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Gibt es einen unterschied ?
- Ersteller surfix
- Erstellt am
W
Whiz-zarD
Gast
"staatlich geprüfter ..." heißt, sobald ich weiß, dass es sich hierbei um eine schulische Berufsausbildung handelt.
Während der Fachinformatiker eine betriebliche Ausbildung ist.
Während der Fachinformatiker eine betriebliche Ausbildung ist.
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 4.914
Ja. Das ist so weit richtig. Wo bei es eine Einschlägige (auch artverwandte) Berufsausbildung voraussetzt. Mir geht es aber darum ob der staatlich geprüfte Informatiker "über" einem Fachinformatiker steht.
Zuletzt bearbeitet:
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Prüfung#Begriff
bzw
http://de.wikipedia.org/wiki/Fachinformatiker
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatlich_geprüfter_Informatiker
genug vorgekaut? oder brauchst du noch ne zusammenfassung?
bzw
http://de.wikipedia.org/wiki/Fachinformatiker
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatlich_geprüfter_Informatiker
genug vorgekaut? oder brauchst du noch ne zusammenfassung?
W
Whiz-zarD
Gast
Schonmal nachgefragt, wie es mit Bafög aussieht?
Da du wohl eine Berufsausbildung machen willst, bekommst du Schüler-bafög, den man nicht zurückzahlen braucht. (Vollzuschuss)
Eventuell bezahlt sich die Ausbildung von alleine.
Da du wohl eine Berufsausbildung machen willst, bekommst du Schüler-bafög, den man nicht zurückzahlen braucht. (Vollzuschuss)
Eventuell bezahlt sich die Ausbildung von alleine.
W
Whiz-zarD
Gast
hab auch eine abgeschlossene Berufsausbildung und bekomm Schüler-bafög ^^
Um es dann zu bekommen, musst du dann drei (oder waren es mehr? ... weiß ich gar nicht mehr) Jahre im Beruf gearbeitet haben und unter 27 Jahre alt sein.
Ich mache ja ne Ausbildung zum "staatlich geprüften Assitent für Medieninformatik"
Um es dann zu bekommen, musst du dann drei (oder waren es mehr? ... weiß ich gar nicht mehr) Jahre im Beruf gearbeitet haben und unter 27 Jahre alt sein.
Ich mache ja ne Ausbildung zum "staatlich geprüften Assitent für Medieninformatik"
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 4.914
Dafür muss man ziehmlich viele Voraussetztungen erfüllen:
Bei Beginn der Fortbildung darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Grundwehr-, Zivildienst o.ä. werden angerechnet, höchstens aber 3 Jahre)
Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1-3) oder
begründeter Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule
Der Bewerber muss berufstätig (mind. 15h/Woche) oder arbeitssuchend gemeldet sein
Bei mir ist das rote zutreffend.
Leistungen:
Förderung der Lehrgangsgebühren
Förderung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fördersumme bis zu € 5100,- (€ 1700,- pro Jahr) als Zuschuss (keine Rückzahlung)
Eigenanteil: höchstens 20% der förderfähigen Kosten, maximal einmalig € 180,-
Förderdauer beträgt höchstens 3 Kalenderjahre
Bei Beginn der Fortbildung darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Grundwehr-, Zivildienst o.ä. werden angerechnet, höchstens aber 3 Jahre)
Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1-3) oder
begründeter Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule
Der Bewerber muss berufstätig (mind. 15h/Woche) oder arbeitssuchend gemeldet sein
Bei mir ist das rote zutreffend.
Leistungen:
Förderung der Lehrgangsgebühren
Förderung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fördersumme bis zu € 5100,- (€ 1700,- pro Jahr) als Zuschuss (keine Rückzahlung)
Eigenanteil: höchstens 20% der förderfähigen Kosten, maximal einmalig € 180,-
Förderdauer beträgt höchstens 3 Kalenderjahre
Keldyra
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 920
Die 3 Jahre, die man Ausbildung gemacht hat werden als ganz normale Arbeitsjahre gerechnet oder bin ich jetzt total verkehrt?
Ich mache zur Zeiz nämlich eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration und nebenbei mein Fachabi und wollte danach mich noch weiterbilden, in Form eines Studiums oder eben "staatlich geprüft werden"^^.
Ich mache zur Zeiz nämlich eine Ausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration und nebenbei mein Fachabi und wollte danach mich noch weiterbilden, in Form eines Studiums oder eben "staatlich geprüft werden"^^.
W
Whiz-zarD
Gast
3e1ze2kerr schrieb:Die 3 Jahre, die man Ausbildung gemacht hat werden als ganz normale Arbeitsjahre gerechnet oder bin ich jetzt total verkehrt?
Nein. Die Ausbildungszeit wird nicht mit hinzugerechnet.
Man muss 3 Jahre richtig in diesem Beruf gearbeitet haben.
Was mir aber grad einfällt, man kann auch bafög beantragen, ohne die 3 Jahre voll zu haben. Allerdings wird dann das Einkommen der Eltern mit einbezogen. Wenn die Eltern zu viel verdienen, bekommt man nichts.
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