Ken Masters
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 334
Hallo an alle,
ich hab eine folgende frage: wenn eine Person selbstständ ist und ein fahrzeug hat, das ausschließlich aber NICHT für gewerbliche zwecke genutzt wird, sondern nur für private, muss das totzdem als gewerbe fahrzeug angemeldet sein?? es wird auch mit dem fahrzeug nicht zum gewerbe gefahren, da es sich in der nähe des wohnungs befindet.
Da man privat die rundfunkgebühren bezahlt ist das privat fahrzeug mit drin.
die norddeutsche rundfunk kommt da mit einem Gesetz laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag §5 Abs. 2. bla bla bla...
die sagen im endeffekt, das auto MUSS als gewerbe fahrzeug angemeldet werden, auch wenn man die kosten für das fahrzeug als betriebsausgaben steuerlich nicht geltend macht, weil man angeblich nicht beweisen kann, ob es wirklich nur privat genutzt wird.
eine sichere vertrauenswürdige quelle behauptet das gegenteil.
daher die frage an euch: was stimmt den nun?
danke für die antworten
ich hab eine folgende frage: wenn eine Person selbstständ ist und ein fahrzeug hat, das ausschließlich aber NICHT für gewerbliche zwecke genutzt wird, sondern nur für private, muss das totzdem als gewerbe fahrzeug angemeldet sein?? es wird auch mit dem fahrzeug nicht zum gewerbe gefahren, da es sich in der nähe des wohnungs befindet.
Da man privat die rundfunkgebühren bezahlt ist das privat fahrzeug mit drin.
die norddeutsche rundfunk kommt da mit einem Gesetz laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag §5 Abs. 2. bla bla bla...
die sagen im endeffekt, das auto MUSS als gewerbe fahrzeug angemeldet werden, auch wenn man die kosten für das fahrzeug als betriebsausgaben steuerlich nicht geltend macht, weil man angeblich nicht beweisen kann, ob es wirklich nur privat genutzt wird.
eine sichere vertrauenswürdige quelle behauptet das gegenteil.
daher die frage an euch: was stimmt den nun?
danke für die antworten