News Gesetz gegen Filesharer tritt am Montag in Kraft

Wenn man etwas aus dem Netz zieht, dass normalerweise Geld kostet, dann verschafft man sich dadurch einen gewerblichen Vorteil. So könnte man so ziemlich jeden für so ziemlich alles Abmahnen...
Hab das Gefühl, dass so versucht wird die bröckelnden Bilanzen der maßlos überteuerten Filme/Musik/Spiele zu retten. Innovation ist auf dem Gebiet scheinbar ein Fremdwort....

Gruß
Christian
 
Finde eigentlich den Punkt, der die Höhe der Abmahngebühr begrenzt, fast am wichtigsten.

Das nimmt vielleicht die Lukrativität für die Anwälte und es wird nicht mehr jeder verklagt nur weil er seine alten Markenklamotten auf ebay verkauft.
 
@ja_gwies: man kann einen auch wegen einem einzigen diebstahl anzeigen.
ist das auch müll ?
 
Na damit hat die Verwertungsindustrie es endlich geschaft und kann nun ganze Schulhöfe kiminalisieren.
Der nächste schritt dürfte dann die verwendung der Vorratsdatenspeicherung sein.

@Molten Lead

Ich denke eher das noch mehr Abgemahnt wird um auf einen Lukrativen schnitt zukommen.
 
@S.a.M.: Bei einem Diebstahl entsteht aber ein direkter Schaden. Wenn dir wer 10€ klaut hast du 10€ weniger.
Bei dem Herunterladen einer Datei weiß man aber noch längst nicht, ob diese Person diese auch gekauft hätte.
Das ist auch der Grund, warum die ganzen Rechnungen der Musikindustrie, laut denen sie XY-Milliarden Verlust durch Raubkopien (der Begriff ist eigentlich falsch) machen, vollkommen übertrieben sind.

Und wie schön es ist, dass man immer noch
- CDs ausleihen kann und die rippen
- CDs von Freunden gebrannt bekommen kann (wobei der Begriff "Freund" vielleicht so interpretiert werden könnte wie vom Studi/Mein/Schueler-VZ oder direkter auf 7 Freunde oder so begrenzt)
- Musik aufnehmen darf
sofern kein wirksamer Kopierschutz vorliegt, wobei auch nicht wirklich geklärt ist, ab wann ein Kopierschutz wirksam ist.
 
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Ob jetzt am WE die ganzen Provider überlastet sein werden weil alle noch versuchen werden, schnell ihren Krempl durchzuschieben?
 
übertrieben?wieso??fakt ist,wenn du sie dir runterlädst kaufst du sie dir nicht...denn zum probehören kann man auch das radio anschalten oder in den laden gehen und dort in die cd reinhören. so gesehen ist deren denkweise nicht so verkehrt...

das mit schulhöfre kriminalisieren fände ich ja schon beinahe lustig,wenn es nicht so erschreckend realistisch wäre...

das wird noch ein heiden spaß...und ich wette die cheffes der musik industrie etc laden selbst massivst illegal...
 
Es wird doch so aussehen, dass die summe die zur herausgabe gezahlt werden muss, höher sein wird als die summe die die abmahnung einbringt. Somit wirds auch keine mehr geben.

Und die saudumme behauptung von einigen hier 1 titel würde unter gewerblich fallen glaubt ihr doch selber nicht. Bleibt doch wenigstens ein bißchen sachlich.
 
Wenn die MI nicht zusehends mittels DRM die gesetzlich gegebenen Rechte auf ihr qualitativ stetig nachlassendes Produkt einschränken würde, dann wären die überzogenen Preise, von denen so gut wie nichts bei Musikern ankommt besser zu verdauen.[/irony]

Am besten sind aber die neuen 360°-Verträge für Musiker, bei denen sich die Labels sogar an den Live- und Merchandise-Einnahmen beteiligen wollen, obwohl sie da nicht einen Finger für krum machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@GrinderFX

wenn es nach der verwertungsindustrie geht dann biste schon mit einem titel dabei weil du ihn ja an tausende weiter gibst.
 
@H€553: dass man das nicht einfach hochrechnen kann, weiss ich.
die musikindustrie machts halt, weil grosse zahlen besser wirken und schlimmer aussehen als kleine.
trotzdem beschafft man sich was durchs downloaden socher dateien etwas auch nicht legale weise und ist somit mit diebstahl vergleichbar.
 
Es wird doch so aussehen, dass die summe die zur herausgabe gezahlt werden muss, höher sein wird als die summe die die abmahnung einbringt. Somit wirds auch keine mehr geben.

tja zu kurz gedacht, da wird das Geld was die für die IP Adresse ausgeben mussten eben obendrein von dem "Filesharer" verlangt ... die Abmahnkosten sind ja nur gedeckelt die Ermittlungskosten etc. kriegste dann obendrein ...und gewerblich kannst du sicher sein wird im Sinne der MI ausgelegt und nicht im Sinne der User ...
 
ich finde dass die PRO IP 200 € zahlen müssen und VIEL MEHR

denn werden die sich es 2 mal überlegen ob un dwen sie verklagen
 
was sag ich immer tu was für dein geld das es allen leuten gefällt dann kriegst auch geld damit du was neues raus bingen darfst...

2.gibt es schlimmeres als raubkopierer.. und mal ehrlich was für ein sinn macht es wenn die industrie und die puplisher.. ein kleinen fisch raus ziehen der höchstens ein schaden von knapp 300 euro macht.... da zahlt der puplisher am ende mehr für gerichtskosten ec.

und nur weil ich mir warcraft 3 ausn internet lade werde ich der raubkopie verdächtigt..und dann komm die briefe und besucher vor meine tür damit ich ihn netterweise meine zerkratzte CD zeigen kann ? so kanns nich angehen...ich lass mich doch nich kontrollieren was is das für ein scheiß leben...

bald wolln die noch wissen was ich esse und trinke? damit die bauern wissen was sie mehr produzieren müssen?

der datenschutz is doch eh nicht mehr gewerleistet ich sag nur die schlagzeilen für 40 euro bankdaten von amerikanischen konten kopfschüttel*

ich sehs kommen bald geht keiner mehr ins internet und dann kommt wieder der gute alte fernsehr und das dvd gebrenne T_T aus dem tv...

back to the rulz...

und die rohling industrie geht auch pleite ;D alles geht dann denn bach runter... und dann gibs kein entwiklungsgeld für neue schreibmedien sprich es würde dann heute nich mal die blu ray geben haha ;D
 
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"...Auf der anderen Seite wurde auch ein Höchstbetrag für Abmahnungen in einfachen Fällen (ohne gewerbliches Ausmaß) festgelegt. Demnach dürfe eine erste Abmahnung den Wert von 100 Euro nicht überschreiten...."

Endlich hat die Abzocke durch gewisse Anwälte eine Ende. Wenn ich das jetzt richtig gelesen/verstanden habe, wird auch nicht mehr per geschütztem File abgemahnt, sondern pauschal für die erste Abmahnung. Gut so ;) Dann kommen wenigsten keine utopischen Strafen mehr zum tragen.

Das wird zwar wieder den ein oder anderen zum illegalen Filesharing animieren, was sind schon 100 EUR - einen entsprechenden Gegenwert hat man schnell geladen. Wichtiger finde ich jedoch den Schutz gegen die Geldmacherei gewisser Rechtsverdreher.

Edit:

Und nein, ich sympathisiere nicht mit Filesharern. Noch weniger Verständnis habe ich jedoch für die bestende Praxis bei Abmahnungen.
 
wie ist das zu verstehen? 100 € für die abmahnung und 5 jahre fürs raubkopiern? seeehr unpräzise das ganze ...


bevor so halberklärte gesetze erlassen werden, sollte man garkeine erlassen -.-"
 
jaja nicht so viel durcheinander wirbeln, es wird nicht gesagt das es erst strafbar bzw zivilrechtlich relevant ist wenn man das ganze gewerblich macht, es geht einfach um die auskunftspflicht der provider.

Bisher mussten die Rechteinhaber (also im normalfall nicht die künstler selber sondern irgendwelche firmen die damit massiv kohle machen) also eine anzeige gegen unbekannt erheben, dann wurde die ip ermittelt und dann wurde die strafanzeige wieder fallengelassen da es strafrechtlich zu risikoreich wäre bzw davon die firmen ja nichts haben, diese haben die leute dann erpresst und ihnen meistens dann über ein außergerichtliches abkommen oder über eine zivilklage irgend einen phantasibetrag abgeknüft den sie theoretisch vielleicht verursacht haben.

So jetzt wurde das vereinfacht aber wenigstens mit der einschränkung auf ein gewerbliches ausmas, und ich schließ mich da der musikindustrie völlig an, vielleicht ist das kein juristischer begriff aber er bedeutet und so muss meiner ansicht nach jedes gericht wo unbestochene halbwegs normal denkende menschen den vorsitz haben auch entscheiden, das damit geld gemacht werden muss. Sprich ein verkauf eigentlcih noch mit gewinn aber das wird dann wohl schwierig zu utnerscheiden, sprich wenn man einem 5 cds brennt und dafür einen euro abnimmt kann das schon gewerblich sein. Wenn man sich dann aber 1000 filme "zum eigenkonsum" jeden monat runterzieht hat man kein gewerbe bzw macht das auch nicht gewerblich.

Wenn da andere urteile dabei raus kommen hat das entweder was mit bestechung, unfähigkeit oder sonstwas zu tun. Aber für jeden klar denkenden menschen ist das klar, man kann im duden nachschauen was gewerblich bedeutet das ist absolut eindeutig, und die rechteinhaber haben das ja anscheinend erkannt und sich wegen genau deswegen dagegen beschwert und kommen auch zu meiner ansicht das darunter fast nix fallen würde.

Aber nochmal dadurch wird das alles nicht legal was nicht gewerblich ist, nur rechtfertigt es halt nicht den großen eingriff in den datenschutz um die addresse von einem internetnutzer irgend einer dahergelaufenen firma zu geben die damit sonst was machen kann z.B. weiterverkaufen einen mit werbung zudröhnen oder an versicherungen verkaufen (der hockt viel vor dem pc also höheres herzinfactrisiko...)
 
DiamondDog schrieb:
ich finde dass die PRO IP 200 € zahlen müssen und VIEL MEHR

denn werden die sich es 2 mal überlegen ob un dwen sie verklagen

Naja, wie serra.avatar geschrieben hat wird das Geld dem Angeklagten dann auf die Rechnung gesetzt.

An diesem Fall sieht man mal wieder, dass die Rechte des Bürgers durch die Industrie ausgehebelt werden, denn Geld ist einfach mehr Wert.
Ist ungefähr so, als wenn ein Anwohner jetzt Polizeirechte bekommen hat, nur weil in seiner Straße "immer" gerast wird.
Also immer schön 30 "fahren" im Internet. :evillol:
 
S.a.M. schrieb:
@ja_gwies: man kann einen auch wegen einem einzigen diebstahl anzeigen.
ist das auch müll ?

Wenn man etwas im Laden klaut entsteht ein direkter Schaden (der Wert der Sache), beim Herunterladen wird eine digitale Kopie angelegt, die erstmal nichts kostet. Der Schaden ist das, was man dafür bezahlt hätte, wenn man es denn gekauft hätte. Wie hoch der "Schaden"(=entgangene Einnahmen) ist, lässt sich nur schwer festlegen. Man weiß einfach nicht wieviel von den z.B. 1 Mio. Downloads eines Songs tatsächlich zu einem Kauf geführt hätten.

Was man aber auf jeden Fall sagen kann: Klaut man etwas für 10 EUR, entsteht ein Schaden von 10 EUR. Lädt man sich ein Album für 10 EUR (ok, in Deutschland eher 20 EUR, aber trotzdem) herunter, so wird der Schaden von der Musikindustrie auf z.B. 50.000 EUR beziffert. Dass das totaler Blödsinn ist, dürfte auf dem dümmsten Dummen aus Dumm-Deutschland auffallen. Eine digitale Kopie eines 10 EUR-Produktes kann keinen Schaden über 10 EUR verursachen, weil die Einnahmen max. 10 EUR gewesen wären. Wenn man davon ausgeht, dass 10% aller Downloads zu einem Kauf geführt hätten (und das halte ich für sehr großzügig gerechnet), dann beträgt der Schaden 1 EUR im Schnitt.

Weiterhin sollte auch den Unterbelichtetsten etwas auffallen, wenn der Schaden durch einen Download eines Albums so hoch ist, wie der Diebstahl von 5.000 Alben!!! (Und selbst da wäre der Schaden ja sogar noch geringer, da die 10 EUR ja Verkaufs- und nicht Einkaufspreis sind)
 
"Gewerblich" bedeutet in dem Zusammenhang, dass man damit Geld verdient. Neben den ganze Professionellen Raubkopierern, die Verpackung mit fälschen und das Ding teuer verkaufen, gilt die neue Regelung auch für Leute, die CDs und DVDs z.B. auf dem Schulhof für einen "Unkostenbeitrag" von 50 Ct verkaufen - quasi für den Rohling. Das ist dann trotzdem gewerblich. Wobei das schwer zu kontrollieren ist.

Wichtiger wird es für P2P-Portale oder Tracker. Sobald ein Spenden-Button platziert ist oder Werbung geschaltet wird, sind das Einnahmen - auch wenn keiner spendet - und damit gewerblich. Und die sind dann dran. Aber eben auch nur, wie jetzt. Ist ja nicht neu, dass das runterladen illegal ist, egal welche Schlupflöcher man auch benutzt, um es für sich selbst moralisch zu verargumentieren. Und wir alle wissen das und kennen das Risiko :)

@ FredKune:
Was man aber auf jeden Fall sagen kann: Klaut man etwas für 10 EUR, entsteht ein Schaden von 10 EUR.

Ist jetzt nicht dein Ernst, sondern nur immer und immer wieder aus anderen Posts kopiert, oder? Meinst du, dass ein Produkt im Laden für 10 € einen Wert von 10 € hat, so dass ein Schade in Höhe von 10 € entsteht? Wenn du etwas für 10 € klaust, dann entsteht erstmal ein Schaden in Höhe von X (X<10 €). Der Schaden von 10 € entsteht aber da, wo ein anderer das Produkt für 10 € nicht kaufen kann. Und das ist das gleiche bei P2P. Die Argumentation hinkt vorne und hinten. Diebstahl ist Diebstahl. Und bloß weil es einfach ist oder weniger physischen Schade verursacht, legitimiert das nichts.

Die Sache ist doch ganz einfach: Wenn dir etwas gefällt, dann kaufe es. Gefällst dir nicht, dann kaufe es nicht - Benutze es aber auch nicht! Denn das Argument von vielen, die Qualität wäre zu mies, ist eigentlich korrekt. Aber dann muss man den Produzenten zeigen, dass deren Produkt Mist ist und nicht, dass man es kopiert. Dadurch gibt man ihnen nur noch mehr ungerechtfertigte Munition in die Hand.
 
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