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Garantie auf privat verkaufte ebay Artikel

megaapfel

Lt. Commander
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Juni 2010
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1.444
Hallo,
habe ich 2 Jahre Hersteller Garantie, wenn ich als 2. besitzer ein Handy (LGOS) auf ebay kaufe, oder kann es sein, dass die dann sagen:"Ätschibätsch, du bist nicht der Erstbesitzer, also kriegst du keine Garantie"?

Grüße
 
Meines Wissens nach bezieht sich Garantie auf das Gerät, nicht auf den Besitzer. Also 'erbst' du mit dem Kauf auch die Restgarantie, sofern ein Kaufbeleg vorliegt, da es sonst schwer wäre für dich, zu beweisen, wann du das Gerät gekauft hast (original aus dem Laden, auch wenn du nicht Erstbesitzer bist).
Alerdings wirst du hier in Deutschland bei den meisten Herstellern in den ersten 2 Jahren nichts, sondern nur in dem Laden, wo es original gekauft wurde.
 
Naja, manche Hersteller/Shops stellen sich da quer, am besten verlangst du vom Verkäufer eine Abtrittserklärung in beispielsweise folgender Form:

Hiermit trete ich, Name Verkäufer, Anschrift, die Gewährleistungs- und Garantieansprüche für das Produkt XY, gekauft am datum bei Shop XY an Name Käufer, Anschrift ab.
Unterschrift Verkäufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
...2 Jahre Gewährleistung bleibt erhalten (ab Kaufdatum siehe Rechnung) und Garantie auch.
 
Übrigens hat man auch beim Privatkauf das Recht auf 2 jährige Gewährleistung, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt!
 
funkyfunk schrieb:
Übrigens hat man auch beim Privatkauf das Recht auf 2 jährige Gewährleistung, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich ausschließt!

Machen sie doch sowieso immer :rolleyes:
Ergänzung ()

nicoc schrieb:
...2 Jahre Gewährleistung bleibt erhalten (ab Kaufdatum siehe Rechnung) und Garantie auch.

Gewährleistung ist meines Wissens nach freiwillig oder?
 
... und in der ersten 6 Monaten liegt die Beweislast, im Schadensfall, beim Händler.
 
Die gesetzliche Mängelhaftung (ehemals Gewährleistung) beträgt 24 Monate ab Kauf, wobei nach 6 Monaten die hinreichend bekannte Beweislastumkehr eintritt; selbstverständliche kann die Mängelhaftung insofern wirksam eingeschränkt werden, als sie nur gegenüber dem Ersterwerber zugestanden wird (AGB).

Hingegen ist die Herstellergarantie - wie schon angeschnitten - eine freiwillige Leistung, deren Inhalt frei ausbedungen werden kann; auch hier ist eine Beschränkung auf den Ersterwerber wirksam möglich.

Mir ist zwar kein Hersteller bekannt, der nicht wenigstens eine Abtretungserklärung akzeptierte, jedoch kann sich durchaus auf die jeweiligen Garantiebedingungen berufen werden (einschließlich etwaiger Beschränkungen).

Falls privat veräußert wird, sollte man tunlichst die Mängelhaftung ausschließen; gerade bei eBay wird es teils sehr schwierig, da die Grenze für gewerblichen Handel nach h. M. doch recht niedrig liegt - einschließlich aller daraus resultierender (rechtlicher) Konsequenzen ... dann wird es auch mir wirksamen Ausschlüssen schwierig.

MfG.
 
Zuletzt bearbeitet: (überarbeitet)
Ok, habe bereits den LG Support angeschrieben, weil ich die AGB's von denen nicht finde, aber noch keine Antwort erhalten.
 
"... als sie nur gegenüber dem Ersterwerber zugestanden wird (AGB)". Da wäre die Frage ob diese Klausel gegenüber dem Gesetz haltbar ist.

LG ist nur Garantiepartner. Wichtiger ist die Gewährleistung vom Händler.
 
nicoc schrieb:
... und in der ersten 6 Monaten liegt die Beweislast, im Schadensfall, beim Händler.

...und in den folgenden 18 Monaten beim Käufer und ist damit idR. bedeutungslos.
 
nicoc schrieb:
"... als sie nur gegenüber dem Ersterwerber zugestanden wird (AGB)". Da wäre die Frage ob diese Klausel gegenüber dem Gesetz haltbar ist.

LG ist nur Garantiepartner. Wichtiger ist die Gewährleistung vom Händler.

Tja, das ist dann aber ein großes Problem, wenn man ein Handy bei ebay kaufen will :D
Da ist ja so gut wie nie angegeben, wo es gekauft wurde und wenn es bei einem kleinen Shop gekauft wurde, kann man es wahrscheinlich nur dort umtauschen :(
 
Wie schon erwähnt, eine mögliche Abtretung der Gewährleistungsrechte kann über die AGB wirksam ausgeschlossen werden, insofern widerspricht dieser Punkt keinesfalls dem Willen des Gesetzgebers (§§ 434 ff. BGB beziehen sich auf das kaufvertragliche Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer).
 
Zuletzt bearbeitet: (ergänzt)
Und wie will der Verkäufer beweisen das ich nicht der Erstkäufer war wenn es in Bar bezahlt wurde ?
 
Robo32 schrieb:
Und wie will der Verkäufer beweisen das ich nicht der Erstkäufer war wenn es in Bar bezahlt wurde ?

Gute Idee :D wird ja leider bei ebay Angeboten auch oft genug nicht angegeben, woher die Rechnung kommt -.-
 
@maeusekuchen... zwischen Käufer und Verkäufer. In dem Fall ist der Verkäufer bei Ebay gemeint und der Käufer bei Ebay nicht der ursprüngliche Händler. §§ 434 ff. BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html) gibt jetzt nicht her was du anführst. Aber vielleicht hast du den falschen Paragraphen zitiert? Und Gewährleistung kann nur ein privater Anbieter ausschliessen, ein privater nicht. Aber vielleicht handelt es sich ja um einen gewerblichen Händler beim TE. Ich dachte automatisch, es wäre ein privater Anbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
nicoc schrieb:
Und Gewährleistung kann nur ein privater Anbieter ausschliessen, ein privater nicht. Aber vielleicht handelt es sich ja um einen gewerblichen Händler beim TE. Ich dachte automatisch, es wäre ein privater Anbieter.

Wie jetzt? Kann ein privater oder ein gewerblicher Anbieter die Gewährleistung aussschließen?

Hier die Antwort von LG:

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme mit der Serviceline von LG Electronics Deutschland GmbH.

Gerne beantworten wir Ihre Anfrage.

Eine Garantie ist leider nicht uebertragbar, eine Instandsetzung somit leider kostenpflichtig.

Sollten Sie weitere Anfragen oder Anregungen haben kontaktieren sie uns bitte erneut.

Bei eventuellen Rueckfragen senden Sie bitte den kompletten E-Mailverkehr mit.

Mit freundlichen Gruessen
LG Electronics Deutschland GmbH

Bedeutet doch im Endeffekt, dass man keine Garantie hat, wenn man von einem Privatverkäufer kauft und dessen name auf der Rechnung steht oder? :(
 
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