Garantie bei WaKü-RAM?

dodolein

Lieutenant
Registriert
Aug. 2007
Beiträge
755
Ein RAM-Riegel hat bei mir nach 3 Monaten Betrieb memtest 86+ Speicherfehler bei üblichen Spannungen/Latenten entwickelt und ist demnach verantwortlich für die laufenden verschiedensten Bluescreens in letzter Zeit. :mad:

Da ich meinen RAM mit einem MIPS-RAMkühler gekühlt habe, werde ich es vermutlich schwer haben, die Garantie in Anspruch nehmen zu können, oder hat das von Euch schon mal jemand gemacht?
 
Versuchs doch einfach - musst denen ja nicht auf die Nase binden.
Generell verfällt die Garantie jedoch wenn du etwas veränderst am Gerät/Riegel.

Bevor du ihn in die Tonne wirft kannst den erstmal einschicken.
 
Nachdem es imo sonst relativ sinnfrei ist den ram zu kühlen nehm ich an du hast ihn auch stark übertaktet? In dem Fall würd ich mal sagen ist jeglicher Anspruch erloschen, aber du kannst es ja versuchen ales auf standard zurückbauen und trotzdem einschicken. KA wies in Deutschland ist in Österreich hättest du Gewährleistung, was besser ist als Garantie
 
Hmm, ja, ihr habt recht, werde es wohl einfach mal versuchen.

Was den Sinn angeht: Ich habe ein Ultrasilent-System mit ganz schwach durchgehauchten Radis. Deshalb ist sehr wenig Airflow im Gehäuse, weshalb es mir bei der Planung einfach sicherer erschien, den RAM mit einzubinden.
 
Dann hättest auch einfach den RAM weglassen könnten ;)

Versuche es mit einschicken.
 
@ Syberdoor

Ein (gesetzlicher) Gewährleistungsanspruch besteht im Verhältnis Käufer zu Verkäufer. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von (Sach-)Mängeln zu verschaffen. Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der Sachbeschaffenheit bei Übergabe der Kaufsache. Die Beweislast, dass der (Sach-)Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache bestand, trifft den Käufer. Im Falle des Kaufes von sog. Verbrauchsgütern tritt innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf eine Beweislastumkehr ein, wonach zu Gunsten des Käufers angenommen wird, dass eine Kaufsache, bei der innerhalb dieser Zeit ein Mangel auftritt, bereits bei Übergabe mit dem (Sach-)Mangel behaftet war.

Ein Garantieanspruch besteht im Verhältnis Käufer zu Hersteller der (Kauf-)Sache. Eine Garantie ist eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers, die neben die gesetzliche Gewährleistung tritt. Dabei wird nicht auf einen der Sache anfänglich anhaftenden Mangel abgestellt, dem Käufer steht ein unbedingter Ersatzanspruch gegen den Hersteller zu, da dieser - von seinem Produkt und dessen Qualität derart überzeugt - dem Käufer für einen von ihm festgelegten Zeitraum die Haltbarkeit / Funktionsfähigkeit seines Produktes garantiert.

Im Falle des Kaufes von PC-Komponenten - wie auch vieler anderer Verbrauchsgüter - sind Gewährleistungsansprüche damit nach Ablauf von sechs Monaten kaum durchsetzbar. Es wird dem Käufer wohl nur schwerlich gelingen zu beweisen, dass ein RAM-Modul, das nach sieben Monaten den Dienst quittiert, von Anfang an mangelhaft war. Damit steht er ziemlich schlecht da und kann nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Garantieansprüche kann der Käufer dagegen auch nach Ablauf der sechs Monate noch problemlos gegenüber dem Hersteller geltend machen.

Wie sich das nun genau in Österreich verhält, kann ich Dir nicht sagen, da die Mindeststandards für die Gewährleistung jedoch von der EU in einer EG-Richtlinie festgesetzt sind, wird sich das zum deutschen Recht wohl kaum massiv unterscheiden.

Daher ist das
[…] Gewährleistung […] besser ist als Garantie
m.M. aus o.g. Gründen nicht zutreffend.

Zutreffend ist hingegen, dass der TE, sofern er den HS des RAM-Moduls entfernt oder den Speicher übertaktet hat, sowohl keinerlei Gewährleistungs- als auch keinerlei Garantieansprüche mehr hat.

Gruß
miko
 
Zurück
Oben