftsräumen des Händlers erworben hast , magst Du zumindest im Bezug auf das allgemeine Widerrufsrecht recht haben , wenn der Händler Dir sowas nicht explizit da einräumte .

Im Fernabsatzhandel ist §355 BGB gegenüber gewerblichen Anbietern aber durchaus anwendbar , wenn der Kauf z.B. online außerhalb der Geschäftsräume des gewerblichen Anbieters angebahnt und vereinbart wurde. ( vereinfacht = Online-Kauf )

Siehe dazu : https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html ( in Abs. 1 steht klar im Teilzitat ) :

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt

Der Focus liegt auf dem Passus "durch Gesetz" in diesem Teilzitat , und in Fernabsatz ( Online-Kauf ) gibt es dahingehend tatsächlich ein gesetzliches Widerrufsrecht . Natürlich greift dieses Gesetz nicht , wenn Du das allgemeine Kaufgeschäft innerhalb der geschäftlichen Räumlichkeiten des gewerblichen Händlers abgeschlossen hattest ; und auch nicht in Kaufgeschäften zwischen zwei nicht gewerblichen Vertragsparteien.
 
Klüngels-22 schrieb:
Hoffentlich warst Du zudem so weise , vor dem Speicherkauf ganz konkret Module aus der veröffentlichten Kompatiblitätsliste dieses Boards passend zu Deiner CPU zu wählen
Das braucht man auch nicht machen.. Da werden idR einmalig ein paar RAM-Module getestet und das wars. Und selbst diese Module bekommen oft im Laufe der Produktzyklus' andere Chips durch den Hersteller und spätestens damit ist diese Liste unnötig.
 
@Cardhu ,

im Vorfeld ist der Blick in die Kompatiblitätslisten immer sinnvoll . Zumal m.W. jedes Speicherkit da seine individuelle Modellnummer btr. zum Herausgabejahr in seiner Charge trägt .
 
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