Hallo liebes Forum und lieber Helfer,
wenn einer der beiden Gesellschafter mehr Stammkapital in das Unternehmen einbringt:
Gesellschafter 1: 17500€ und Gesellschafter 2: 7500€
hat derjenige mehr Stimmrecht, der mehr Stammkapital ins Unternehmen eingeführt hat?
Und darf einer der beiden Geschäftführer ernennen und absetzen ohne den anderen Gesellschafter
um Erlaubnis zu fragen?
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen
))
Grüße
kkc
wenn einer der beiden Gesellschafter mehr Stammkapital in das Unternehmen einbringt:
Gesellschafter 1: 17500€ und Gesellschafter 2: 7500€
hat derjenige mehr Stimmrecht, der mehr Stammkapital ins Unternehmen eingeführt hat?
Und darf einer der beiden Geschäftführer ernennen und absetzen ohne den anderen Gesellschafter
um Erlaubnis zu fragen?
Würde mich sehr auf eine Antwort freuen
Grüße
kkc