Wer abgemahnt wird, sollte darauf überhaupt nicht reagieren! Erst wenn amtliche Post vom Gericht kommt (meist garnicht mehr der Fall) reagiert man darauf dann mit einer Unterlassungserklärung inkl. Unschuldvermutung. Vordrucke gibts im Netz.
Der Unterlassungs-Vordruck von der Anwaltskanzlei hingegen kann in den Müll, aktuell nach neuer Gesetzlage sind Mahnungen von über 50 Euro im Erstfall eh nicht mehr zulässig!
Die Abmahner leben alle nur von eurer Panik!
Der Unterlassungs-Vordruck von der Anwaltskanzlei hingegen kann in den Müll, aktuell nach neuer Gesetzlage sind Mahnungen von über 50 Euro im Erstfall eh nicht mehr zulässig!
Die Abmahner leben alle nur von eurer Panik!
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