Gefahr der Rücksendung

Deliberation schrieb:
Ich überlege ja schon scharf.

Und ich überlege dabei, wer die Beweispflicht hat. Denn der Händler müsste mir ja vor Gericht oder sonstwo erst dann beweisen, dass kein Notebook im Paket war, NACHDEM ich ihm bewiesen habe, dass ich die Sache zurückgeschickt habe. Denn erst dann geht die Gefahr auf den Händler über.

Nein, die gesamte Rücksendung geht auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.

Deliberation schrieb:
Da ich aber keine Möglichkeit habe, die Rücksendung DER SACHE zu beweisen, bin ich im Verzug. Ergo hat der Händler keine Beweislast, sondern weiterhin ich.

Selbstverständlich hast du die Möglichkeit die Rücksendung der Ware zu beweisen, nämlich mit dem Identcode. Was wäre denn, wenn das Paket nicht verloren gegangen wäre. Wie hättest du dann bewiesen, das in dem Paket das Notebook lag, falls der Verkäufer gesagt hätte es wäre leer gewesen? :D

So langsam müsste dir auffallen, dass im Falle einer Reklamation des Verkäufers beim Inhalt, das Gericht darüber entscheidet. In dem Fall wird man von den involvierten Personen eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Es wird auch bei der Post ermittelt werden, welches Gewicht das Paket beim Versand hatte. In dem Fall kommen dann auch Zeugen ins Spiel und dann gibt es ein Urteil.

Da das Paket beim Verkäufer aber nicht ankam, kann er nicht beweisen das in dem Paket kein Notebook lag. In einem Rechtsstreit wird es also nur deine eidesstattliche Versicherung geben und damit ist der Fall sonnenklar.
 
Hm... okay, dann dank ich Dir mal. Ich werde dem Händler dann eine 14-tägige Frist zur Erstattung des Kaufbetrags setzen. Sollte der Händler sich stur stellen, werde ich das Ganze eskalieren.

Richtig so?
 
Deliberation schrieb:
Hm... okay, dann dank ich Dir mal. Ich werde dem Händler dann eine 14-tägige Frist zur Erstattung des Kaufbetrags setzen. Sollte der Händler sich stur stellen, werde ich das Ganze eskalieren.

Richtig so?

Also, ich hatte einen ähnlichen Fall bei Amazon. Bei der Rücksendung verschwand ein 42 Zoll LCD spurlos. Ja, auch Riesenpakete sind nicht sicher. Ich wartete also zwei Wochen auf die Rückerstattung, vergeblich.

Nach einem Anruf bei der DHL wurde eine Nachforschung in Auftrag gegeben. Drei Tage später erhielt ich Formulare von der Post. Ich habe daraufhin Amazon kontaktiert. Die gaben an, sich um den Verbleib der Ware zu kümmern. Gleichzeitig sollte ich die Quittung samt erhaltene Postformulare an Amazon senden.

Ich erhielt meine Erstattung nach ca. 3 Wochen von Amazon. Eine Woche später tauchte das Paket bei der Post wieder auf und wurde an Amazon ausgeliefert.

Generell muss sich der Verkäufer mit der Deutschen Post "rumärgern", weil er die Gefahren der Rücksendung trägt.

Er ist verpflichtet dir das Geld zurückzuerstatten. Natürlich gibt es Onlinehändler, die werden die Angelegenheit hinauszögern wollen.

Mein Rat, freundlich bleiben, Quittung kopieren und an den Verkäufer faxen. Rückerstattung verlangen. Falls sich auch nach 4 Wochen nichts rührt, Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

Das Geld siehst du wieder, wann hängt aber vom Verkäufer ab. Wenn er es darauf anlegt, kann das dauern.
 
Ich sage kurz auch mal etwas dazu und beziehe mich direkt auf den Glücklichen Amazon-Kunden in dem Post direkt über mir.

Ein naher Verwandter von mir (nennen wir ihn John) hat auch online bestellt. Bei einem bis dato seriösen Anbieter, dessen ich Namen ich aus bekannten Gründen nicht preisgeben möchte (Rufmord, Üble Nachrede etc.).

Es handelte sich um ein Notebook. Das Notebook wurde leider defekt geliefert. Der Bildschirm funktionierte nicht. Also hat John beim Händler angerufen, der hat sich entschuldigt und gesagt, soetwas kann mal passieren, selbstverständlich bekommt John ein neues Notebook.
Also hat John vom Händler alles notwendigen Daten bekommen und das Paket alleine verpackt (Wie sich nachher rausstellen sollte, hat ihn das gute 2000€ gekostet).

Das Paket hat er in eine Packstation eingeliefert und hat den Identcode selbstverständlich sorgfältig aufbewahrt. Nach ca. 2 Wochen hat sich der Händler gemeldet und nachgefragt, wo denn das Paket sei und das man dort auf selbiges warte.
John war natürlich erstmal verdutzt und wusste nicht so ganz, was er davon halten sollte. Also hat er dem Händler die Situation geschildert und das ganze erklärt.

Der Händler wies darauf hin, dass das mit Packstationen etwas komplizierter wäre, weil hier eine andere Rechtslage gelten würde.
Nach wochenlangem Hin-Und-Her, hunderten eMails und zahlreichen Telefonnaten entschied sich John, gegen den Händler Klage einzureichen (Er hatte vorher schon mit Anwalt gedroht, aber das lies die da ziemlich kalt).
Ich werde nicht den gesamten Rechtsstreit aufgreifen. Ich sage es kurz:
Der Fall landete vor Gericht und die Klage gegen den Händler wurde zurückgewiesen. Grund? Sinngemäß:

"Dem Kläger ist es nicht möglich, ausreichende Beweise darüber zu liefern, dass er besagte Ware auch in besagtes Paket verpackt hat. Es wäre also auch durchaus möglich, dass der Kläger die Ware nie defekt erhalten und auch nie zurückgeshickt hat. Weiterhin wurde das Paket in einer sogenannten Packstation eingeliefert, bei dem kein explizieter Kontakt zwischen einem Mitarbeiter der Deutschen Post AG und dem besagten Paket stattgefunden hat. Die Beweislast fällt in diesem Falle auf den Kläger."

Später bekam John noch den Rat, solche Dinge ab sofort immer mit einem Zeugen einzupacken oder, falls das nicht möglich ist, den Verpackungsvorgang der Ware visuell zu dokumentieren.

Soviel dazu. Es kann also auch böse nach hinten losgehen. Aber ich frage mich auch, was dieser Beamte von Richter eigentlich in seinem Leben macht?
Ich kann jedes Notebook einpacken, Fotos davon machen und nachher ein völlig anderes Paket verschicken. Das ist doch quasi ein Freibrief zum Betrug gewesen oder?

Und was soll die Sache mit dem Postmitarbeiter? Der kann doch auch nicht sehen, was im Paket drin ist, oder doch? Und wenn ich einen Stein reinpacke, wie hier schon gesagt wurde?

Tze, tze, tze...

Deutschland und sein Rechtssystem.

Naja, jetzt wissen wir, dass es gut gehen kann oder eben auch nicht.
Wobei ich mir von einem namhaften Händler ein bisschen mehr Kullanz erwartet hätte.
 
Ein interessantes Urteil. Von welcher Instanz wurde es gefällt?

Das die Rechtslage bei einer Packstation anders ist, kann einleuchten, weil man bei einer Packstation theoretisch gar kein Paket hineinlegen muss.

Wenn das Paket nun frühzeitig verschwindet, also noch bevor es an der ersten Zustellstation gescannt wurde, könnte es nun darauf hinauslaufen das die Post sagt, es war nie ein Paket hinterlegt worden. Dann hat man in der Tat ein Problem.

Hat dein Verwandter John seinerzeit einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und was kam dabei raus?

Hobby-Bastler schrieb:
Später bekam John noch den Rat, solche Dinge ab sofort immer mit einem Zeugen einzupacken oder, falls das nicht möglich ist, den Verpackungsvorgang der Ware visuell zu dokumentieren.

Darüber habe ich oben bereits geschrieben. Natürlich ist man bei einem Rechtsstreit, wo Aussage gegen Aussage steht ohne Zeugen und ohne Beweis unter Umständen schlecht dran.

Hobby-Bastler schrieb:
Soviel dazu. Es kann also auch böse nach hinten losgehen. Aber ich frage mich auch, was dieser Beamte von Richter eigentlich in seinem Leben macht?
Ich kann jedes Notebook einpacken, Fotos davon machen und nachher ein völlig anderes Paket verschicken. Das ist doch quasi ein Freibrief zum Betrug gewesen oder?

Und was soll die Sache mit dem Postmitarbeiter? Der kann doch auch nicht sehen, was im Paket drin ist, oder doch? Und wenn ich einen Stein reinpacke, wie hier schon gesagt wurde?

Aber er kann erkennen das du ein Paket abgegeben hast und das wird dort meist gleichzeitig gewogen. Das ist bei der Packstation eben nicht der Fall.

BTW: Übrigens war bei mir der LCD-Fernseher auch defekt, weshalb ich ihn damals zurück an Amazon versendete. Oftmals ist es besser bei "guten" Onlinehändlern zu bestellen, weil dort der Service einfach bei Problemen deutlich kulanter ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein interessantes Urteil. Von welcher Instanz wurde es gefällt?

Von dem für den Händler zuständigen Amtsgericht. Den Ort verrate ich nicht, man könnte auf den Händler schließen.

Hat dein Verwandter John seinerzeit einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und was kam dabei raus?

Erfolglos... :freak:

Oftmals ist es besser bei "guten" Onlinehändlern zu bestellen, weil dort der Service einfach bei Problemen deutlich kulanter ist.

Es ist ein sehr bekannter Händler, mit einem ausgezeichneten Ruf, deswegen möchte ich den Namen hier nicht nennen. Ich bin völlig zufrieden mit dem Händler, ich bin dort auch seit Jahren Kunde und hatte noch nie Probleme.

Vielleicht hat der Händler schlechte Erfahrungen gemacht? Ich weiß es nicht.
 
Nein eeben nicht.
Würde dir der Händler unterstellen, du hättest ihm Steine zurückgeschickt, die nicht ankamen, dann würde er dir ohne Beweise eine Straftat unterstellen. Solche Unterstellungen sind unwirksam und haben vor gericht keinen bestand. Das gericht müsste einen grund haben, an deiner Aussage zu zweifeln. Gibt es keine hinreichenden Gründe, an deiner Aussage zu zweifeln, wird sie als whar hingenommen, da alles andere eine Straftat ohne Belge unterstellen würde.

Würde natürlich irgendwann tatsächlich das Paket mit den Steiner auftauchen, würde deine Strafe allerdings umso höher ausfallen :D
 
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