Gewährleistungbedingungen vom Hersteller waren unbekannt

fanatiXalpha

Fleet Admiral
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Hoffe der Titel ist einigermaßen gut gewählt :D

Folgende Sache: ich habe Schnelltrennkupplungen von Koolance bei zwei verschiedenen Shops gekauft.
Jetzt hab ich Probleme mit den Kupplungen und ein Shop meinte noch ich solle mich bei Koolance melden um den Prozess zu beschleunigen. Denn wenn schon was bekannt wäre müssten die Teile nicht eingeschickt werden.

Gesagt getan bekomme ich auch prompt die Antwort: kein Support da die Gewährleistung nur gilt wenn als Kühlmittel jenes von Koolance verwendet wird. Das steht zum einen klar auf der separaten Gewährleistungsseite von Koolance als auch auf der Produktseite von Koolance selbst. Wenn auch halt natürlich nur in kleiner Schrift ganz unten. Aber es steht da und okay....

ABER
Bei keinem der beiden Shops steht auf der Artikelseite was dazu, dass die Gewährleistung nur mit dem Kühlmittel von Koolance gilt.
Ich persönlich gehe davon aus das meine Gewährleistung dennoch gilt da mir diese Einschränkung nicht bekannt war und auch nicht auf der Produktseite der Shops ersichtlich war.
Liege ich mit meiner Annahme richtig?
 
1) Gewährleistung gilt gegenüber dem Händler und hat mit irgendwelchen Hersteller-Bedingungen nichts zu tun.
2) Garantie gilt gegenüber dem Hersteller und kann nach seinen Bedingungen erfolgen.

Du verwechselst beides bzw. haben dir u. U. die Händler zur Garantie geraten, weil das für sie regelmäßig günstiger ist (weniger Aufwand, Hersteller zahlt den Ersatz (direkt)).

Wann hast du die Kupplungen erworben bzw. wann sind diese bei dir eingetroffen/hast du sie abgeholt? Genaue Daten bitte.
 
warranty ist aber nicht die Herstellergarantie
laut Google ist für Gewährleistung warranty das englische Wort
es wären also die Gewährleistungsbedingungen des Herstellers, oder?

Also ich hatte die Kupplungen schon mal, die Anschlüsse waren halt andere
da hab ich nicht drauf geachtet und als ich sie dann mal geöffnet habe nach über nem Jahr haben sie geklemmt

die hier jetzt hab ich im April diesen Jahres gekauft und letzte Woche Donnerstag mal geöffnet weil ich befürchtet hatte das es der Fall wäre... alle 4 Kupplungen hab geklemmt -.-
diesen Dienstag nochmal 2 geöffnet und eine davon hat schon wieder geklemmt..
ganz genau sind die Kupplungen bei mir am 10.04.2018 eingetroffen vom einen Shop, beim anderen hab ich nur noch den Start und das war 06.04.2018

ich bin also schon noch in den 6 Monaten wo der Shop die Beweislast hat
dennoch frag ich mich halt wie das ist
denn nach den Bedingungen von Koolance hab ich ja das Produkt pratisch falsch verwendet :D
 
Der Hersteller legt keine Gewährleistungsbedingungen fest, diese sind gesetzlich geregelt. Interessant dürften hier vor allem die Nacherfüllungsmöglichkeiten sein, diese finden sich grundsätzlich mal im § 439 BGB.

Bei der von dir angesprochenen warranty handelt es sich um die Herstellergarantie.

Rechtsberatung im Einzelfall ist hier nicht gestattet. Grundsätzlich aber sollte man sich in einer solchen Situation schriftlich an den Händler wenden und ohne zu viel Beschreibung, Erklärung und Text (weniger Infos = weniger Angriffsfläche) explizit darauf verweisen, dass man die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Inklusive der Wahl der Nacherfüllungsart.

Es steht dem Verkäufer natürlich frei darzulegen, warum die Gewährleistung nicht greifen könnte. Diese Gründe müssen aber vom Käufer nicht zwangsläufig akzeptiert werden.


Unterscheidet sich das von dir verwendete Produkt denn in seiner Art maßgeblich von dem Originalprodukt? Ich kenne mich da technisch nicht aus. Solltest du jetzt aber nicht z. B. statt klarem Wasser einen zähflüssigen Kunststoff verwendet haben, so wüsste ich nicht, was du "falsch verwendet" hast........ :)
 
Idon schrieb:
Unterscheidet sich das von dir verwendete Produkt denn in seiner Art maßgeblich von dem Originalprodukt?
Also es gibt unterschiedliche Kühlmittel die verwendet werden können bzw. allgemein in WaKüs verwendet werden und alle unterscheiden sich natürlich leicht.
Allen gemein ist aber das sie Korrosionsinhibitoren haben und auch eine geringe Leitfähigkeit haben.
Das ist bei mir gegeben, hab ja das Konzentrat in nem Shop gekauft der sich auf Wasserkühlung praktisch spezialsiert hat :D
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass das Produkt doch so empfindlich ist... aber das ist dann eher eine schlechte Eigenschaft und darauf müsste explizit hingewiesen werden.

Idon schrieb:
Interessant dürften hier vor allem die Nacherfüllungsmöglichkeiten sein
Ja, da befürchte ich auch ein hin und her -.-

Idon schrieb:
ohne zu viel Beschreibung, Erklärung und Text (weniger Infos = weniger Angriffsfläche)
Die Lektion hab ich jetzt auch gelernt :(
Mal schauen was der bzw. die Shops machen.
Aber ich finde wenn die da nix bei sich selber hinschreiben kann man mir da nix "anhängen".
Finde schon, dass der Shop die zurücknehmen sollte.
 
Du als Verbraucher hast doch die Wahl der Nacherfüllungsmöglichkeit. Also ganz entspannt.

Ein Recht auf "Rücknahme" hast du nicht. Aber wenn der Shop dir den Krims nicht kostenlos gegen einwandfreie Ware austauschen will, kannst du dich hier gerne nochmal melden. :)
 
Idon schrieb:
Du als Verbraucher hast doch die Wahl der Nacherfüllungsmöglichkeit
Ich hatte da noch was im Kopf von wegen der Verkäufer hat die Möglichkeit drei Mal nachzubessern und erst dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist das hier anders?

Idon schrieb:
Aber wenn der Shop dir den Krims nicht kostenlos gegen einwandfreie Ware austauschen will, kannst du dich hier gerne nochmal melden.
Das Ding ist, ich will die Schnelltrennies nicht mehr. Also nicht die, andere schon.
Hatte dem Shop auch schon gesagt, die sollen das von mir aus zurücknehmen, mir die anderen geben und mir die Different überweisen.
Aber das wollten die natürlich nicht^^
Der Prozess ist wohl so, dass der Shop das Produkt zur Untersuchung dem Hersteller zurückschickt...
Und da bin ich gespannt ob die feststellen können ob das das, aus ihrer Sicht, falsche Kühlmittel verwendet wurde.
 
Nacherfüllung ist die Form der Nachbesserung. Quasi: Willst du, dass das Zeug repariert wird oder soll es ausgetauscht werden. Das steht auch im § 439 BGB, google den mal und schau mal rein, er beißt nicht.

Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht zweimal (denselben Fehler) nachzubessern. Ein Recht auf Rückgabe davor besteht nicht, bei der Rückgabe (Rückabwicklung) musst du aber Wertersatz über die gezogene Nutzung leisten - das kann teilweise erhebliche Abzüge zur Folge haben.


Ob der Shop das zum Hersteller schickt, seiner Oma oder im Garten vergräbt wäre mir egal. Mir wäre im Falle der Gewährleistung auch völlig egal, ob der Hersteller sagt, dass ich das falsche Zeug verwendet hätte - sofern ich ein bei einem Fachshop qualitativ gutes Alternativprodukt erworben hätte.
Du hast die Flüssigkeit nicht zufällig beim gleichen Shop erworben wie die problematischen/defekten Teile?


Was haben die Schnelltrennies denn pro Stück gekostet?
 
Idon schrieb:
Du hast die Flüssigkeit nicht zufällig beim gleichen Shop erworben wie die problematischen/defekten Teile?
Leider nein... das destillierte Wasser im Baumarkt gekauft. Und das Konzentrat bei Aquatuning, also ein dritter Shop gegenüber den beiden anderen :D

Idon schrieb:
Was haben die Schnelltrennies denn pro Stück gekostet?
Also paarweise sind es fast 30€.
 
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