Verweigerung der Gewährleistung rechtens?

Don-DCH

Commander
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Guten Mittag,

ich habe eine ältere Zotac GTX 1650, welche ich am 20.10.2020 bei Saturn gekauft habe.

Diese Karte habe ich lange Zeit nicht mehr im Einsatz gehabt, jetzt hatte ich diese wieder gebraucht und festgestellt, dass diese total laut rattert.

Als mir das vor gut einer Woche aufgefallen ist, war ich froh, dass ich noch gerade so in der Garantie war.
Daraufhin habe ich den Hersteller kontaktiert.
Dieser teilte mir mit, dass ich leider keine Garantie mehr hätte, da ich die Grafikkarte nicht registiert habe, auch eine zwei Jahre Garantie gäbe es nicht, wenn man sich nicht registriert habe...

Das fand ich schon ziemlich schräg. Normalerweise kenne ich es nur, dass man 2 Jahre Garantie hat und dann bei Registrierung diese eine Zeit verlängern kann.

Daraufhin habe ich vor dem 20.10 Saturn kontaktiert ob diese mir weiterhelfen können. Dort wurde mir erst gesagt, dass ich diese doch einschicken könne oder im Laden abgeben kann.
Dann habe ich gesagt gerne ein Versandetikett, da ich keinen Saturn um die Ecke habe.

Das hat sich hingezögert, da immer jemand anderes mir geantwortet hatte und mir niemand ein Retourenlabel zukommen lassen wollte...

Dann wurde die Seriennummer erfragt und es hies es sei keine Garantie oder Gewährleistung vorhanden.
Als ich nachfragte, wann die Gewährleistung abgelaufen ist, hies es 20.10.2022. Bis dahin hätte die Karte Saturn vorliegen müssen.

Nun hatte sich der Kontakt ja Tagelang hingezogen und wir haben heute den 26.10.2022

Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich vor ablauf den Schaden reklamiere habe ich Anspruch, ist dem nicht so?

Was denkt Ihr?

Viele Grüße
 
Spielt keine Rolle, da die Beweislastumkehr nicht mehr greift müsstest du nachweisen, dass der defekt schon bei Erwerb vorlag was du nicht können wirst.
 
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Hmm ok. Aber wie wäre es abgesehen davon. Zählt das Meldedatum oder muss die Ware wirklich vorliegen?
 
Naja, ein rattern deutet auf ein defekten Lüfter hin. Bedeutet die Karte selbst ist i.O. imho.
Ich würde nach einem ersatz Lüfter auf der bucht schauen, kaufen, austauschen und Karte ganz normal wieder in Betrieb nehmen.
Auf YT und Co. gibt es diesbezüglich unzählige Anleitungen um ein GPU Lüfter auszutauschen.
 
gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
die garantiebestimmungen kann der hersteller festlegen.
wenn eine registrierung verlangt wird, die nicht gemacht wurde, hast du pech gehabt.
 
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@Don-DCH
1. Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Wenn der sagt, 1 Jahr, dann ist das 1 Jahr.
2. Gewährleistung sind 2 Jahre bei Elektronik und nach 12 Monaten die Beweislastumkehr. Ich kann dir aber auch nicht sagen, ob da der Kontakt reicht oder der Erhalt der Ware. MMn. wäre der Kontakt im Zeitraum ausreichend gewesen, da man sonst durchs Ignorieren von Anfragen einfach auf ewig hinauszögern könnte. Du kannst aber eben sowieso nicht nachweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung bestand.
3. Ein Rattern kommt normal von einem mechanischen Bauteil und da kenne ich nur die Lüfter auf der Grafikkarte, die zu Verschleißteilen zählen und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Schau mal ob Kabel in die Lüfterblätter kommen, hatte ich schon einige Male.
 
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Don-DCH schrieb:
Das fand ich schon ziemlich schräg. Normalerweise kenne ich es nur, dass man 2 Jahre Garantie hat und dann bei Registrierung diese eine Zeit verlängern kann.
Kenne es auch von früher so, 2 Jahre Herstellergarantie und auf 5 Jahre verlängert, wenn eine Registrierung vorliegt. Mir sind aber aktuelle AGB des Herstellers nicht bekannt, daher dort mal reinlesen und wenn dort steht, dass eine Registrierung bindend ist, dann hattest du Pech.

Mit manchen Hersteller besteht diese Pflicht sogar direkt nach dem Kauf innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
 
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Bitte nochmal schlaumachen was Garantie und was Gewährleistung ist.

Mit dem Kauf hast du automatisch eine 24Monatige Gewährleistung.
Das ist aber KEINE Funktionsgarantie.
Die Ware muss ausschließlich bei der Übergabe Mangelfrei sein.

Du hast dann 24 Monate Zeit, festzustellen, dass die Karte bei Übergabe eben nicht Mangelfrei war.
In den ersten 12 Monaten glaubt man dir das einfach so.
In den letzten 12 Monaten glaubt man dem Hersteller, d.h. du musst nachweißen, dass das Produkt von vorn herein Fehlerhaft war. (geht selten)



Hingegen ist die Garantie eine Freiwillige Leistung des Herstellers.
Wenn er sagt, dass die Garantie nur gilt, wenn du das Produkt Registrierst, dann ist das so.
 
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JackA schrieb:
3. Ein Rattern kommt normal von einem mechanischen Bauteil und da kenne ich nur die Lüfter auf der Grafikkarte, die zu Verschleißteilen zählen und Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Veto.

Das würde bedeuten, wenn die Lüfter bereits von Anfang an ratterten hätte man keine Gewährleistungsansprüche.
 
Für die Wahrung der Frist zählt glaube ich der Zeitpunkt der Rüge. Aber das sollte man dann auch entsprechend rechtssicher formulieren.

Das war doch die Frage.

Das andere ist aber, das du beweisen müsstest das der Mangel nicht schon beim Kauf da war.
 
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niteaholic schrieb:
Naja, ein rattern deutet auf ein defekten Lüfter hin. Bedeutet die Karte selbst ist i.O. imho.
Ich würde nach einem ersatz Lüfter auf der bucht schauen, kaufen, austauschen und Karte ganz normal wieder in Betrieb nehmen.
Auf YT und Co. gibt es diesbezüglich unzählige Anleitungen um ein GPU Lüfter auszutauschen.
Ich denke auch, dass es der Lüfter bzw. Kugellager ist.
Da muss ich vielleicht doof fragen, aber sind die Kühler nicht alle Custom und genau auf dieses Modell zugeschnitten und Ersatz daher schwer zu finden?

Wie findet man sowas am besten, muss man nach der genauen Spezifikation suchen, sprich nach meinem genauen Modell der Karte?


chris12 schrieb:
gewährleistung ist gesetzlich geregelt.
die garantiebestimmungen kann der hersteller festlegen.
wenn eine registrierung verlangt wird, die nicht gemacht wurde, hast du pech gehabt.
Was die Garantie angeht stimme ich dir zu, aber es ging mir eher um die Gewährleistung. Auch wenn ich es unverständlich finde, dass man ohne Registirerung garkeine Garantie hat, für mich ein Grund in keinem Fall mehr von Zotac eine Karte zu kaufen.

florian. schrieb:
Bitte nochmal schlaumachen was Garantie und was Gewährleistung ist.

Mit dem Kauf hast du automatisch eine 24Monatige Gewährleistung.
Das ist aber KEINE Funktionsgarantie.
Die Ware muss ausschließlich bei der Übergabe Mangelfrei sein.

Du hast dann 24 Monate Zeit, festzustellen, dass die Karte bei Übergabe eben nicht Mangelfrei war.
In den ersten 12 Monaten glaubt man dir das einfach so.
In den letzten 12 Monaten glaubt man dem Hersteller, d.h. du musst nachweißen, dass das Produkt von vorn herein Fehlerhaft war. (geht selten)



Hingegen ist die Garantie eine Freiwillige Leistung des Herstellers.
Wenn er sagt, dass die Garantie nur gilt, wenn du das Produkt Registrierst, dann ist das so.
Ging mir nur um Gewährleistung, bei der Garantie habe ich eingesehen, dass ich da pech habe, auch wenn ich es wie gesagt unverständlich finde, dass man dann gleich garkeine hat, sofern man sich nicht registriert :(

Danke euch für eure Antworten!

Bei der CPU habe ich oft den Kühler getauscht, garkein Problem, bei Grafikkartenkühler kenne ich mich leider garnicht aus und dachte auch immer, dass es sich um custom Designs handelt und man da nicht viel machen kann selbst.
 
Hast Du dich an die freiwilligen Garantibedingungen des Herstellers gehalten -> Nein, dann hast Du auch keine.

Hast Du innerhalb der Gewährleistung reklamiert -> Strittig, laut Deiner Aussage ja.

Kannst Du beweisen, dass der Fehler bereits während der ersten 12 Monate bestand Stichwort Beweislastumkehr ? -> Eher nicht.

Lohnt sich der Aufwand wegen einem defekten Lüfter ? -> Nein.

Hättest Du dich an die Garantibedingungen des Herstellers gehalten und würdest dann entsprechend Ersatz erhalten ? -> Wahrscheinlich ja.
 
Du schmeißt da ein paar Sachen durcheinander.
Grundlegend hat man gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche von 2 Jahren, ab Kauf. Diese Frist ist gesetzlich vorgegeben, und da kann der Händler nicht machen was er will, und ist an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden.
Ich selber bin im Moment auch so ein Ding am laufen, wo es um fast 2000 Euro geht. Die Beweislastumkehr sind für alte Verträge 6 Monate. Nach neuem Recht seit dem 01.01.22 hat sich da glaube ich die Frist auf 1 Jahr verlängert.
Nach diesen 6 Monaten mußt Du dem Händler beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Das ist meistens schlecht möglich.
Ich konnte das durch Foreneinträge beweisen. Nach der Gewährleistung kann eine Hersteller.- oder Händlergarantie folgen, die meist weitaus schlechter ist, weil sie keine gesetzlichen Rahmen unterliegt. Die ist auf freiwilliger Basis .Er kann Dir z.B. gebrauchte Karten als Austausch schicken, oder eine Tüte BonBons als Wiedergutmachung krass ausgedrückt.

https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung

Auch informativ.
 
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Don-DCH schrieb:
…sind die Kühler nicht alle Custom und genau auf dieses Modell zugeschnitten und Ersatz daher schwer zu finden?

Prinzipiell schon, aber man nimmt die Lüfter samt Shroud von Kühlkörper und klemmt sich die passende Anzahl und Größe an normierten Lüftern drauf. Das nennt sich Ghettomod.

In deiner Situation würde ich dir das auch empfehlen.
 
@Don-DCH wenn du mir die GENAUE Modellbezeichnung/Nummer der GPU zukommen lässt kann ich danach schauen was es gibt. Meistens reicht es zwar die modelnr + Fan auf eBay einzugeben, aber da kommts auf die detaila an. Ggf lässt sich sogar ein anderer Lüfter montieren. Das kann ich dir jedoch erst sagen wenn ich die modellnr. Bzw Bezeichnung habe
 
Guten Abend zusammen,

ich habe mal das Gehäuse der Grafikkarte demontiert und den Lüfter ebenfalls lose geschraubt und hinten drauf geschaut.

GA92S2U steht als Model drauf von der Firma Apistek. (Im Anhang noch ein Bild.)

Als ich bei Ebay nach der Modellnummer gesucht habe, bin ich glaube ich fündig geworden:

https://www.ebay.de/itm/14447494195...19&osub=-1~1&crd=20221027095358&segname=11050

Den Verkäufer habe ich mal gefragt ob der Lüfter auch kompatibel zur GTX 1650 ist.
Volt und Ampere passen soweit ich das sehe, genauso wie, dass es ein 2 adriges Kabel ist.


Was sagt Ihr, habe ich das richtige Modell gefunden?
Aus China gibt es diesen auch aber wegen ein paar Euro habe ich keine Lust wochenlang zu warten.

@niteaholic
Bezüglich der Grafikkarte habe ich das in der Bestellbestätigung gefunden:
ZOTAC GeForce® GTX 1650 OC 4GB (ZT-T16520F-10L)

Reicht das aus oder soll ich auf der Grafikkarte nochmal nach etwas speziellem schauen?


Viele Grüße, einen schönen Abend und danke euch :)
 

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@Don-DCH also dein Lüfter auf eBay passt nicht, weil es ein 72mm breiter ist. du benötigst ein 87/90mm breiten Lüfter, wenn das Datasheet korrekt ist.
Die Abmessungen der schrauben müsstest du jedoch manuell machen, da es mit 40mm und 42mm gibt.
Einer der passen könnte wäre der hier: https://de.aliexpress.com/item/1005002518066454.html
Jedoch ohne Gewähr. Was du sonst machen könntest wäre wie gesagt den Lüfter abmessen und nach einem 90mm frameless 2pin fan schauen. Dann hängt es nurnoch von der 3 Punkt befestigung ab ob diese mit 40mm oder 42mm an deiner GPU passt.
Falls kein 2Pin Fan gefunden wird kannst du zur Not ein 4pin 90mm frameless fan kaufen, und entweder Tacho(Gelb) und PWM(Blau) abschneiden und abisolieren, oder gar ein 4pin to 2 pin adapter kaufen.


Edit: sehe grad dass er aus "Delmenhorst" ist, also vom deutschen CN Lager versendet wird.
Zur not könntest du deinen verlinkten Lüfter bestellen, und bei nicht kompatibilität ggf zurück senden.
 
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