Garantiefrage

patty1971

Lt. Commander
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Juli 2007
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1.658
Hallo
ich weiß nicht ob hier das richtige Forum ist.
Ich habe folgendes Problem, ich habe mir mal eine Grafikkarte (ATI) von jemanden privaten gekauft, welche noch Garantie hat. Jetzt ist die Karte kaputtgegangen, und nach Rücksprache mit dem Händler soll ich sie einschicken. Das Problem ist aber das die Rechnung auf den alten Kunden läuft(kundennummer ect.).
Daher meine Frage, ist die Garantie übertragbar?

Danke für eure Hilfe.
 
NEIN der hersteller gibt dem kaüfer die garantie!

aber ihr könnt das ja unter euch regeln.
 
Ob die Garantie übertragbar ist entscheidet der Garantiegeber (Hersteller).
Am besten einfach mal in die Garantiebedingungen schauen. Wenn du keine zur Hand hast, dann schreib dem Hersteller der Karte einfach eine E-Mail oder eröffne ein Support-Ticket.

Gruß
Nail
 
Die Karte wurde vom vorbesitzer bei Norsk_IT gekauft, dort finde ich nix in den AGBs bezüglich meiner Frage. Das Problem ist, das derjenige von dem ich die Karte habe (war mal ein Arbeitskollege) weggezogen ist, ich also nicht mehr an ihn herankomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
patty1971 schrieb:
Die Karte wurde vom vorbesitzer bei Norsk_IT gekauft, dort finde ich nix in den AGBs bezüglich meiner Frage. Das Problem ist, das derjenige von dem ich die Karte habe weggezogen ist, ich also nicht mehr an ihn herankomme.

Vergiss Norsk-IT erstma. Du hast es Privat gekauft somit hast du keine GEwährleistungsansprüche. Du musst direkt über den HERSTELLER der Karte gehen.
Also Sapphire, HIS oder was auch immer.

Händler = gesetzliche Gewährleistung
Hersteller = freiwillige Garantie
 
Habe mal direkt an Sapphire geschrieben, mal sehen was sie antworten.
In anderen Foren wird aber geschrieben das die Garantie/Gewährleistung nicht an den Käufer gebunden ist sondern an das Produkt.
Keine Ahnung was nun stimmt.
 
Nail schrieb:
Du hast es Privat gekauft somit hast du keine GEwährleistungsansprüche.

...

Händler = gesetzliche Gewährleistung
Hersteller = freiwillige Garantie

Bullshit. Als Privatkunde hat man natürlich Gewährleistungsansprüche gegen den Händler und Garantie über den Hersteller.

@patty1971: da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann der in den Garantiebedingungen definieren, unter welchen Umständen die Garantie weitergegeben werden kann. Manche schließen die Weitergabe aus, andere wieder nicht.
 
Tankred schrieb:
Bullshit. Als Privatkunde hat man natürlich Gewährleistungsansprüche gegen den Händler und Garantie über den Hersteller.

@patty1971: da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann der in den Garantiebedingungen definieren, unter welchen Umständen die Garantie weitergegeben werden kann. Manche schließen die Weitergabe aus, andere wieder nicht.

Da reden wir etwas an einander vorbei.

So wie ich das verstanden habe, hat er sich die Grafikkarte bei einer Privatperson gekauft. Nicht als Privatperson bei einem Händler gekauft.
 
Ganz schön verzwickt :freak:
 
Frag doch einfach bei Norsk-it nach, ob sie die karte wieder an die adresse schicken, von wo sie kommt...
Muss doch keiner wissen von wem das jetz wirklich kommt
 
Ja wie ich schon sagte, er ist jetzt umgezogen in eine andere stadt, von daher sollte das nicht funktionieren.
 
@Nail: ach so meintest Du das.

@patty1971: irgendwie muss das aber gehen. Die Gewährleistung bzw. Garantie erlischt ja schließlich nicht, wenn man umzieht.
 
Meist ist die Garantie abtretbar. Wie schon erwähnt, schau in den Garantiebedingungen nach.

Falls es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist sie abtretbar, wie die meisten anderen rechtl. Forderungen auch. Lass dir dann im Zweifel eine Abtretungserklärung vom deinem Verkäufer geben und reich diese mit ein.


PS: In der Regel stellen sich aber weder Händler noch Hersteller bei sowas an. Das sind für die Routinevorgänge. Frag einfach mal freundlich nach, meist erübrigt sich dann eine "rechtliche" Lösung.
 
Habe jetzt Norsk-IT und Sapphire direkt mal angeschrieben, werde auf die Antwort warten und berichten.
 
Man habt ihr alle Problem! Ich hätte da angerufen und gesagt die KArte ist defekt, dass du sie samt Rechnungskopie einschickst fertig anbei hätte ich noch ein Zettel beigefügt auf dem du deine neue Adresse hinterlegt hast! Für die wäre klar gewesen dass du Herr.... bist und fertig

Nach ein paar Tagen/Wochen hättest deine neue Karte! Ihr seit alle immer so einfallslos!

NAja wünsch dir trotzdem viel Glück, dass es funktioniert! Merk dir für die Zukunft! Bei gebrauchten sachen immer eine Garantieabtrittserklärung schriftlich ausfüllen dann klappt das auch!
 
NadjaMaus schrieb:
Man habt ihr alle Problem! Ich hätte da angerufen und gesagt die KArte ist defekt, dass du sie samt Rechnungskopie einschickst fertig anbei hätte ich noch ein Zettel beigefügt auf dem du deine neue Adresse hinterlegt hast! Für die wäre klar gewesen dass du Herr.... bist und fertig

Ja, der Herr der auf der Rechnung steht hat dann nicht nur seinen Wohnort, sondern auch seinen Namen geändert. Sehr clever...

NadjaMaus schrieb:
Nach ein paar Tagen/Wochen hättest deine neue Karte! Ihr seit alle immer so einfallslos!

Seit Tagen/Wochen seid ihr so einfallslos. ;)

NadjaMaus schrieb:
Bei gebrauchten sachen immer eine Garantieabtrittserklärung schriftlich ausfüllen dann klappt das auch!

Eben nicht, wie man bereits mehrfach in diesem Thread lesen konnte. Denn einige Hersteller schließen den Übergang der Garantie auf Dritte aus. Absprachen außerhalb der Garantiebedingungen sind damit unwirksam.
 
@ Tankred

Genau dass ist das was ich meine! Ihr habt echt nichts im Kopf ;-)!

Natürlich gibt er sich nicht mit seinem Namen sondern mit dem Namen des Vorbesitzers aus!

So hätte er kein geschiss und schon längst sein Problm gelöst!

Und jetzt fang blos nicht mit Betrug ect. an!


Er hat den schaden nicht die Firma
 
So antwort seitens Sapphiere bekommen, Karte könnte ohne weiteres bei dennen Umgetauscht werden, natürlich auf Garantie,
Aber die Abwicklung kann über 10 Wochen dauern, da die Karte ins Hauptwerk nach HongKong eingeschickt wird....:mad:
 
NadjaMaus schrieb:
Genau dass ist das was ich meine! Ihr habt echt nichts im Kopf ;-)!

Reiß Dich gefälligst etwas am Riemen, Dein asozialer Schreibstil ist wirklich keine Diskussionsbasis!

NadjaMaus schrieb:
Natürlich gibt er sich nicht mit seinem Namen sondern mit dem Namen des Vorbesitzers aus!

Der Name des Vorbesitzers ist aber nicht an der Türe des tatsächlichen Besitzers zu finden. Wie soll denn die reparierte Ware beim super schlauen Besitzer der Ware ankommen, wenn er unter anderem Namen firmiert?

NadjaMaus schrieb:
Und jetzt fang blos nicht mit Betrug ect. an! Er hat den schaden nicht die Firma

Betrug ist Betrug, wer den Schaden hat ist da irrelevant. Zumal man den Garantiefall ja auch problemlos und völlig legal über den Vorbesitzer abwickeln könnte. Aber das ist Dir ja wahrscheinlich zu intellektuell... :rolleyes:
 
@Tankred:

Wie ich schon gesagt habe ist er in eine andere Stadt gezogen, das Problem ist ich habe weder seine neue Anschrift, noch seine neue Telefonnummer, ein Handy besitzt er nicht, er die teile immer verteufelt. Von daher dürfte dieser Vorschlag auch rausfallen.
 
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