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In der vergangenen Woche konnte der Midi-Tower Cooler Master 690 II eine unserer begehrten ComputerBase-Empfehlungen einheimsen, heute verlosen wir den Testkandidaten unter unseren Lesern. Die Besonderheit: Das Gehäuse wurde von unserem Redakteur mit einem kleinen aber feinen Casemod versehen.
bin auch schon dabei
na hoffentlich wirds was, mein Jetziges Case ist so eng da schwitzen schon die Festplatten, von den Grafikkarten granz zu schreigen, die brennen nämlich schon.
Ich habe Mein Glück auch mal versucht . Ich glaube zwar kaum das Ich das Gehäuse gewinne , aber egal . Dabei sein ist alles und versuchen kann man es ja mal .
Mal ne Frage wegen §3 des Gewinnspiels, reicht in der Mail also auch der Forennick und erst beim Gewinn die Angabe der Anschrift oder muss die wie im Text beschrieben, direkt mitgeschickt werden?
@kirikiri - warum mitmachen, wenn einem die originalblende wichtig ist?
@Fruchtnektar - Adressensammlerei. Na klar doch, als ob CB aus potentiell tausenden eMails die alle komplett unterschiedlich formatiert sind die Adressen herauskopieren und verkaufen würde...
@CB - super Sache. Top Case + custom Blende. Watt will man mehr. Allen Teilnehmern viel Glück^^
Ist das mit den Adressen vielleicht verformuliert?
Denn wozu sollten alle ihren Namen und komplette Postanschrift angeben? Das ist doch nur beim Gewinner relevant.
@CB:
ich freue mich über ein neues - wenn auch kleines - Gewinnspiel. Der Preis ist diesmal auch etwas wirklich besonderes, sehr schön.
Allerdings habe ich bei den Regeln eine gewisse Unklarheit, im Text wird eine Mail mit Nick und Adresse verlangt. Hingegen sprechen die angegebenen Regeln recht vage von:
§3 Der Gewinner wird per E-Mail oder privater Nachricht im Forum benachrichtigt. Teilt der Gewinner ComputerBase seine postalische Anschrift nicht innerhalb von vier Wochen mit,
womit impliziert wird, dass die Anschrift nach Bekanntgabe des Gewinners übermittelt werden muss. Wie soll es denn nun genau sein? Es möchte sicherlich niemand wegen einem Formfehler disqualifiziert werden
Im vierten Paragraf könnte man über die veraltete und mittlerweile auch recht negativ behaftete Formulierung nachdenken, die dahinter beabsichtigte Regelung bezieht sich wohl auf § 762 BGB, wodurch ein Hinweis auf selbigen obsolet wäre.
Edit: Hmkay, die ganzen Details der Modifikation wurden sogar im Artikel genau beschrieben... https://www.computerbase.de/artikel...ii-test.1193/seite-6#abschnitt_modifikationen
Ich muss gestehen, ich habe den Artikel als er rauskam nicht ganz gelesen, weil ich abgelenkt wurde und bisher habe ich es nicht wirklich nachgeholt, nur die Bildchen angeschaut. Man möge mir bitte vergeben.
Habe mir vor zwei Tagen alle Komponenten für einen neuen Rechner bestellt, außer einem Gehäuse.
Das Cooler Master mit CB-Mod wäre dafür ideal, bin auf jeden Fall dabei, sowas bekommt man schließlich nicht alle Tage.