Ich sage kurz auch mal etwas dazu und beziehe mich direkt auf den Glücklichen Amazon-Kunden in dem Post direkt über mir.
Ein naher Verwandter von mir (nennen wir ihn John) hat auch online bestellt. Bei einem bis dato seriösen Anbieter, dessen ich Namen ich aus bekannten Gründen nicht preisgeben möchte (Rufmord, Üble Nachrede etc.).
Es handelte sich um ein Notebook. Das Notebook wurde leider defekt geliefert. Der Bildschirm funktionierte nicht. Also hat John beim Händler angerufen, der hat sich entschuldigt und gesagt, soetwas kann mal passieren, selbstverständlich bekommt John ein neues Notebook.
Also hat John vom Händler alles notwendigen Daten bekommen und das Paket alleine verpackt (Wie sich nachher rausstellen sollte, hat ihn das gute 2000€ gekostet).
Das Paket hat er in eine Packstation eingeliefert und hat den Identcode selbstverständlich sorgfältig aufbewahrt. Nach ca. 2 Wochen hat sich der Händler gemeldet und nachgefragt, wo denn das Paket sei und das man dort auf selbiges warte.
John war natürlich erstmal verdutzt und wusste nicht so ganz, was er davon halten sollte. Also hat er dem Händler die Situation geschildert und das ganze erklärt.
Der Händler wies darauf hin, dass das mit Packstationen etwas komplizierter wäre, weil hier eine andere Rechtslage gelten würde.
Nach wochenlangem Hin-Und-Her, hunderten eMails und zahlreichen Telefonnaten entschied sich John, gegen den Händler Klage einzureichen (Er hatte vorher schon mit Anwalt gedroht, aber das lies die da ziemlich kalt).
Ich werde nicht den gesamten Rechtsstreit aufgreifen. Ich sage es kurz:
Der Fall landete vor Gericht und die Klage gegen den Händler wurde zurückgewiesen. Grund? Sinngemäß:
"Dem Kläger ist es nicht möglich, ausreichende Beweise darüber zu liefern, dass er besagte Ware auch in besagtes Paket verpackt hat. Es wäre also auch durchaus möglich, dass der Kläger die Ware nie defekt erhalten und auch nie zurückgeshickt hat. Weiterhin wurde das Paket in einer sogenannten Packstation eingeliefert, bei dem kein explizieter Kontakt zwischen einem Mitarbeiter der Deutschen Post AG und dem besagten Paket stattgefunden hat. Die Beweislast fällt in diesem Falle auf den Kläger."
Später bekam John noch den Rat, solche Dinge ab sofort immer mit einem Zeugen einzupacken oder, falls das nicht möglich ist, den Verpackungsvorgang der Ware visuell zu dokumentieren.
Soviel dazu. Es kann also auch böse nach hinten losgehen. Aber ich frage mich auch, was dieser Beamte von Richter eigentlich in seinem Leben macht?
Ich kann jedes Notebook einpacken, Fotos davon machen und nachher ein völlig anderes Paket verschicken. Das ist doch quasi ein Freibrief zum Betrug gewesen oder?
Und was soll die Sache mit dem Postmitarbeiter? Der kann doch auch nicht sehen, was im Paket drin ist, oder doch? Und wenn ich einen Stein reinpacke, wie hier schon gesagt wurde?
Tze, tze, tze...
Deutschland und sein Rechtssystem.
Naja, jetzt wissen wir, dass es gut gehen kann oder eben auch nicht.
Wobei ich mir von einem namhaften Händler ein bisschen mehr Kullanz erwartet hätte.