Garantie auf privat verkaufte ebay Artikel

... ein gewerblicher Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschliessen. Obiges ist ein Schreibfehler von mir. Die Garantie kann bei Übertragung beendet werden (Garantie ist auch eine freiwillige Sache). Die Gewährleistung des Händlers nicht: Rechnung vorzeigen reicht. Das wäre sonst ganz schön übel.
 
Zuletzt bearbeitet:
nicoc schrieb:
... ein gewerblicher Händler kann die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschliesen. Obiges ist ein Schreibfehler von mir. Die Garantie kann bei Übertragung beendet werden (Garantie ist auch eine freiwillige Sache). Die Gewährleistung des Händlers nicht: Rechnung vorzeigen reicht. Das wäre sonst ganz schön übel.

Tja, doof von mir dass ich von einem Privatverkäufer gekauft habe :rolleyes:
Der meinte ich hätte trotzdem die Garantie. Hoffentlich steht sein Name nicht auf der Rechnung, aber es würde mich auch sehr wundern wenn LG das tatsächlich durchziehen würde, dass man keine Garantie mehr hat. Die wollten doch gerade noch ihren angekratzten Ruf mit dem neuen Garantiesystem aufpolieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
... vergiss die Garantie. Wichtig ist die Gewährleistung und die gibt der Händler der die Sachen an deinen Ebaykäufer verkauft hat. Gerät wurde ja nicht direkt bei LG gekauft sondern bei einem Zwischenhändler wie HOH, O2 Shop, Alternat usw..
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Garantie ist aber allemal besser, als irgendeine Gewährleistung.
Die kann man nämlich nach 6 Monaten, wegen der Beweislastumkehr vergessen.
Du kannst niemals beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Daher ist die Garantie wichtig. Da die von LG aber nur an den Erstkäufer erteilt wird, bist du nach 6 Monaten mit einem defekten Handy der Dumme.
Da bekommst du dann weder Gewährleistung noch Garantie.
Nur mit Kulanz.
 
... nach 6 Monaten schickt der Händler die Ware zum Überprüfen zum Produzenten (in den meisten Fällen wird die Ware dann repariert oder getauscht wenn der Defekt nicht durch den Kunden entstand). Anders läuft es bei der Garantie auch nicht ("Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt"). Ergo: wenn der Fehler oder Defekt durch den Kunden verursacht wurde gibt es weder Garantie noch Gewährleistung.
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten wird das Gerät lediglich ohne Überprüfung getauscht oder repariert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagt mal Leute, habt ihr noch nie mit Gewährleistung zu tun gehabt?
Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Da musst du belegen, dass der Defekt bereits beim Kauf des Gerätes vorhanden war. --> Quasi unmöglich.
Wenn dir der Händler das Gerät trotzdem tauscht, ist es reine Kulanz. Nicht immer als Selbstverständlichkeit annehmen.
Bei Garantie ist es was anderes. Da gibt es nämlich keine Beweislastumkehr.
 
... bei Garantie überprüft der Hersteller vorher woher der Schaden stammt. Wenn er vom Kunden verursacht wurde wird die Ware nicht ersetzt oder repariert. Nach den ersten 6 Monaten Gewährleistung schickt der Händler die Ware zur Überprüfung zum Hersteller. Ablauf ist also genau gleich, bis auf die Tatsachen, dass in diesem Fall (@megaapfel) die Garantie anscheinend nicht mehr besteht aber die Gewährleistung.
 
Handy ist eben angekommen :) Also die Rechnung ist von 1&1 und es steht der name des Erstkäufers drauf. Wenn ich das richtig verstanden habe, nicoc, meinst du, dass ich trotzdem Gewährleistung hab (also 1&1)?!
 
... eigentlich bin ich davon überzeugt. Die gesetzliche Gewährleistung (gegenüber dem Händler) besteht ja auf das Produkt und geht nicht nach der Nase des Kunden. Bei Garantie (gegenüber dem Hersteller LG) siehts anders aus, die ist freiwillig und kann eben durch Klausel in der AGB ausgelschlossen werde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar hast du noch Gewährleistung. Problem ist die Beweislastumkehr.
Hättest du aber auch als Erstkäufer.
 
Zurück
Oben