Gerât defekt

Matze051185

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Hallo
Wie lange darf ein Garantiefall dauern,?
Ich habe im September letzen Jahres ein LG uhd BluRay Player von LG bestellt bei einen online Shop und im Dezember hat dieser nicht mehr funktioniert habe diesen dann an einem anderen Fernseher ausprobiert und auch ein anderes HDMI Kabel probiert. welches zb am fire TV Cube funktionierte also kann nur der BluRay Player defekt sein.
Habe dann den online Shop angeschrieben und auf deren Empfehlung den BluRay Player zu dem online Shop zurückgeshichkt. Das ist jetzt zwei Monate her .
Ich habe vor einem Monat noch einmal nachgefragt was aus meinem BluRay Player jetzt geworden ist und der online Shop meinte nur das liegt jetzt bei LG .
Also ich finde das ganz schön dreißt das ich jetzt seit zwei Monaten keine BluRay gucken kann und das mir anscheinend niemand sagen kann wann ich das wieder ruhen kann.

Wass kann ich tun?
Über PayPal mein Geld zurückverlangen,?
Oder vom online Shop Einersatzgerät verlangen?oder muss ich noch weiter warten bis mein gerât repariert wird ?
 
also ich glaub ja nicht dass du einfach so dein Geld zurueckbuchen kannst, der Kauf war ja rechtskraeftig und es hat ja auch mal funktioniert. Du bist jetzt grade im Garantiefall, allerdings sind natuerlich 2 Monate bei weitem zu lange. Ist zwar ein techn. Geraet, aber bei weitem keine Raketentechnik.

Du solltest ihm allerdings mitterweile schon laengst eine angemessene Frist gesetzt haben, hast du das getan? Wenn nicht, mach das bitte umgehend.


Achso, du solltest dein Beitrag von den Mods verschieben lassen nach https://www.computerbase.de/forum/forums/wirtschaft-recht-und-forschung.47/
 
Tipp fürs nächste Mal:

Innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung in Anspruch nehmen und ein Neugerät als Ersatz fordern.

Der Händler ist (bei Gewährleistung) dazu verpflichtet dir ein neues Gerät zu liefern, wenn du das möchtest. Und zwar ohne Nachbesserung, Diskussion oder sonst irgendwas.

Da das für den Händler natürlich unangenehm ist, freut er sich tierisch, wenn du Garantie in Anspruch nimmt. Dann kann er das nämlich auf den Hersteller abwälzen.

Gewährleistung bietet dem Käufer in den ersten 6 Monaten wesentlich mehr als Garantie. Nur leider informieret sich so gut wie keiner über seine Rechte als Kunde....
 
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Cronos83 schrieb:
Gewährleistung bietet dem Käufer in den ersten 6 Monaten wesentlich mehr als Garantie. Nur leider informieret sich so gut wie keiner über seine Rechte als Kunde....

Was ich aus der Sicht des Händlers verstehe.
Habe mal bei einem großen Online-Reseller gearbeitet und was sich manche Kunden erlauben ist einfach nur dreist

Ich werd nie vergessen wie der eine Typ sich 6x den i7-980x um jeweils über 1.000,-€ / Stk. gekauft hat und innerhalb von 14 Tagen 5 davon wieder Retour geschickt hat, (Fernabsatzgesetz, nicht dazu verpflichtet einen Grund abzugeben )
Natürlich alle geöffnet und mit WLP beschmiert, der, der sich am besten übertakten lies blieb beim Kunden :freak:
 
Cronos83 schrieb:
Der Händler ist (bei Gewährleistung) dazu verpflichtet dir ein neues Gerät zu liefern, wenn du das möchtest. Und zwar ohne Nachbesserung, Diskussion oder sonst irgendwas.

Sorry, aber das stimmt so nicht.
Der Händler darf nachbessern.
 
Genoo schrieb:
Ich werd nie vergessen wie der eine Typ sich 6x den i7-980x um jeweils über 1.000,-€ / Stk. gekauft hat und innerhalb von 14 Tagen 5 davon wieder Retour geschickt hat, (Fernabsatzgesetz, nicht dazu verpflichtet einen Grund abzugeben )
Natürlich alle geöffnet und mit WLP beschmiert, der, der sich am besten übertakten lies blieb beim Kunden :freak:
Dein Arbeitgeber hätte die CPUs nicht annehmen müssen, da das Verhalten des Käufers über das „übliche Betrachten wie in einem Geschäft“ hinaus ging. Aber dein ehemaliger Arbeitgeber kennt sicher seine Rechte ;)
Ergänzung ()

Cronos83 schrieb:
Innerhalb der ersten 6 Monate Gewährleistung in Anspruch nehmen und ein Neugerät als Ersatz fordern.
Hast du dafür eine Quelle? Das interessiert mich doch sehr, wenn dem so ist :)
Ergänzung ()

proud2b schrieb:
Der Händler darf nachbessern.
Bis zu drei Mal, dann ist ein Austausch fällig.
 
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proud2b schrieb:
Sorry, aber das stimmt so nicht.

Nun... so steht es im BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

proud2b schrieb:
Der Händler darf nachbessern
Bei Gewährleistung nur, wenn der Kunde es ihm erlaubt.

Oder ich lese das BGB falsch....



@H3llF15H
Vielleicht reicht dir das ja als Quelle?



Edit: Sorry, das Handy hat mir den Beitrag zerhackt....
 
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Das ist richtig.
Aber das ist im Falle eines defekten Gerätes (Blu Ray Player) das auf Lager ist nicht der Fall.

Wenn man hingegen per Schiff irgendetwas halb um die Welt liefern müsste trifft das zu.

Verhältnismäßigkeit ist das Stichwort.
Und soweit ist die Fridays for Future Bewegung noch nicht, dass eine Reparatur hier vorgeht.
 
Genau darauf wollte ich ja hinaus.
Auf einen Tipp für den TE beim nächsten Mal eben auf Gewährleistung (und Austausch) zu bestehen (in dem Fall sagt LG dem Händler übrigens: "Ist nicht unser Problem" und der Verkäufer müsste das Ding selbst reparieren....).

Bei solchen Gütern wird nahezu immer klaglos getauscht, ausser bei fragwürdigen Händlern.
 
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