timo82
Commodore
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tobimobi schrieb:Ordnungshaft? hä?
Soll die juristische Person Youtube ins Gefängnis?
Es gibt bestimmt einen Geschäftsführer, der haftbar gemacht werden kann.
Soweit wird es aber nicht kommen.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
tobimobi schrieb:Ordnungshaft? hä?
Soll die juristische Person Youtube ins Gefängnis?
Proxy nutzt nichts wenn Videos laut Urteil gelöscht werden müssen?
Chilliwalker schrieb:@thixo:
gibt sogar künstler die das machen und dann selber bemerken, dass ihre musik von der GEMA gesperrt wurde ^^. Sowie im Falle von Deichkind...
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,820703,00.html
"Darf ich mal deinen R8 fahren? Geb dir auch 50€ dafür" -- "Nein, das ist mein Auto - damit lasse ich fahren, wen ich will!" -- "Gut, dann komm ich heute Abend eben wieder, schließe ihn dir kurz und drehe dann meine Runde"....CB_KeinNameFrei schrieb:Aber nein, man zwingt lieber den normalen Anwender dazu, bewusst gesetzliche Sperren zu umgehen, als dass man sich darum kümmern würde, legale Wege zu schaffen.