Garantiedauer XFX

Wiso stehen diese 24 Monate Gewährleistungen im Vertrag mit bei, das dir der Händler diese Gewährleistung gibt.?
Ach sehe schon was hier los ist, hab auch nichts anderes Geschrieben .

Warum gibt der Hersteller dann noch 2 Jahre Garantie von sich darauf?

passt ja nicht oder? oder haben die wieder was geändert , ich schau da nicht jeden Tag hin?

Aber mal erlich mich juckt das eh nicht hier alles gibt genug dinge die muss man echt nicht hier anfragen, bei mir läuft eh alles auch im OC verfahren daher :) .
 
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SeBi1896 schrieb:
Warum gibt der Hersteller dann noch 2 Jahre Garantie von sich darauf?

... der Hersteller gibt dir keine 2 Jahre Garantie sondern seinem Vetragspartner z. B. Media Markt und der wiederum gibt dir 2 Jahre Gewährleistung bezogen auf den gleichen Zeitraum (z. B. von 2010 bis 2012).
 
SeBi1896 rechnest du bei einem Quadcore auch die Kerne zusammen? Falls nicht, dann ist das die Antwort auf deine Frage. Gewährleistung und Garantiedauer (falls der Hersteller Garantie auf sein Produkt gibt) werden nicht addiert, sondern laufen parallel.
 
Frag mich echt wer die Kerne zusammen rechnet :) 4x4=16 nö nö aber nett wenn es so sein würde.

Also läuft es Parallel, damit ist doch schon alles geklärt :)

Hab ich aber glück gehabt bei XFX das die mir nach 2 Jahren und einigen Monate als austausch zu der 8800 GTS 512 mir eine 9800GT zu geschickt hatten. :)
 
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Die Garantiezeit beträgt meines Erachtens IMMER bei diesen Artikeln ein halbes Jahr. Der Rest bis 24 Monate ist GEWÄHRLEISTUNG. Also muss nicht, kann ersetzen. Allerdings ist die Rechtssprache bei Gewährleistung sehr unterschiedlich, so das der Händler auch gezwungen werden kann, umzutauschen. Es kommt auf den Anspruch der Gewährleistung an. Handelt es sich um einen Schaden, der NICHT durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist, zeigen sich die Händler sehr kulant.

Ich habe eine Grafikkarte nach fast einem Jahr immer noch gegen den vollen Kaufpreis vom Hersteller anstandslos ersetzt bekommen. (SAPPHIRE). Allerdings kann man vielfach noch Garantiezeit dazukaufen.

http://forum.effizienzgurus.de/f17/garantie-und-gewaehrleistung-die-ansprueche-t1353.html

Hier wird sich nur falsch ausgedrückt. Die GARANTIE gilt erst mal für den Händler, die Gewährleistung geht an den Hersteller weiter. Ein Hersteller kann auch von sich aus 5 Jahre Garantie geben. Dann sind auch 5 Jahre Garantie. Allerdings nur ein halbes Jahr vom Händler. Nach dem halben Jahr, muss man sich an den Hersteller halten. Im Garantie oder Gewährleistungsfall.
 
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Schildkröte09 schrieb:
Die Garantiezeit beträgt meines Erachtens IMMER bei diesen Artikeln ein halbes Jahr. ...

Gut, dass es nur deines Erachtens ist, denn es ist falsch was du schreibst. Richtig ist:

ffrswrc02 schrieb:
Des ist doch so einfach:

Garantie ist eine freiwillige Sache der Hersteller

Gewährleistung hingegen ist gesetzlich 24 Monate lang, nicht zu vergessen die Beweisumkehr nach 6 Monaten, und eine Sache des Händlers.

ist doch echt easy

gruß


Keine Ahnung was so schwer ist die zwei Sätze zu verstehen.
 
5. Die Praxis
Im Folgenden erkläre ich ein paar Fälle:

Fall 1
Verbraucher V kauft bei Händler H eine Grafikkarte. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf geht die Grafikkarte kaputt. Was nun?
Erklärung: V kann von H Nacherfüllung verlangen und braucht nicht nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an existierte, da die Beweislastumkehr wirkt.

Fall 2
Verbraucher V kauft bei Händler H eine Grafikkarte. Nach 10 Monaten geht die Grafikkarte kaputt. Was nun?
Erklärung: V kann von H Nacherfüllung verlangen. Wenn H der Nacherfüllung zustimmt, braucht V nix weiter tun. H kann jedoch nun (da die ersten 6 Monate herum sind) verlangen, dass V beweisen soll, dass der Mangel von Anfang existierte. Da dies schwierig für V ist, wird V dann nicht mehr auf die Nacherfüllung bestehen und einen Rückzieher machen. Nun sollte V den Hersteller anschreiben und ihn um die Reparatur bitten.

Fall 3
Verbraucher V kauft bei Händler H eine Grafikkarte. In den ersten 6 Monaten geht die Grafikkarte kaputt. H willigt ein die Grafikkarte zu reparieren. Da V aber von zuhause aus arbeitet und nun den Computer ohne Grafikkarte nicht bedienen kann, mietet er sich für die Zeit einen Laptop, um arbeiten zu können. Nach drei Wochen ist die reparierte Grafikkarte wieder da und funktioniert reibungslos. Was nun?
Erklärung: V kann geltend machen, dass er auf die Grafikkarte angewiesen ist. Nun kann er den ihm entstandenen Schaden (Mietkosten für Laptop) von H zurückverlangen.

Ich denke, diese Sätze treffen es eher.

Gruß
 
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Was hast das mit Garantie zu tun? Dein Zitat ist richtig, aber hat mit Garantie absolut nichts zu tun. Lernt doch endlich mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Lies dir den Beitrag von ffrswrc02 mehrmals durch. Bitte!
 
... auch einfach zu verstehen:
(Auszug HoH AGB)
Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre(...) ab Ablieferung der Ware. Gegen über HoH.

(Auszug KMelektronik AGB)
Ist der Kaufgegenstand eine neue Sache beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Gegen über Kmelektronik

Ist natürlich für alle Händler das gleiche Prinzip. Alles was über diese 2 Jahre hinaus geht ist eine freiwillige Verlängerung der Garantie Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer. Und nicht vergessen: Man hat einen Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller. Der Händler schickt die defekte Hardware zum Hersteller weil der Händler Garantie beim Hersteller hat.
 
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naja ist ja schon lange her das ich die gekauft hab, keine möglichkeit mehr den verkäufer zu kontakten. naja mal abwarten was die von xfx antworten.
 
... der Verkäufer müsste sowieso nichts mehr machen. Aber wer weiss, XFX ist vielleicht recht kulant.
 
sourcefreak schrieb:
Keine Ahnung was so schwer ist die zwei Sätze zu verstehen.

Danke!

Hier steht gerade soviel Mist. Fakt ist, das meine 2 Sätze es einfach und treffend dargestellt haben. Aber ohne Rechnung ist es eh sinnlos (sofern man nicht riesen Glück mit dem Händler hat, oder ihn kennt).
 
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