GPU defekt, RMA abgelehnt, was tun?

Mickey Mouse schrieb:
nehmen wir mal an, das stimmt, ist es trotzdem sehr wahrscheinlich, dass der Ausfall an deinem Umbau lag!
ich würde ein Gerät auch nicht sofort umbauen, sondern erstmal eine Weile im Originalzustand "einlaufen" lassen. Der Ausfall elektronischer Bauteile zeigt statistisch eine "Badewannen-Kurve", anfangs fallen sie relativ häufig aus, anschließend eine Weile quasi gar nicht und irgendwann steigt das wieder deutlich an.


das kann ich dir gar nicht glauben, komplett ohne Kommentar zurück geschickt?

gerade gesehen: weiter unten schreibst du, dass die Karte bei einem Servicepartner war, woher weißt du denn das?!?

naja, hab daraus gelernt, werds nächstes mal anders machen.
das ist halt die erste Karte die mir gestorben ist und ich bastel seit 20jahren oft an PCs rum, Bau ständig neue kühler oder sonstige Komponenten um, einfach weils mir Spaß macht.

aber mal eben knapp 500€ in den Sand setzen tut halt schon weh.

das die Karte beim service Partner war weiß ich weil nbb mir emails mit dem aktuellen status geschickt hat.

aus der letzten E-Mail von nbb:

Durch Servicepartner unrepariert zurück.
Sie erhalten Ihren Artikel ohne Nachbesserung zurück. Mit dieser Retoure beginnt die Verjährungsfrist nicht neu; insb. erkennen wir dadurch einen Mangel nicht an. Garantieabwicklung nicht möglichZu unserer Entlastung unrepariert zurück
 
DRAKO1337 schrieb:
Jedoch nach den 6 Monaten, darf man als Konsument sehr wohl das ganze Prüfen lassen, sei es über Rechtsschutz oder selbstständige Mechatroniker, welche Prüfberichte erstellen.
Das kann man ab dem ersten Tag! Wie kommst du auf die sechs Monate?

Cu
redjack
 
Hast du schon mit andere Karte denen PC getestet und die Karte im anderen PC.
Nicht dass da irgendwas anderes faul ist.
 
Nochmal: Hast Du eine Rechtschutzversicherung kannst Du an der Hotline erfragen ob diese Dich vertritt.

Meine Schwägerin (Anwältin) die eine zeit lang für eine Rechtschutz Hotline gearbeitet hatte, meinte gerade, dass es durchaus möglich ist, dass Deine Rechtschutz den Fall übernimmt.

Die Beweislast liegt beim Hersteller. Der Hersteller muss Dir nachweisen, dass Du die Wasserkühlung unsachgemäß montiert hast.

Es gibt vergleichbare Urteile die Klauseln der Hersteller als unwirksam erklärten, da diese den Verbraucher benachteiligen...

PS: Zu den 6 Monaten Beweislastumkehr:
https://www.juraforum.de/lexikon/beweislastumkehr

Absatz: Ausfall der Beweislastumkehr
 
redjack1000 schrieb:
Das kann man ab dem ersten Tag! Wie kommst du auf die sechs Monate?

Cu
redjack
nach den ersten 6 Monaten ist die "Beweis-Umkehr-Last"

Gewährleistung ist 2 Jahre in der EU.
In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller den Mangel beweisen nach den 6 Monaten muss du es den Hersteller beweisen.
 
DRAKO1337 schrieb:
nach den ersten 6 Monaten ist die "Beweis-Umkehr-Last"
Das ist nicht ganz richtig aber falsch, siehe #46

DRAKO1337 schrieb:
Gewährleistung ist 2 Jahre in der EU.
Das ist richtig.

DRAKO1337 schrieb:
In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller den Mangel beweisen nach den 6 Monaten muss du es den Hersteller beweisen.
Das nicht ganz richtig, aber falsch.

Richtig ist, der Hersteller muss gar nichts beweisen, es sei denn, du hast direkt beim Hersteller gekauft.

Cu
redjack
 
oiisamiio schrieb:
Die Beweislast liegt beim Hersteller. Der Hersteller muss Dir nachweisen, dass Du die Wasserkühlung unsachgemäß montiert hast.

Was in dem Fall hier wohl nicht weiter kompliziert ist. Der TE hat dem Händler ja nicht gesagt, kaputt weil Umbau. Das hat der Service Partner selbst heraus gefunden, dass die GPU durch Fremdeinwirkung defekt ging.
 
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redjack1000 schrieb:
Das ist nicht ganz richtig aber falsch, siehe #46


Das ist richtig.


Das nicht ganz richtig, aber falsch.

Richtig ist, der Hersteller muss gar nichts beweisen, es sei denn, du hast direkt beim Hersteller gekauft.

Cu
redjack
von deinem Link

Ausfall der Beweislastumkehr​


Gesetzt den Fall, ein Verbraucher möchte einen Mangel geltend machen, die 6 Monate sind jedoch vorbei. Hier wird die gesetzliche Mängelvermutung nicht mehr greifen. Es liegt nun an dem Käufer, beispielsweise durch ein Foto mit Datumsstempel wie sie Digitalkameras schießen, zu beweisen, dass die Sache schon vor Ablauf der 12-Monatsfrist beschädigt war. Zudem hat er zu belegen, dass der Schaden schon bei Übergabe vorlag. Das dürfte in den meisten Fällen so nicht möglich sein. Es existieren auch Ausnahmen von der Regel der Beweislast Umkehr.
Ergänzung ()

BlubbsDE schrieb:
Was in dem Fall hier wohl nicht weiter kompliziert ist. Der TE hat dem Händler ja nicht gesagt, kaputt weil Umbau. Das hat der Service Partner selbst heraus gefunden, dass die GPU durch Fremdeinwirkung defekt ging.
dann ist alles gut, dann ist der Graka Hersteller nicht schuld und auch nicht der WAKÜ Hersteller.
 
DRAKO1337 schrieb:
Das ist nicht mein Link, beachte meinen Hinweis unter dem Link.

Hier mal ein Screenshot, das macht es für dich einfacher.............



1704557457661.png


Jetzt verstanden?

Cu
redjack
 
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Durch den Umbau ist die RMA erloschen.
Es gibt nur ein paar Firmen die ein Kühlertausch erlauben.
 
Wird ein Komplettsystem gekauft und nachträglich etwas verändert, greift selbst hier die Versicherung nicht mehr - Viele schließen dies dann z.B. in einem Brandfall aus.

Kurz und knapp: Wenn man unsicher ist, lässt man sich die WaKü einfach von einem Fachmann umbauen, der haftet dann nämlich bei Mängel. Und mit Fachmann ist niemand gemeint, der es Hobbymäßig macht, sondern jemand, der die Dienstleistung auch in Rechnung stellt (Gibt ja genügend PC-Shops).

Ein PC ist zwar dafür vorgesehen, diesen zu öffnen, Grafikkarten als Komponenten allerdings nicht. Selbst wenn die Wärmeleitpaste erneuert wird, ist die Garantie erloschen, da dies ein unmittelbarer Eingriff einer Fertigkomponente ist. Auch hier ist sinnvoll: Durch einen Fachmann durchführen lassen.
 
Schön.
In der realen Welt ist es anders. Guten Morgen.

Beispiel für das bessere Verständnis RICHTIG vs. REALITÄT: wie viele Elektroherde sind aus eurer Sicht wohl durch einen ausgebildeten Elektriker auf Rechnung angeschlossen worden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und immer mit dem Risiko, dass, wenn dadurch ein Brand entsteht, die Versicherung Stress macht. Natürlich ist das kein Hexenwerk und oftmals selbst machbar, aber selbst machen ist eben auch immer dann mit Risiko, sei es wegen Sachmängelhaftung oder Versicherung, Ansprüche nicht mehr durchsetzen zu können.
 
Hast du mal versucht die Karte in einem PC mit zweiter GPU (zum Beispiel iGPU) zu betreiben? Was wird da im Geräte Manager angezeigt? Man könnte dann auch schauen was GPUz anzeigt und ggf das BIOS nochmal flashen.
Zum reparieren würde ich sie nicht geben. Dir wird niemand garantieren, dass das erfolgreich sein wird und alleine die Fehlersuche wird etwas kosten. Verkaufe sie lieber als defekt bei eBay und schreibe es als Lehrgeld ab.
Zum Thema Beweislastumkehr: Das Gesetz wurde hier kürzlich zu Gunsten der Verbraucher geändert. Früher musste man nach 6 Monaten bereits selbst beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Das wurde auf 12 Monate verlängert.
Das ganze spielt bei dir aber aufgrund gebrochener Siegel keine große Rolle.
 
Mr. Poe schrieb:
.aus der letzten E-Mail von nbb:
War die Karte eigentlich 100% neu, hast du aufgepasst ob beim öffnen der Packung die Siegel waren?

Hab mit NBB mal richtig schlechte Erfahrung gemacht, einen GEPRÜFTER „B Ware“ PC der lediglich als wegen gammliger Verpackung so verkauft wurde, auf Nachfrage sollte der PC unbenutzt gewesen sein. Das Teil ging out of the Box nichtmal an und hatte sichtbare Gebrauchtspuren 🤣 „geprüft“ und neu my ass. Seitdem kauf da nix mehr an Hardware, Retour und Kohle haben se nach 2 Wochen zurückgezahlt.
 
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