Gebrauchte Tauschgeräte bei Garantiefall

Keita schrieb:
Falsch. Du hast Anspruch auf ein Ersatzgerät mit gleichen oder besseren technischen Spezifikationen, weitergehende Leistungen werden nicht zugesichert.

greetings, Keita


ist doch das gleiche was ich gesagt habe. nur bin ich hier nicht näher aufs repgerät eingegangen. weil das ja eigentlich klar sein sollte.
ein hersteller darf dir auch kein ersatzgerät mit deutlichen gebrauchsspuren liefern.
 
Eben nicht, der Kunde hat keinen Anspruch auf ein optisch und haptisch einwandfreies Gerät. Es liegt einzig und allein im Ermessen des Herstellers, was für ein Gerät er an den Kunden schickt, er muß lediglich seinen im Rahmen der Garantiebestimmungen geäußerten Zusicherungen gerecht werden.

greetings, Keita
 
Bin immer wieder erstaunt wieviel studierte/promovierte Rechtsanwälte, Justitiare, Patentanwälte etc. hier bei CB Posten und ihr umfangreiches Wissen als vermeintlich aktuelle Rechtssprechung verkaufen.

Man kann nur hoffen das nicht alle Boardies dies als Grundlage für evtl. Klagen nutzen. Das könnte teuer werden und nach Hinten losgehen. :evillol:

Bye

@Keita

*Was ist ein "haptisch" einwandfreies Gerät? :confused_alt: Dieses Wort fehlt in meinen begrenzten Vokabular*
 
Zuletzt bearbeitet:
Haptik ist die Lehre vom Tastsinn, ein haptisch einwandfreies Gerät demnach ein solches, welches den Tastsinn nicht beleidigt ;)

greetings, Keita
 
***Na, wieder was dazugelernt. Danke Dir dafür! ;) ***

Immer wenn ich mal mit meinen IQ angeben will und mich trotzdem keiner verstehen soll, werde ich dieses "tolle Fremdwort" in Anwendung bringen.

MfG
 
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