Gesellschafter einer GmbH

kkc1945

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Okt. 2010
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974
Hallo liebes Forum und lieber Helfer,

wenn einer der beiden Gesellschafter mehr Stammkapital in das Unternehmen einbringt:
Gesellschafter 1: 17500€ und Gesellschafter 2: 7500€

hat derjenige mehr Stimmrecht, der mehr Stammkapital ins Unternehmen eingeführt hat?

Und darf einer der beiden Geschäftführer ernennen und absetzen ohne den anderen Gesellschafter
um Erlaubnis zu fragen?

Würde mich sehr auf eine Antwort freuen :)))

Grüße

kkc
 
Das hängt davon ab was im Gesellschaftervertrag (Gründungsvertrag) steht.
Üblicherweise ist es so wie von dir beschrieben. Stimmrechte nach Gesellschaftsanzeil.

Wenn aber vereinbart wird das nach Köpfen entschieden wird (jeder Gesellschafter eine Stimme) dann wär das halt so.

Ernennung GF ebenso.
Wenn im Vertrag steht nur gemeinsame Ernennung gilt das
 
Super lieben dank für deine Antwort.
Im Vertrag steht folgendes geschrieben:

Stammkapital und Geschäftsanteil:

Das Stammkaptial der Gesellschaft beträgt 25000€. Es besteht ein Geschäftsanteil in Höhe von 25000 (Geschäftsanteil Nr.1), der bei Gründung der Gesellschaft von (Person x) geb am etc... übernommen wurde. Als Einlage ist auf diesen Geschäftsanteil ein barer Betrag in Höhe von 25000€ an die Gesellschaft eingezahlt.

Also was heißt das nun genau?
 
Das der Anteil von 25.000 € von Person X bei der Gründung der Gesellschaft eingezahlt wurde. Damit ist er wohl der alleinige Anteilseigner der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, da er ja den gesamten Anteil eingezahlt hat.
 
Zumindest war er das wohl. Zusammengenommen mit der Eröffnung des Themas kann man wohl davon ausgehen, dass Y entsprechende Anteile abgekauft hat.
 
Bei der kkc1945 Vorgeschichte ist es wohl wahrscheinlicher , dass er (respektive ein Dritter) sich eine stille Beteiligung hat andrehen lassen. Also alles noch so wie im Gesellschaftsvertrag und im Handelsregister eingetragen ist.

@kkc1945
Warst Du (der Dritte) mit zum Notartermin ?

Lies Dir meinen link genau durch!
 
@ ThomasK_7

Du du hast einen scharfsinnigen Blick!

Es geht um Bekannte: Frau und Mann.

Geschichte in kurz: Frau hat Mann blindwegs über Jahre vertraut und hat sich auf drängend des Mannes als Gesellschaftlerin einer GmbH nötigen lassen, weil sie ihm vertraut hat.
Nun bezahlt der Mann die Frau nicht mehr aus, weil sie nicht mehr zusammen sind ...
 
Sehr interessanter Artikel, danke dazu.
Nein, die Person ist tatsächlich Gesellschaftlerin der Firma.
Was mich nur wundert ist, dass im Gesellschaftervertrag nicht die Vermögensteile/Stimmrechte
geregelt worden sind. Was greift nun hier für ein Recht?
 
Sie ist keine Gesellschafterin!
Sie ist maximal stille Teilhaberin.
Das ist ein Unterschied.
 
@ kkc

Warum geht die gute Frau nicht zum Anwalt. Es geht hier um 7.500€ - da sind sollten ein paar hundert EUR für einen Anwalt drin sein, damit man am Ende auch zu seinem Geld kommt. Auch wird der Mann nicht zahlen, bloß weil hier irgendjemand irgendwas geschrieben hat. Anwälte erzielen nunmal mehr Wirkung.

(nichts gegen die fleißigen Poster hier, aber manchmal frag ich mich ob den Leuten Geld überhaupt nichts mehr Wert ist ... genausogut könnten wir hier ja schreiben, dass die gute Frau das Geld nie wieder sehen wird ...)
 
Darüber haben wir schon nachgedacht... Beratung beim Anwalt wird bald gemacht, danke für dein Ratschlag :)
 
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