GTX 1070 Gewährleistung Zweitbesitzer

von Keks

Lt. Commander
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Moin..

Mein Kollege hat sich damals im Dezember 18 eine Zotac GTX1070 Mini gekauft. Kurz darauf brauchte er dringend Kohle und ich hab sie ihm fast 1:1 abgekauft.

Seit ein paar Tagen schleifen die Lüfter im Bereich von 35 - 55 % Drehzahl, aber ca. 60 % ist Ruhe, aber die Graka ist dann deutlich hörbar (über Afterburner 60% eingestellt, da das Schleifgeräusch echt nervt).

Laut Seite von Zotac 2 Jahre Gewährleistung, also noch im Rahmen. Gekauft hat er sie seinerzeit über MM. An wen wende ich mich jetzt? MM oder Zotac? Problem bei Zotac ist das der Erstbesitzer die GraKa innerhalb 28 Tagen nach Kauf registriert haben muss um Garantie zu bekommen laut Webseite. Er hat keinen Plan ob er das gemacht hat.

Soll ich erstmal bei MM per Mail anfragen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es innerhalb der ersten 2 Jahre ist, wende dich an MM.
Ggf wendet sich halt dein Kumpelino an MM, denn ich würde nicht sagen, dass du nicht der Erstkäufer bist.
Bei Zotac einfach nachfragen, ob die Karte registriert wurde?
Registrierung ist/war afaik aber nur für die 5 Jahres Garantie nötig. Ich weiß aber nicht, ob es Ende 2018 schon die Zusatzkosten dafür gab.
 
Hi,

wie Cardu schon schrieb,

5 Jahre nach Registrierung (innerhalb von 28 Tagen nach Kauf,
Standard: zwei Jahre, Abwicklung über Händler oder Hersteller, nach zweitem Jahr verfällt Garantieanspruch bei Kühlerwechsel)

Ich würde mich direkt an Zotac wenden, die sind eigentlich sehr kulant bei Garantiefällen.
Wie MM das händelt kein Plan.
 
Muss man bisschen abwägen... eigentlich ist der Verkäufer die sicherere Variante, da gesetzlich geregelt. Allerdings habe ich bei MM die Erfahrung gemacht, dass sie nach dem Ende der Beweislastumkehr (6 Monate) von mir einen Nachweis verlangten, dass der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Das war dann auch meine letzte größere Anschaffung dort :D

Bei Garantie kommt es eben dann auf die Garantiebedingungen an. Berechnet der Hersteller Versand und Rückversand? Berechnet er es, wenn der Defekt nicht nachvollzogen werden kann? Wie sind die Erfahrungen anderer Nutzer mit der Garantieabwicklung bei Zotac?

Bei Bosch und Microsoft wusste ich, dass sie in der Garantiebehandlung recht kulant sind und bin direkt über sie gegangen, hatte dann nach ~ 1 Woche ein repariertes Gerät. Bei meiner Panasonic Mikrowelle bin ich zwecks Rechtssicherheit über den Händler gegangen und hab 6 Wochen auf meine Mikrowelle gewartet...
 
sebulba05 schrieb:
Mein Kollege hat sich damals im Dezember 18 eine Zotac GTX1070 Mini gekauft. Kurz darauf brauchte er dringend Kohle und ich hab sie ihm fast 1:1 abgekauft.
Ich würde den Kollegen fragen ob er die Garantie für dich einleiten kann wenn auf der Rechnung sein Name steht.
Ich kaufe sogar gebrauchte GraKas unter diesen Voraussetzungen. Meine aktuelle habe ich so gekauft und da läuft die Garantie auch im Dez. aus.
Das mit den Lüftern ist bei Zotac ein alter Hut, die geben haufenweise frühzeitig auf.
 
Leider weilt er nicht mehr unter uns, deshalb die Frage, ansonsten hätte ich ihn damit schon beauftragt...
Ich frage einfach mal bei ZOTAC an, kostet ja nichts :) Bei MM habe ich auch schon das ein oder andere Erlebnis gehabt (4 Monate auf ein repariertes Lappi gewartet, falschen Backofen geliefert und mir weißmachen wollen ich hätte diesen bestellt...), deshalb mache ich um dieses Laden so gut es geht einen Bogen..

Danke für die Infos
 
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Gewährleistung kann auf den zweitbesitzer mittels abtretungserklärung übertragen werden, Garantie nicht ohne weiteres, dies müsste durch den Hersteller akzeptiert werden.

Dein Problem: Gewährleistungsansprüche kannst du quasi vergessen, da nur innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt. Nach diesen 6 Monaten musst du als "Käufer" nachweisen, dass der Defekt bereits bei Erwerb vorlag, das ist üblicherweise äußerst schwierig, als Zweitbesitzer völlig unmöglich.

Dir bleibt also nur der Weg über zotac bzw. Garantie, bist da aber auf deren Wohlwollen angewiesen.
 
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Mach nen Ghetto Mod draus, wird schneller und einfacher sein, als sich jetzt mit MM oder Zotac rumzuschlagen, nur um dann Wochen auf die Karte verzichten zu müssen.

Alternativ einen Accelero drauf montieren, sofern ein 120er zu schwach wäre...
 
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Ja, das wäre dann meine nächste Option nen Mod draufzuschnallen, zumal ich mit der Karte voll zufrieden bin..
 
ChotHoclate schrieb:
Gewährleistung geht auf den zweitbesitzer über, Garantie nicht, da muss der Hersteller das akzeptieren (hilft auch eine abtretungserklärung nicht).

Dein Problem: Gewährleistungsansprüche kannst du quasi vergessen, da nur innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt. Nach diesen 6 Monaten musst du als "Käufer" nachweisen, dass der Defekt bereits bei Erwerb vorlag, das ist üblicherweise äußerst schwierig, als Zweitbesitzer völlig unmöglich.

Dir bleibt also nur der Weg über zotac bzw. Garantie, bist da aber auf deren Wohlwollen angewiesen.

Der Gewährleistungsanspruch geht nicht auf den Dritten über. Lediglich der Erstkäufer hat einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer woraus sich die Gewährleistung ableitet.

Allerdings kann der Erstkäufer seinen Gewährleistungsanspruch an den Dritten abtreten, das muss im Zweifel schriftlich festgehalten werden. Oder aber der Erstkäufer ermächtigt den Zweitkäufer, in seinem Namen die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Da es aber auch Händler gibt, die diese Abtretung bei Weiterverkauf ausschließen (es sei dahingestellt ob das rechtens ist oder nicht), sollte der Erstkäufer die Gewährleistungsanspruch durchführen (sichere Variante). Bei der Garantie ist es nicht selten, dass diese ausdrücklich nur für den Erstkäufer gilt.

In dem Fall würde ich aber einfach Zotac anschreiben, dass deine Karte einen defekten Lüfter hat und du um einen neuen bittest - oder dein Kollege soll das schreiben. Der Austausch geht bei den meisten Karten problemlos. Alternativ sind die meisten Lüfter auch für einstellige Eurobeträge auf Aliexpress erhältlich, Versand dauert dann halt 1-5 Wochen. Geht man über Gewährleistung, ist die Karte ggf. paar Wochen weg zur Reparatur oder zum Austausch.
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Der Gewährleistungsanspruch geht nicht auf den Dritten über. Lediglich der Erstkäufer hat einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer woraus sich die Gewährleistung ableitet.

Allerdings kann der Erstkäufer seinen Gewährleistungsanspruch an den Dritten abtreten, das muss im Zweifel schriftlich festgehalten werden. Oder aber der Erstkäufer ermächtigt den Zweitkäufer, in seinem Namen die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Da es aber auch Händler gibt, die diese Abtretung bei Weiterverkauf ausschließen (es sei dahingestellt ob das rechtens ist oder nicht), sollte der Erstkäufer die Gewährleistungsanspruch durchführen (sichere Variante). Bei der Garantie ist es nicht selten, dass diese ausdrücklich nur für den Erstkäufer gilt.

In dem Fall würde ich aber einfach Zotac anschreiben, dass deine Karte einen defekten Lüfter hat und du um einen neuen bittest - oder dein Kollege soll das schreiben. Der Austausch geht bei den meisten Karten problemlos. Alternativ sind die meisten Lüfter auch für einstellige Eurobeträge auf Aliexpress erhältlich, Versand dauert dann halt 1-5 Wochen. Geht man über Gewährleistung, ist die Karte ggf. paar Wochen weg zur Reparatur oder zum Austausch.
Du musst auch lesen er schrieb das der Kollege verstorben ist.
 
sebulba05 schrieb:
Ja, das wäre dann meine nächste Option nen Mod draufzuschnallen, zumal ich mit der Karte voll zufrieden bin..
Ich hab falls noch zwei Noctua F12 und das PWM-Adapterkabel. Hatte nen Ghettomod auf meiner GTX 1080 laufen. Machen wir uns nichts vor: Sieht kacke aus aber hat’s richtig gebracht (10 Grad kühler mit den Noctuas)
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Der Gewährleistungsanspruch geht nicht auf den Dritten über. Lediglich der Erstkäufer hat einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer woraus sich die Gewährleistung ableitet.

So wie ich es geschrieben hatte war es selbstverständlich Unsinn, habe es für die bessere Verständlichkeit umformuliert.
 
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sebulba05 schrieb:
Laut Seite von Zotac 2 Jahre Gewährleistung, also noch im Rahmen. Gekauft hat er sie seinerzeit über MM. An wen wende ich mich jetzt? MM oder Zotac? Problem bei Zotac ist das der Erstbesitzer die GraKa innerhalb 28 Tagen nach Kauf registriert haben muss um Garantie zu bekommen laut Webseite.
Also Gewährleistung bei Zotac geht nicht aber Hersteller Garantie und bist du dir sicher, daß diese nur gilt,
wenn man die Karte dort registriert ? Ich glaube die Registrierung ist für die 5 Jahre Garantie Verlängerung.

Da bei MM gekauft hat man da die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung aber vermutlich wird MM die Karte
auch einfach nur zu Zotac schicken sprich die nutzen die Hersteller Garantie also dauert es genauso lange.

Wenn es stimmt was du sagst, daß man bei Zotac nur Garantie hat wenn das Produkt registriert wurde
aber du keinerlei Login Daten hast dann bleibt dir doch nur der Weg über die Gewährleistung bei MM.

Die Frage ist was die sagen wenn nicht dein Name auf der Rechnung steht. Muss man deren AGB lesen.

Im optimalen Fall hat der Zweitbesitzer auch Gewährleistungsanpruch (ggf. wird eine Abtrittserklärung
vom Erstbesitzer verlangt was ja nicht mehr möglich ist) und mit Pech gilt sie nur für den Erstbesitzer.
 
habe auch im oktober 18 diese karte bei MM gekauft,2 jahre garantie gab es ohne registieren und mit registieren 5 jahre was ich gemacht hatte.bin bis jetzt voll zufrieden und zocke oft,im winter oft 10 stunden am tag.rentner muß ja für was gut sein.
 
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