Ash-Zayr
Commander
- Registriert
- Sep. 2007
- Beiträge
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sorry für den kryptischen Thread-Titel, aber es ist eine reale Frage aus dem Leben gegriffen:
Mein Vater, inzwischen 83, hatte für seine Enkeltochter, meine Tochter, ab dem ca. 2. oder 3. Lebensjahr ein Konto in seinem IngDiba Banking eröffnet und einen Dauerauftrag von 10 Euro im Monat darauf eingerichtet und immer wieder mal Sonderüberweisungen darauf eingezahlt....es war so laut ihm damals der Gedanke, dass dann irgenwann mal so viel Geld darauf ist, dass es quasi ihr Führerschein for free sein würde. Meine Tochter ist nun 10.
Aber es ist rechtlich ja sein Konto auf seinen Namen und sein Geld, und der angedachte Sinn ist eben nur theoretisch.
Mein schwerkranker Vater wird absehbar, wenn er nicht vorher direkt umkippt, in Pflege gehen müssen...noch pflegt er selbst aus dem letzten Loch pfeifend meine Mutter, die einen Pflegegrad 3 hat und externe Hilfe haben könnte, er selbst hat keinen Pflegegrad...anderes Thema....
Wir eröffnen als Eltern für unsere Tochter kommende Woche ein Kinder-Sparkonto bei der örtlichen Volksbank. In diesem Zuge würde ich meinen Vater bitten, das bis dato angesammelte Geld auf dem "Enkelin-Diba-Konto" auf dieses Kinderkonto zu überweisen und dann das IngDiba Konto zu löschen, weitere Einzahlungen dann nicht mehr nötig...es sind über 2.500,- Euro drauf.
Was ist nun aber, wenn er selbst in Pflege gerät, sich bisher nicht selbst für sich um einen Pflegegrad bemüht hat ....der Staat trägt alles über das hinaus, was er selbst leisten kann.....aber nun...schaut der Staat dann in dieser Situation nicht nur nach dem, was er an Rente/Vermögen hat, sondern auch mal hatte? Sprich.....ahhh....z.B. vor 2 Jahren haben Sie 2.500,- auf ein Konto überweisen....das holen wir mal zurück und rechnen es an?
Ist es also ein Wagnis, das für meine Tochter angedachte Geld regülär von meinem Vater auf das Kinderkonto überweisen zu lassen? Oder sollte man meinen Vater bewegen, das Geld bar abzuheben, uns zu geben, und wir zahlen es bar ein?
Traurig, dass man sowas hinterfragen muss....
danke für fundierte Hinweise
Ash
Mein Vater, inzwischen 83, hatte für seine Enkeltochter, meine Tochter, ab dem ca. 2. oder 3. Lebensjahr ein Konto in seinem IngDiba Banking eröffnet und einen Dauerauftrag von 10 Euro im Monat darauf eingerichtet und immer wieder mal Sonderüberweisungen darauf eingezahlt....es war so laut ihm damals der Gedanke, dass dann irgenwann mal so viel Geld darauf ist, dass es quasi ihr Führerschein for free sein würde. Meine Tochter ist nun 10.
Aber es ist rechtlich ja sein Konto auf seinen Namen und sein Geld, und der angedachte Sinn ist eben nur theoretisch.
Mein schwerkranker Vater wird absehbar, wenn er nicht vorher direkt umkippt, in Pflege gehen müssen...noch pflegt er selbst aus dem letzten Loch pfeifend meine Mutter, die einen Pflegegrad 3 hat und externe Hilfe haben könnte, er selbst hat keinen Pflegegrad...anderes Thema....
Wir eröffnen als Eltern für unsere Tochter kommende Woche ein Kinder-Sparkonto bei der örtlichen Volksbank. In diesem Zuge würde ich meinen Vater bitten, das bis dato angesammelte Geld auf dem "Enkelin-Diba-Konto" auf dieses Kinderkonto zu überweisen und dann das IngDiba Konto zu löschen, weitere Einzahlungen dann nicht mehr nötig...es sind über 2.500,- Euro drauf.
Was ist nun aber, wenn er selbst in Pflege gerät, sich bisher nicht selbst für sich um einen Pflegegrad bemüht hat ....der Staat trägt alles über das hinaus, was er selbst leisten kann.....aber nun...schaut der Staat dann in dieser Situation nicht nur nach dem, was er an Rente/Vermögen hat, sondern auch mal hatte? Sprich.....ahhh....z.B. vor 2 Jahren haben Sie 2.500,- auf ein Konto überweisen....das holen wir mal zurück und rechnen es an?
Ist es also ein Wagnis, das für meine Tochter angedachte Geld regülär von meinem Vater auf das Kinderkonto überweisen zu lassen? Oder sollte man meinen Vater bewegen, das Geld bar abzuheben, uns zu geben, und wir zahlen es bar ein?
Traurig, dass man sowas hinterfragen muss....
danke für fundierte Hinweise
Ash