Noninterlaced schrieb:Ich sehe das "gezielte Kopfschuss verpassen" keinesfalls als Notwehr, sondern als überlegten Vorsatz.
Wenn der Gast auf den Räuber das Magazin entleert und dabei ein Kopftreffer entsteht, ist das eine Sache, jemanden, am Boden liegend die Waffe an den Kopf zu halten und abzudücken ist Vorsatz.
ein schütze der eine gefahr zuverlässig neutralisiert handelt richtig, insofern ist auch ein gezielter kopfschuss in einer bedrohungsituation absolut folgerichtig und nachvollziehbar.
nur inkompetente person in völliger unkenntnis der lage, reden hier von beinschüssen - oder warnschüssen
hingegen eine bereits neutraliserte gefahr, bzw. person aus nächster nähe hinzurichten ist nochmal etwas anderes, geht über die notwehr hinaus.
das ging auch dem eingangsbeitrag aber nicht hervor, zudem wissen wir auch nicht ob die gefahr wirklich neutralisiert war
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