Garantie bei Notebookkauf von Privat, aus zweiter Hand

mh090366

Cadet 2nd Year
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Feb. 2012
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27
wie läuft eine eventuelle garantieabwicklung bei privatkauf ab?
1. notebook ist 5 monate alt
2. kauf von privat, besitzer hat keine rechnung mehr und auch nicht die ovp
3. nb wurde noch nicht bei asus registriert

wie kann ich mir das nun vorstellen, wenn ich mich bzw. das nb bei asus registriere und in 4 monaten möchte ich eine garantie in anspruch neheme?
schau ich dann in die röhre, kann ich es überhaupt registrieren etc.?

habe ich überhaupt als zweitbesitzer garantieansprüche?

betrifft asus
 
laptop vom lkw gefallen?
 
wenn von privat wie das abläuft? gar nicht!

Wenn das NB noch nicht registriert wurde, woher soll dann asus wissen das du der Zweitbesitzer bist ;)

Einfach mal probieren bzw nachfragen ob du die Garantie auch ohne Rechnung Inanspruch nehmen kannst
 
Keine Rechnung, keine registrierung, keine Garantie... bzw. wird es schwierig... ASUS nimmt dann das Datum an dem das NB zum Händler gegangen ist als Startdatum der zwei Jahre (ohne Rechnung oder Registrierung kannst du ja kein anderes belegen).
 
Hallo ASUS will die Seriennummer Händler und Datum kannst Du Dir einfallen lassen.
Im Falle Händler ist Konkurs und Rechnung verloren. Dann will ASUS nur die Seriennummer.
 
Händler kontaktieren, von dem es der Privatmann gekauft hat...
Ein guter Händler weiß sicher, was er mal verkauft hat und wann.
 
@smo0o
sehr sinnfrei

@ottkog
weisst du das genau?

hergestellt ist es 06/11, also hätte ich ja anspruch bis 06/13, wenn ich keine rechnung vorweisen kann. ob es 12/11 erst gekauft wurde ist mir ja eigentlich egal. hauptsache ich bekomme überhaupt garantie.
bei gigabyte oder g.skill machen die da keinen aufstand.
man kann ja die rechnung mal verlegen und der markt konkurs sein. was dann? ist man als endkunde der gelacktmeierte?
 
Registrierung ist für´n Popo.

Ohne Rechnung ----------> Nix Garantie

Einfach mal probieren bzw nachfragen ob du die Garantie auch ohne Rechnung Inanspruch nehmen kannst
Kann er propieren aber ich kann ihm das Ergebnis auch gleich sagen ...

man kann ja die rechnung mal verlegen und der markt konkurs sein. was dann?
Hast du noch nie etwas reklamiert? Hast du was im Media Markt gekauft und die Rechnung verloren hast du genauso die Arschkarte ... -.-´
 
Ich habe schon relativ oft Geräte an Verschiedene Hersteller zur Garantieabwicklung geschickt..
Die gehen alle vom Produktionsdatum aus..
Registrierung is für die Garantie nicht wichtig. ein paar Hersteller geben teilweise ein jahr extra bei Reg.
 
@Robby1234
habe schon öfters im media-markt reklamiert, sogar datenträger und das ohne kassenbon. das nur nebenbei.

@Kamupfel
das mit dem produktionsdatum würde mich ja nicht stören. hauptsache ich bekomme überhaupt garantie.
 
habe schon öfters im media-markt reklamiert, sogar datenträger und das ohne kassenbon. das nur nebenbei.

Da habt ihr aber kulante Leute im Media Markt bei euch sitzen. Hab genau das Gegenteil erlebt. Erste Frage -> Kassenbon? -> Nein -> Guten Tag noch
 
Und ein guter Hersteller kann über die Seriennummer zumindest halbwegs das Produktionsdatum ermitteln und das dürfte hier ja locker reichen.
 
normalerweise sollte das genügen. es kann ja niemand was kaufen, was noch garnicht produziert ist. und die sn ist ja vorhanden.
schön ist ja auch noch das:
1.1 Herstellergarantie
ASUS gewährleistet dem Endverbraucher als Erstkäufer eines berechtigten Neugeräts ("Kunde”) dem Grunde nach, dass das erworbene ASUS Notebook im Sinne einer gesetzlichen Gewährleistung frei von Fehlern, Material- und Verarbeitungsschäden ist. Die Herstellergarantie erstreckt sich dem Umfang nach auf Reparatur oder Ersatzlieferung eines Gerätes nach Ermessen von ASUS. Ein Recht auf Rücktritt von dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag oder Minderung wird dem Kunden nach dieser Herstellergarantie nicht gewährt. Ein Entgelt schuldet der Kunde für die Geltendmachung und Durchführung nach diesem Vertrag berechtigter Garantie nicht.
Für alle Produkte wird eine Herstellergarantie von 24 Monaten geleistet. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum des Geräteerwerbs durch den Kunden. Der Kunde muss zur Geltendmachung von Rechten aus diesem Vertrag den Kaufbeleg mit Datum des Erwerbs aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. Im Internet bei Vertragsabschluss gemachte Angaben ersetzen dies nicht.
Die Herleitung von Ansprüchen aus Werbeaussagen nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB ist Unternehmern gegenüber ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere soweit diese Werbung nicht ASUS zuzurechnen ist, sondern durch Nachgeordnete Teile der Vertriebskette erfolgt ist. ASUS gibt in dieser Herstellergarantie keine weitergehenden Gewährleistungen oder Garantien jeglicher Art als ausdrücklich niedergelegt.
 
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