GPU defekt, RMA abgelehnt, was tun?

Eine detaillierte Antwort, warum abgelehnt wurde, erbitten.
Alternativ explizit unter Gewährleistung einreichen. Hier muss der Vertragspartner im Rahmen der Beweislast (Kauf weniger als 12 Monate her) Dir eine eindeutige Rückmeldung geben, wenn er ablehnt.
 
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Mr. Poe schrieb:
@Zwirbelkatz hab sie ganz kurz eingebaut gehabt, gebootet, lief, dann auf Wasserkühlung umgebaut
Ich verwende die Grafikkarte immer 2-4 Wochen und Bau sie erst dann um.

Ich hab zum Glück meine 1080 Ti damals auch eingebaut und verwendet. Nach 10 Tagen hat sie sich mit einem Zischen und einer kleinen Rauchwolke mitten im Spielen verabschiedet. Ich hab die damals getauscht und dann die nächste wieder für 3 Wochen verwendet und erst dann umgebaut.

Zum Problem:
Krisfixit fällt mir da ein:
https://krisfix.de/grafikkarten/
Preislich kann das aber sehr teuer werden. Ich gehe von 100 bis 250€ für die Reparatur aus.
 
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Einfach mal nach dem Thema Sachmängelhaftung suchen.

Man kann hier natürlich keine Rechtsberatung durchführen. Aber kurz gesagt, der Schuldner (Vertragspartner) muss den Schaden zu vertreten haben.

Dann gibt es noch sowas, wie die Beweislastumkehr.

Fazit: Da du die Karte umgebaut hast, besteht die Möglichkeit, dass der Schaden nicht vom Vertragspartner zu vertreten ist. Daher ist die Ablehnung der RMA denkbar.

Aber wie gesagt, bitte mal selbst recherchieren, wenn noch weitere Fragen dazu aufkommen. Auch gern nochmal genauer beim Vertragspartner nachfragen.
 
DRAKO1337 schrieb:
Ist der Schaden durch einen Wasserschaden, Feuchtigkeit, Oxidation entstanden, dann müsstest du deinen Wasserkühlungshersteller kontaktieren und ihn sagen was passiert ist, weil wenn du alles richtig gemacht hast und trotzdem ein Schaden entstanden ist... dann haftet trotzdem der WAKÜ Hersteller...
Wenn du beweisen kannst, dass du alles richtig gemacht hat - das geht am einfachsten halt, wenn es sich um ein Serienproblem handelt.
Nehmen wir die 12V-Adapter bei NVIDIA: Die Custom-Hersteller rufen dort Produkte zurück, weil sie von einem potentiellen Serienproblem ausgehen und der mögliche Schaden neben der GPU hier wirklich hoch sein kann (Brandgefahr).
DRAKO1337 schrieb:
Warum ich das weiß, hab vor 7 Jahren, selbst 7 Jahre gearbeitet in einem IT-Haus wie Alternate.
Als Putzkraft? Als Einkäufer?
 
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Mr. Poe schrieb:
sie hat ja zuerst funktioniert und ohne etwas zu ändern ist sie gestorben.
nehmen wir mal an, das stimmt, ist es trotzdem sehr wahrscheinlich, dass der Ausfall an deinem Umbau lag!
ich würde ein Gerät auch nicht sofort umbauen, sondern erstmal eine Weile im Originalzustand "einlaufen" lassen. Der Ausfall elektronischer Bauteile zeigt statistisch eine "Badewannen-Kurve", anfangs fallen sie relativ häufig aus, anschließend eine Weile quasi gar nicht und irgendwann steigt das wieder deutlich an.

Mr. Poe schrieb:
der Händler (nbb) hat keinen Grund für die Ablehnung angegeben.
das kann ich dir gar nicht glauben, komplett ohne Kommentar zurück geschickt?

gerade gesehen: weiter unten schreibst du, dass die Karte bei einem Servicepartner war, woher weißt du denn das?!?
 
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oiisamiio schrieb:
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller.
Nein, nicht beim Hersteller, sondern beim Verkäufer. Und das nur bei Gewährleistung.

oiisamiio schrieb:
Es gab in Vergangenheit ähnliche Fälle, Garantie wurde verweigert da PC Gehäuse geöffnet wurde. Hatte vor Gericht kein bestand.
Und ja, das Öffnen eines PC-Gehäuses stellt auch eine normale Nutzung des PCs dar. Was soll daran bitte ähnlich sein?
 
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Man sollte vor WaKü Umbau am besten auch kurz schauen, welche Hersteller das dulden und welche dann jegliche Garantieansprüche ablehnen.

Inno3D hat 2020 im FAQ beim Luxx eindeutig geschrieben, dass ein Umbau auf WaKü die Garantie erlöschen lässt: https://www.hardwareluxx.de/community/threads/die-inno3d-faq.1269508/

Ich möchte gerne einen alternativen Kühler auf meiner INNO3D-Grafikkarte nutzen, erlischt dann meine Garantie?
Grundsätzlich gilt, dass nur INNO3D-Grafikkarten mit einem Original Kühler und einem unversehrten Garantiesiegel die Herstellergarantie in Anspruch nehmen können.

ComputerBase hatte 2016 auch mal einige Hersteller gefragt, siehe hier. (Die Antworten können natürlich mittlerweile anders ausfallen.)
 
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Das Thema ist durch.
Abseits von MSI und Asus ist hier auf dem Papier nach meinem Stand keiner mehr wirklich bei einem "ist okay".
Alles Kulanz. Bei denen klappt es wohl gut mit dieser.

Da zittern einem schon etwas die Finger wenn man sone 4090 umbaut :D
 
oiisamiio schrieb:
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller. Es gab in Vergangenheit ähnliche Fälle, Garantie wurde verweigert da PC Gehäuse geöffnet wurde. Hatte vor Gericht kein bestand.

Rechtschutzversicherung? Hotline anrufen!
keine Versicherung, lohnt sich nicht... darauf wird dann oft spekuliert...
Es sind 12 Monate, das ist seit Jahren bei 12 Monate ... Gewährleistung ist übrigens nicht umsetzbar, da umgebaut und außerhalb der Herstellerspezifikation.
 
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minimii schrieb:
Das Thema ist durch.
Abseits von MSI und Asus ist hier auf dem Papier nach meinem Stand keiner mehr wirklich bei einem "ist okay".
Alles Kulanz. Bei denen klappt es wohl gut mit dieser.

Da zittern einem schon etwas die Finger wenn man sone 4090 umbaut :D

Na ja, selbst wenn der Umbau problemlos klappt, verzichtet man auf jegliche Garantieansprüche. Die Karte raucht dir nach 6 Monaten ab, weil sie generell nen Defekt hat den du nicht verursacht hast? -> Pech gehabt.

Der Umbau ist also immer "schlecht" für dich. Die Garantie ist in dem Moment einfach weg und du bleibst von nun an auf jeglichen Problemen sitzen.


Rein Ökonomisch gesehen ist so ein Umbau eigentlich nicht praktikabel. Außer das Geld ist einem völlig egal und man würde ohne Nachdenken direkt ne neue kaufen, auch wenn sie zwei oder dreimal kaputt geht. Wenn man das Budget hat ist es sicherlich okay. Sonst eigentlich eher dumm ;)
 
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Mimir schrieb:
Na ja, selbst wenn der Umbau problemlos klappt, verzichtet man auf jegliche Garantieansprüche. Die Karte raucht dir nach 6 Monaten ab, weil sie generell nen Defekt hat den du nicht verursacht hast? -> Pech gehabt.
Ohne das Wort "generell" wäre der Satz denke ich besser. Bei "generell" könnte man denken, es würde sich um einen Serienproblem handeln, dann wären auch Umbaumaßen ziemlich wurscht, wenn es z.B. Rückrufaktionen gäbe.
Ansonsten bin ich "generell" bei dir ;-)
 
Slayn schrieb:
Wahrscheinlich hat NBB das kaputte Siegel an der Schraube gesehen und sich direkt gedacht, da hat jemand dran rumgebastelt.

Wenn ich innerhalb der Gewährleistung umbaue, WLP ersetze oder ähnliches würde ich mir immer ein paar passende Siegel bei unseren Freunden aus Fernost bestellen. :D
 
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Optimierung der Gewährleistungsansprüche nenn ich das. :D
 
Nichts worauf man stolz sein kann und es noch in die Welt posaunen muss..
 
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tollertyp schrieb:
Wenn du beweisen kannst, dass du alles richtig gemacht hat - das geht am einfachsten halt, wenn es sich um ein Serienproblem handelt.
Nehmen wir die 12V-Adapter bei NVIDIA: Die Custom-Hersteller rufen dort Produkte zurück, weil sie von einem potentiellen Serienproblem ausgehen und der mögliche Schaden neben der GPU hier wirklich hoch sein kann (Brandgefahr).

Als Putzkraft? Als Einkäufer?
Ne, leider nicht als Putzkraft, sondern als Service Mitarbeiter und wir hatten ca. 4x solche Cases pro Monat.
Aber danke fürs Kompliment.

Jedoch hatten wir auch sehr viele Rechtsschutzfälle und du wirst es kaum glauben, jedes Mal wo dann der Hersteller aufgefordert wurde nachzuweisen, dass der Schaden durch X entstanden ist, sind die meisten in die Knie gegangen und haben es außergerichtlich getauscht.

Wir hatten sicherlich ungelogen 40x Fälle, wo die Hersteller wie Corsair, etc.. Die Grafikkarte für den Kunden auf eine gleichwerte Grafikkarte ausgetauscht haben.

Sorry nochmal, dass ich deine MakroMarkt/Conrad/Mediamarkt Mitarbeiterqualitäten infrage gestellt habe.
Ergänzung ()

oiisamiio schrieb:
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller. Es gab in Vergangenheit ähnliche Fälle, Garantie wurde verweigert da PC Gehäuse geöffnet wurde. Hatte vor Gericht kein bestand.

Rechtschutzversicherung? Hotline anrufen!
keine Versicherung, lohnt sich nicht... darauf wird dann oft spekuliert...
da gebe ich dir zu 100% recht, der Hersteller vergibt die Garantie freien Willens und nicht gesetzlich.
Jedoch nach den 6 Monaten, darf man als Konsument sehr wohl das ganze Prüfen lassen, sei es über Rechtsschutz oder selbstständige Mechatroniker, welche Prüfberichte erstellen.
 
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DU kannst hier schreiben was du willst, wenn er selbst Hand an die Karte angelegt und diese zerlegt UND oben drein noch mit nicht vom Hersteller geprüften Kühlsystem versehen hat, kann er sich quer stellen wie er will.
Die Gewährleistung greift da schon lange nicht mehr.
 
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oiisamiio schrieb:
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller. Es gab in Vergangenheit ähnliche Fälle, Garantie wurde verweigert da PC Gehäuse geöffnet wurde. Hatte vor Gericht kein bestand.
Das Öffnen eines PC-Gehäuses gehört aber auch zur normalen Nutzung, immerhin ist es ein Merkmal des PCs, dass sich dessen Komponenten austauschen lassen.

Das zerlegen einer Grafikkarte, nur weil man es dank Schraubmontage kann, ist eine andere Situation.
Aber wenn dir Urteile zu solchen Fällen bekannt sind, wäre das für uns Kunden natürlich eine gute Quelle, um selber darauf verweisen zu können.
 
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