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Falsch. Du hast Anspruch auf ein Ersatzgerät mit gleichen oder besseren technischen Spezifikationen, weitergehende Leistungen werden nicht zugesichert.
ist doch das gleiche was ich gesagt habe. nur bin ich hier nicht näher aufs repgerät eingegangen. weil das ja eigentlich klar sein sollte.
ein hersteller darf dir auch kein ersatzgerät mit deutlichen gebrauchsspuren liefern.
Eben nicht, der Kunde hat keinen Anspruch auf ein optisch und haptisch einwandfreies Gerät. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Herstellers, was für ein Gerät er an den Kunden schickt, er muß lediglich seinen im Rahmen der Garantiebestimmungen geäußerten Zusicherungen gerecht werden.
Bin immer wieder erstaunt wieviel studierte/promovierte Rechtsanwälte, Justitiare, Patentanwälte etc. hier bei CB Posten und ihr umfangreiches Wissen als vermeintlich aktuelleRechtssprechung verkaufen.
Man kann nur hoffen das nicht alle Boardies dies als Grundlage für evtl. Klagen nutzen. Das könnte teuer werden und nach Hinten losgehen.
Bye
@Keita
*Was ist ein "haptisch" einwandfreies Gerät? Dieses Wort fehlt in meinen begrenzten Vokabular*