Garantieverlust

moquai schrieb:
....
Denn dieser Hesteller könnte sich vorwerfen lassen, da ja viele User in "ihrem Treiber" etwas anklicken, ohne genau zu wissen, was sie da eigentlich machen ("Wenn etwas passieren wkönnte, dann hätte man das ja nicht angeboten,") dass er ja dieses Feature ja über ein externes Tool hätte anbieten können.

Stichwort: Narrensicher.

Es gibt so viele Sachen auf dieser Welt (Rutschbahnen, Paintball, etc.) wo steht, "Benutzung auf eigene Gefahr"....
 
gedon schrieb:
moquai, dafür gibt es doch die Gewährleistung

Die auch nicht greift, wenn man die darin enthaltenen Bestimmungen nicht einhält.
Es sei denn, diese Bestimmungen sind nicht mit geltendem Recht konform.

Dontales schrieb:
Es gibt so viele Sachen auf dieser Welt (Rutschbahnen, Paintball, etc.) wo steht, "Benutzung auf eigene Gefahr"....

Ja, aber steht da auch, dass man nur 3x rutschen darf, und der 4 Rutscher auf eigene Gefahr ist?
Oder nur 3 Bälle beim Paintball? :D

Aber mein Problem ist gelöst, denn ich habe mir eine Mikrowelle gekauft, die kühlt auch.
Mal lesen, was im Handbuch unter "Kühleigenschaften" steht...
 
Hab ich jetzt zu schnell gelesen oder hat hier wirklich noch keiner erwähnt dass ATi euch in keinem Fall irgendeine Garantie gibt?, egal was ihr mit Eueren Karten tut. Versteht doch endlich, ATi stellt lediglich Chips her und entwirft Referenzdesigns, allenfalls beliefern sie OEMs mit ihren Produkten.

Ihr habt eine Gewährleistung vom Händler und ihr habt eine Garantie vom Hersteller, aber das ist nicht ATi sondern der jeweilige Boardpartner. Und der kann euch (und tut das in der Regel auch) jegliche Übertaktung verbieten unter dem Hinweis dass ihr andernfalls keine Garantieansprüche habt. Und davor warnt ATi, sobald man den Overdrive aktiviert und weist euch darauf hin dass ATi für das was ihr mit dem Overdrive anstellt auch sonst nicht haftet.
 
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