Gewährleistung Smartphone

Robert.

Lieutenant
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Hallo liebe CB-ler,

das Smartphone meiner Freundin, ein Samsung A50, ist seit heute defekt. Der Lautsprecher und das Mikrofon funktionieren nicht mehr. Man hört nur noch rauschen. Das Telefon ist weder nass geworden, noch runtergefallen. Das ist ohne weiteren Grund plötzlich passiert. Das Smartphone hat sie im Rahmen eines neuen Mobilfunkvertrages (T-Mobile bzw. Magenta) im September 19 bekommen. Ich will nun mit ihr zum Händler fahren und Gewährleistung einfordern. Nur zur Info, ich wohne in Österreich.

Ich will ein Austauschgerät haben, oder wenn doch repariert wird, mindestens ein Leihgerät in der Zwischenzeit.
Einschicken lassen und dann wochenlang kein Telefon haben, ist keine Option und unzumutbar. Lt. Konsumentschutzinfo etc. ist das auch so.

Wie sind eure Erfahrungen, wenn ihr eure Gewährleistung einfordert? Hat das bei euch funktioniert? Wie viel Widerstand muss ich erwarten?

Danke für eure Rückmeldungen,
BG Robert.
 
In Deutschland habe ich die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Tage (2 bis 4) später ein neues oder Refurbished Gerät ankommt. Die Telekom wird sich nicht die Mühe machen den Fehler zu suchen oder zu reparieren - viel zu aufwendig. Die Kosten für Ersatztelefone sind schlicht mit eingerechnet. Für ein Ersatzgerät habe ich selber gesorgt, da ich das Telefon vorm Einschicken eh zurücksetzten wollte.
 
Danke für eure Rückmeldungen ^^
Ich rechne eher damit, dass sich der Händler rauswinden will und auf die Herstellergarantie verweist. Oder das er behauptet, dass wir für den Defekt verantwortlich sind und er nur kostenpflichtig repariert... etc.

Das Internet ist jedenfalls voll mit Fällen, wo das so passiert.
https://helpv2.orf.at/stories/1679690/index.html
https://help.orf.at/stories/2812242/
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewaehrleistung_Schadenersatz.html "Punkt Vorrang vor Verbesserung"
 
Wäre die grundsätzliche Frage:

Habt ihr den Vertrag in einem Laden (wie MediaMarkt) an einem Telekomstand gemacht und der Mitarbeiter des Stands hat dann ein Gerät aus dem Sortiment des Ladens genommen oder wurde euch das Gerät zugeschickt?

Wenn es aus dem Sortiment des Ladenlokals stammt, müsst ihr euch mit dem Telefon und der dazu gehörigen Rechnung an einen Mitarbeiter des Ladens wenden. Ist das Gerät vom Provider zugeschickt worden oder aber es ist eins, was nicht zum Ladenlokal gehört, ist der Provider der Ansprechpartner.

Grundsätzlich gibt es kein Anrecht auf ein Leihgerät, schon gar nicht in der gleichen Geräteklasse. Je nach Größe des Ladenlokals kann man auch gar nicht erwarten, daß dort 10 Handys, 10 Tablets oder gar 10 Drucker zur Leihe da wären.

Unzumutbar...naja...ein Smartphone ist kein lebenswichtiges Gerät, sondern gehört eher in die Kategorie Luxus. Zum Telefonieren könnte man euch dann ein Nokia 6210 geben, ggf. mit SIM Adapter dazu - da würde ich aber dann gerne dein Gesicht sehen. Meine ich nicht böse.

Mir scheint es aber so, als wenn du dir schon innerlich die "Axt im Walde" zurecht legen möchtest, statt einfach nett und freundlich in den Laden zu gehen.

Nachtrag: puhh...du sprichst jetzt schon von rauswinden beim Händler. Ein Pessimist ist zwar ein Optimist, der nachgedacht hat, aber wenn du schon so mit der negativen Grundstimmung hingehst...auweia.

Geh doch erstmal hin. Freundliches "Guten Tag, wir haben hier ein Problem mit einem Telefon, was wir mit einem Vertrag zusammen bei Ihnen im Laden gekauft haben. Dieses stellt sich wie folgt dar...bla---blub" tut nicht weh und nur ein bescheuerter Mitarbeiter würde da direkt auf stur schalten.
 
Na ja, auch wenn er es im Rahmen der Gewährleistung repariert darf er es einschicken. Und ein Anrecht auf ein Leihgerät hast Du nicht. Das wäre eine Kulanzhandlung des Händlers.

Willst Du mehr Leistungen haben, so was kann man dazu einkaufen. Kostet aber eben auch.
 
Vertrag ist im T-Mobile Shop bzw. jetzt Magenta Shop zustande gekommen.
In den Konsumentenschutz Sachen, die ich vorher gepostet habe, steht ganz klar, dass der Händler für die Gewährleistung verantwortlich ist. Ohne wenn und aber.

Ich finde, dass eine Woche ohne Handy inwischen ABSOLUT unzumutbar ist. Stell dir vor, du bewirbst dich wo, und die Personalabteilung erreicht dich am Telefon nicht. Soll auch Leute geben, die whatsapp beruflich brauchen. Ich finde im Jahr 2019 ist es unzumutbar, kein Leihgerät zu bekommen oder ein paar Wochen ohne Smartphone auskommen zu müssen.
Nochdazu zahlt man hier in Österreich eine Servicepauschale von über 20€ pro Jahr. Da muss das alles inbegriffen sein.

Ltcrusher schrieb:
Mir scheint es aber so, als wenn du dir schon innerlich die "Axt im Walde" zurecht legen möchtest, statt einfach nett und freundlich in den Laden zu gehen.
Nein, ich bin ein sehr friedlicher, freundlicher und ruhiger Zeitgenosse. Allerdings weiß ich, dass ich ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung habe. Und ich möchte nicht blöd dastehen, wenn der Händler dann was von Samsung Garantie etc. erzählt. und mich abwimmeln will ;)

Zitat Konsumentenschutz:

"Auch dem Einschicken des Smartphones hätte der Kunde nicht zustimmen müssen. "Der Kunde muss sich nicht drauf einlassen, dass das Gerät eingeschickt und repariert wird. Er hätte sagen können: ‚Das geht am Thema vorbei. Das Gerät war von Anfang an kaputt, ihr müsste beweisen, dass das nicht so war. Ich fordere Gewährleistung und konkret möchte ich dass das Handy ausgetauscht wird’“, so Jurist Schumacher. Da das Smartphone ein günstiges Massengerät war, wäre dies durchaus verhältnismäßig und ohne weiteres möglich gewesen. In einer Stellungnahme gegenüber help.ORF.at hat der Mobilfunker „3“ inzwischen den Gewährleistungsanspruch bestätigt und das Smartphone doch noch ausgetauscht. "

Zitat Wirtschaftskammer Österreich
"Wenn aber ein neues Handy nach einigen Monaten nicht mehr funktioniert, wird das schon schwieriger. Dem üblicherweise zunächst erfolgenden Austauschwunsch des Käufers wird der Verkäufer entgegenhalten, dass dies mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, zumal der Wert eines neuen Handys im Verhältnis zur z.B. bloß einstündigen Reparatur des bereits gebrauchten Handys unverhältnismäßig hoch wäre, was also für Verbesserung spräche. Wenn dann allerdings der Käufer, mit der Verbesserung einverstanden, eine Stunde später sein Handy bereits wieder haben möchte und der Verkäufer darauf verweist, dass er dieses erst einschicken muss und daher die Reparatur möglicherweise ein bis zwei Wochen dauert, so könnten die damit für den Käufer verbundenen Unannehmlichkeiten durchaus dazu führen, dass es doch zum Austausch zu kommen hat, zumal ihm eben nicht zugemutet werden kann, ein bis zwei Wochen kein Handy zu haben. Diesen Unannehmlichkeiten könnte der Verkäufer ein Leihhandy gegenüberstellen, das er dem Käufer für die Reparaturzeit aushändigt, sodass nunmehr doch die Ansicht des Verkäufers, der Austausch wäre unverhältnismäßig, richtig sein könnte. "

Sorry, viel zu lesen :heul:


Edit: Ich weiß leider nicht, ob die gesetzliche Lage bei euch in Deutschland anders ist. 🙈
 
Wieso nicht einfach, wie schon geschrieben zum Händler (T-Punkt) und freundlich mit einem Mitarbeiter sprechen.
Warum muss immer gleich das schlimmste erwartet und mit der Rechskeule geschwungen werden.

gab mal Zeiten (vor den Smartphones und Whatsapp).. da funktionierte das miteinander Reden und Probleme gemeinsam klären noch ganz gut.

🤷‍♂️
 
Whatsapp und beruflich? Hüstel, lass das bloß keinen Lesen, der Whatsapp hasst und dir dann die neue Datenschutzverordnung der EU um die Ohren knallt. ;)

Selbst der Hausmeister unserer neuen Wohnung seit Anfang August musste mich fragen, ob er meine Nummer in seinem Dienst-Handy, was nur Tasten hat, speichern darf.

Ich kann den Einwand verstehen, aber eine Personalabteilung würde eine Einladung zum Vorstellungsgespräch wohl kaum per Whatsapp mitteilen, sondern per Telefonat (wo ein normales Tasten-Handy ausreicht) oder per Brief.

Viele Sachen von den Verbraucherschützern ist zwar nett gemeint, aber logistisch oft gar nicht machbar. Hatte mal einen Kunden vor der Theke, der seinen Reparaturauftrag zwecks Garantieabwicklung stornierte, weil ihm die potentiellen 4 Wochen Dauer nicht in den Kram passten und er zum Verbraucherschutz gehen wollte. Er wüsste was von wegen 2 Wochen maximal, rechtlich abgesichert.

Klaro, Samsung, Dell, Asus, etc. warten nur auf ein Defektgerät vom Kunden abc. ;)

Nur seltsamerweise war er dann 3 Wochen später beim Kollegen und lies das Gerät dann doch einsenden.

Wie gesagt. Sprich mit dem Mitarbeiter des Provider-Shops, wo das Gerät her ist. Kannst uns dann ja berichten.
 
Hallo, nochmal danke für eure Rückmeldungen.

Es gibt einen Grund warum ich mich hier auf das schlimmste vorbereite und warum ich das für meine Freundin mache, und nicht sie selbst.

Sie hat sich voriges Monat bei Peek&Cloppenburg eine Guess Hose um 85€ gekauft. Bei der Hose ist nach dem erstmaligen Tragen eine Gürtelschlaufe samt Hosenmaterial ausgerissen. Bei einer 85€ Hose sollte das nicht passieren. Sie ist ins Geschäft gegangen und hat reklamiert, dort hat man nur gesagt, dass sie selbst daran schuld sei und hat sie abgewimmelt. Hier wurde ihr Recht auf Gewährleistung einfach komplett ignoriert und ihre Unwissenheit ausgenutzt.

Und nachdem ich nicht will, dass mir das gleiche passiert, habe ich mich in der Sache eingelesen und hier um Erfahrungen gefragt. (Nochdazu hat sie mich wegen der Hosensache länger genervt ...)

Zitat von mir. "[...] ich bin ein sehr friedlicher, freundlicher und ruhiger Zeitgenosse. "

Danke für eure Beiträge! Ich glaube, es wurde jetzt alles geschrieben. Mal sehen, wie es abläuft. Komme aber erst frühestens am Freitag dazu. Falls es was zu berichten gibt, werde ich es eventuell hier noch reinschreiben.
Einen schöne Nacht euch noch allen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Was oben für Deutschland erwähnt wurde, gibt es auch in Österreich.
https://www.magenta.at/reparatur/#reparatur
Dort "Gerät zur Reparatur einschicken" fragt im nächsten Schritt die IMEI ab usw.
Oder eben im Shop.

Zur Ausfallzeit: Da habe ich mich selber drum gekümmert. Egal was man erwartet oder der Händler verspricht, das nützt einem gar nichts, wenn man ohne Telefon da steht. Und wenn man dreimal irgendwie recht hat oder fünfmal aufstampft. 😉
Ich habe daher vom alten Telefon ein Backup gemacht. Das Ersatztelefon eingerichtet und grob verglichen, ob was fehlt. Dann das alte zurückgesetzt und eingeschickt.

Ltcrusher schrieb:
aber eine Personalabteilung würde eine Einladung zum Vorstellungsgespräch wohl kaum per Whatsapp mitteilen
"Sie haben noch Fragen? Schicken Sie uns eine WhatsApp an Tel..."
https://karriere.heise-gruppe.de/Web-Developer-mwd-am-Standort-Hannover-de-j984.html
😉
 
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