Naja, um aber mal realistisch zu bleiben bist du im Vorteil gegenüber der Praxis. Immerhin hast du ja was schriftliches - und ich würde mir auch in Zukunft alles, sowohl vom Vermieter, als auch von der Praxis schriftlich geben lassen, damit du alles beweisen kannst - und die Praxis beruft sich nach deiner Aussage auf eine mündliche Vereinbarung.
Erklär mir mal bitte - alleine zum Verständnis - wie die Garage als regelmäßiger Eingang genutzt werden kann, wenn die Tür von außen nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist? Das muss ja heißen, dass alle Mitarbeiter/-innen der Praxis einen Schlüssel haben. Wie du schon ganz richtig gesagt hast sind die Sachen, die du in der Garage gelagert hast, somit nicht sicher! Sowohl vor Schäden, als auch vor Diebstahl. Ich würde darauf bestehen, dass die Garage wirklich nur noch als Notausgang genutzt wird und den Mitarbeiter/-innen der Praxis die Nutzung der Garage untersagt wird, sollte die Praxis nichts schriftliches vorweißen können. Da muss man einfach egoistisch sein meiner Meinung nach.