GEZ - was ist Tatsache?

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Nein. Du kannst versuchen sie zu betrügen. Du kannst dich deiner Verantwortung aber nicht entziehen.

Es sei denn, du bist generell gegen sie, dann kannst du dagegen vor Gericht ziehen. Andernfalls ist das jetzt Gesetz und du musst nach deinem Leistungsanspruch zahlen. Die werden sich aber vorher mit dir auseinander setzen und einen neuen Nachweis anfordern. Wenn du den nicht bringst ist eh Ende.

Was sich ebenfalls geändert hat, man muss die Nachweise nicht direkt erbringen und sie funktionieren jetzt sogar auch rückwirkend. Hat sich ja doch mal was Gutes für den Verbraucher geändert. (Von der Sinnlosigkeit der Abgabe abgesehen)
 
Tambay schrieb:
Bevor ich rückwirkend irgendwas zahle, ziehe ich vor Gericht. Und dann soll mir jemand sagen, warum ich mich hätte informieren müssen bzw. wo das steht.
Naja, die werden sich in absehbarer Zeit melden wenn die ganzen Daten von den Einwohnermeldeämtern abgearbeitet sind.
Und wenn sie sich melden, dann bekommst du halt Zahlungsaufforderungen ab 01.01.2013.
Dann hast du vielleicht etwas an Zinsen gewonnen, rückwirkend zahlen wirst du aber trotzdem müssen. ´
Zumindest bis das gesetzlich vielleicht noch mal geändert wird oder eine Klage Erfolg hatte.
Eine Pflicht sich selbst anzumelden gibt es meine ich aber nicht.

http://www.techfacts.de/ratgeber/gez-anmelden

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die sich melden, dann kommt man kaum um die Zahlung herum. Aber dann sollte man zahlen ab dem Zeitpunkt, an dem die Meldung von der GEZ kam, und nicht rückwirkend. Mit welcher Berechtigung können sie rückwirkende Zahlungen von mir einfordern?
Die nehmen sich meiner Meinung nach zu viel heraus. Leider macht ja kaum jemand etwas dagegen. Die meisten zahlen brav.
 
Ganz einfach, seit dem 01.01.2013 sind alle Haushalte zur Zahlung verpflichtet.
Wenn du dich bis dahin nicht bei der GEZ gemeldet hast, dann fällt das denen erst beim Abgleich der Daten mit den Einwohnermeldeämtern auf.
Da das Wochen bis Monate dauern wird, fällt das eben erst später auf.
Finden sich dich nun im Oktober, dann hättest du trotzdem schon vom Gesetzt her seit Januar bezahlen müssen.
Also musst du nun auch rückwirkend bezahlen, das ist ja wohl logisch und hat nichts damit zu tun was sich die GEZ herausnimmt.
Sonst hättest du ja einen Vorteil gegenüber denen die schon immer/länger bei der GEZ gemeldet waren.

Versteh mich nicht falsch, ich halte auch nicht viel von dem Verein.
Aber so lange das durch ein Gesetzt auch legitimiert ist, dann gilt es sich daran zu halten.
Passt einem das nicht, dann muss man gegen diese gesetzlichen Regelungen vorgehen.

Seis drum, um die rückwirkende Zahlung wirst du nicht herum kommen, sollte dich die GEZ beim Abgleich aufspüren.
Das ist absolut rechts. Früher war das nicht so einfach, da sie dir nachweisen mussten, dass du z.B. deinen TV nicht angemeldet hast aber diesen schon 10 Jahre besitzt.
Das war kaum machbar. Da jetzt aber jeder Haushalt bezahlen muss fällt dieser Nachweis weg und es ist problemlos möglich das rückwirkend zu verlangen.

Gruß
 
@ Tambay

Ich weiß nicht was sich die Leute herausnehmen nicht ihrer Pflicht nachzukommen sich bei der GEZ anzumelden. Diese Leute bezeichne ich als Schmarotzer und stelle sie mit arbeitsunwilligen Hartz 4 Empfängern auf eine Stufe, welche durch Steuergelder der hart arbeitenden Bevölkerung finanziert werden.

Man könnte sie auch einfach Abschaum nennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal davon abgesehen, dass du Äpfel mit Birnen vergleichst, kannst du natürlich denken und machen, was du willst.

Abschaum ist zwar schon arg persönlich, aber genauso kann man natürlich Leute, die sich dort zum 1.1.13 angemeldet haben, als dumm bezeichnen. Es gibt immer zwei Seiten einer Medaille.
 
Stimmt es ist dumm Pflichtabgaben rechtzeitig zubegleichen um Mahngebühren und weitere zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Wie Recht du hast. Der Begriff Schmarotzer ist absolut richtig gewählt.
 
Habe eben in der Finanztest 03/13 zufällig gelesen, dass angeblich bis zu 1.000 Euro Bußgeld erhoben werden kann wenn sich die bisherigen Schwarzseher nicht anmelden und beim Datenabgleich dann aufgespürt werden.
 
Von welchen Mahngebühren redest du? Die musst du zahlen, wenn du angemeldet bist und nicht zahlst. Wenn du nicht angemeldet bist, dann ist doch alles gut.
Es entsteht auch niemandem Schaden dadurch, wenn Leute nicht zahlen.
 
Lasst euch nicht verrückt machen. Und es gibt auch jetzt wieder Wege die Abgabe zu umgehen, man muss nur etwas googeln ;-). Habe bisher noch nie bezahlt und werde es auch weiterhin nicht tun. Für das Geld fahre ich lieber schön in den Urlaub oder kaufe mir was tolles davon :)
 
Onkelhitman schrieb:
Entsteht auch kein Schaden wenn du keine Steuern zahlst?

Wieder ein Apfel-Birne Vergleich.

Lösen wir uns einfach mal von Begriffen wie Steuern, wie Hartz 4. Die staatlichen Geschichten sind was anderes. Wir leben nun mal in einem Sozialstaat.

Denn hier geht es ja darum, einen (bzw. eine Gruppe von) TV-Sendern zu finanzieren. Und das möchte ich nicht.
Wenn sie wenigstens ein vernünftiges TV-Angebot zur Verfügung stellen würden, dann könnte man darüber diskutieren.
Aber bis auf deutsche (billig) Produktionen und ein paar Möchte-Gern-Unterhaltungssendungen läuft ja nichts. Einzig das bisschen an Sport ist ok. Wenn sie einen reinen Sportsender hätten, wäre ich glücklich.
 
Nein, kein Apfel-Birnen Vergleich. Ab diesem Jahr gilt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Und dieser ist im Gesetz verankert und zeigt ganz klar auf, wer zahlen muss und wer nicht, wer sich befreien kann und wer nicht.

Lösen wir uns einfach mal von Begriffen wie Steuern, wie Hartz 4. Die staatlichen Geschichten sind was anderes. Wir leben nun mal in einem Sozialstaat.

Genau so ist es. Und laut diesem Sozialstatt und laut dessen Gesetzeslage:
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
- dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
- im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

§ 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr.7 ist jeweils bis zum 31.März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1.April des jeweiligen Jahres.

Das Ganze dann hier: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Ergo musst du laut Gesetzeslage zahlen. Machst du das nicht, ist das so wie keine Steuern zahlen. Solange keiner dich erwischt: Glück gehabt. Wenn man dich erwischt dann wirds teuer. Oder aber, du klagst wie eben damals zig Leute gegen die GEZ. Laufen ja jetzt schon Verfahren.
 
Tambay schrieb:
Von welchen Mahngebühren redest du? Die musst du zahlen, wenn du angemeldet bist und nicht zahlst. Wenn du nicht angemeldet bist, dann ist doch alles gut.
Es entsteht auch niemandem Schaden dadurch, wenn Leute nicht zahlen.
Das ist der Text aus Finanztest:
Was passiert Schwarzsehern, die bisher keine GEZ-Gebühr gezahlt haben, obwohl sie das hätten tun müssen?
Für die Zeit vor 2013 passiert ihnen wohl nichts. Wollte der Beitragsservice dafür Ge-bühren nachfordern, müsste er Nichtange-meldeten nachweisen, dass sie damals ein Empfangsgerät in der Wohnung hatten. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Wer bislang schwarz geschaut hat, sollte aber jetzt unbedingt seine Wohnung beim Beitrags service anmelden. Untätig zu bleiben, ist nicht ratsam. Durch den Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämt er erfährt der Beitragsservice leicht, wo je-mand wohnt und nicht zahlt.
Wer sich nicht anmeldet und in ein paar Jahren ertappt wird, muss im schlimmsten Fall für die zurückliegenden Jahre – maxi-mal rückwirkend bis Januar 2013 – nachzah-len. Zusätzlich droht ihm eine Geldbuße von bis zu 1 000 Euro.
 
Ein Staatsvertrag ist ja kein BGB oder EStG.
Es ist ein Vertrag.

Pflicht ist die Anmeldung und Zahlung. Aber wer die Änderungen bei der GEZ nicht mitbekommen hat, der kann davon nichts wissen, weil er nicht persönlich informiert wurde.
Und hier greift "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in meinen Augen nicht, da mir niemand vorwerfen kann, dass ich mich nicht über Praktiken nicht behördlicher "Institute" informiert habe.
Was passiert, wenn meine Kfz-Steuer erhöht wird? Ich kriege einen neuen Bescheid. Und dann weiß ich, dass ich (mehr) zahlen muss.

Die Geldbuße von max. 1000€ dient wohl eher zur Abschreckung. Die wird doch keiner freiwillig zahlen, ohne vor Gericht zu ziehen.

Letztendlich bringt die Diskussion nichts. Jeder sollte machen, was er für richtig hält. Ich nehme es niemandem übel, der nicht zahlt. Bin ja nicht persönlich betroffen.
 
Naja, die Sache mit dem Schaden kann man auch anders sehen!
Wenn man es genau nimmt, dann könnte man auch sagen das du jedem Haushalt der bezahlt einen Schaden zufügst.

Rundfunkbeitrag.de schrieb:
Steigen durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Der neue Rundfunkbeitrag soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks langfristig stabilisieren – nicht zu Mehreinnahmen führen. Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist.
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird auf Basis dieser Ergebnisse und des gemeldeten Finanzbedarfs von ARD, ZDF und Deutschlandradio Empfehlungen über eine eventuell anzupassende Höhe des Rundfunkbeitrags abgeben. Sollten sich die Beitragseinnahmen besser entwickeln als von der KEF prognostiziert, wird die KEF diese Mittel finanzbedarfsmindernd auf die nachfolgende Periode übertragen.

Danach gibt es einen gemeldeten Bedarf der auf die Haushalte umgelegt wird.
Bezahlen mehr bzw. alle Haushalte, dann ist es durchaus möglich das der Beitrag pro Haushalt gesenkt wird.
Jetzt kannst du als Nichtbezahler natürlich locker sagen, dass du es keinem übel nimmst da du nicht betroffen bist.
Wir anderen sind es aber mitunter dann doch ;)
 
Tambay schrieb:
Und hier greift "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" in meinen Augen nicht, da mir niemand vorwerfen kann, dass ich mich nicht über Praktiken nicht behördlicher "Institute" informiert habe.
Na da können wir ja alle froh sein, dass es nicht immer so läuft wie du dir die Welt vorstellst :D
 
Tambay schrieb:
Ein Staatsvertrag ist ja kein BGB oder EStG.
Es ist ein Vertrag.

Ein Vertrag mit dir oder was? :D Du weißt schon was Staatsverträge sind, wie sie zustande kommen und sie für dich Gesetzeskraft, wie hier der angesprochene Rundstaatsvertrag, haben?
 
Wir haben den Brief Freitag bekommen (von der GEZ oder wie auch immer der Laden jetzt heißt).
 
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