GTX 260 amp² defekt

Ich werde die Karte jetzt mal direkt zu Zotac schicken. Mir kommt es so vor, als hätte NBB die Karte gar nicht weggeschickt, denn falls eine Platine durchgebrannt sei, würde man das definitv sehen auf der Rückseite.

Sonst wird ersteinmal der Anwalt eingeschaltet, und mit der VZ ist wirklich eine gute Idee. Wie teuer ist die denn?

Bin noch Schüler, also habe kein Einkommen, soweit ich weiß habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung. Wie funktioniert das mit der Prozesskostenhilfe?

Habe das was gefunden bei VZ Aachen:
Rechtsberatung 7,00 EUR
Rechtsberatung durch Anwalt (20 Minuten) 26,00 EUR
Folgetermin Rechtsberatung durch Anwalt (10 Minuten) 13,00 EUR
 
Zuletzt bearbeitet:
so es geht weiter:

Sehr geehrter Herr Schwarz

Sie haben immernoch nicht auf meine Frage bezüglich des nicht mitgelieferten Zubehörs geantwortet.
Wo sind Treiber CD's, sowie das Handbuch der Grafikkarte geblieben?
Oder habe ich auch kein Recht diese Sachen zurück geliefeert zu bekommen?

Desweiteren zur defekten Grafikkarte, wie Sie wissen müssten, müssen Sie mir in den ersten 6 Monaten der
Gewährleistung beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht
bestand. Dies haben sie nicht! Sie haben lediglich einen Defekt bei der Grafikkarte festgestellt.

Die Antwort daraufhin:

Treiber und Handbücher werden mitlerweile von den Herstellern nicht mehr mitgeliefert.

Der Endkunde hat die Möglichkeit diese Dinge aus dem Netz zu laden.

Zur Fehlerfeststellung kann ich nichts sagen, hier müssen wir uns auf den Hersteller, der die Gewährleistung prüft, beziehen.


Sowas ist doch ein ding der unmöglichkeit.
Um weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
RainbowO schrieb:
so es geht weiter:
[...]
Die Antwort daraufhin:

Treiber und Handbücher werden mitlerweile von den Herstellern nicht mehr mitgeliefert.

Der Endkunde hat die Möglichkeit diese Dinge aus dem Netz zu laden.

Zur Fehlerfeststellung kann ich nichts sagen, hier müssen wir uns auf den Hersteller, der die Gewährleistung prüft, beziehen.

Sowas ist doch ein ding der unmöglichkeit.
Um weitere Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Absoluter Blödsinn. Du hast ein Anrecht darauf die Dinge, die du hingeschickt hast, auch wieder zurückzubekommen. Desweiteren kann der Händler nicht dauernd auf den Hersteller verweisen, denn mit dem hast du erstmal garnix zu tun. Der Händler ist verantwortlich das du funktionsfähige Ware bekommst. Ich befürchte das du wohl wirklich nicht um entsprechende juristische Schritte umzukommst. Hast du denen schriftlich schon eine Frist gesetzt? Bei Geizhals hat Notebooksbilliger eine sehr ordentliche Bewertungsstatistik. Komisch das die in deinem Fall nicht gerade kundenfreundlich reagieren.
Kritik lassen wir uns auch gerne direkt sagen – telefonisch unter +49 (0)1805-99971-31 (14 CENT pro Minute, CNS24) oder einfach per Mail an bewertung@notebooksbilliger.de! Sollten Sie mit uns nicht 100%ig zufrieden sein, geben Sie uns die Chance, das wieder wettzumachen!
 
Werde Ihnen heute eine Frist setzen.
Wie lang sollte die Frist sein? 1 Woche?

Vielleicht könnte das kurz einer schön formulieren, sollte sich ja schon etwas juristisch und ernst anhören :-)
 
Du kannst Dich einmal auf heise.de umsehen, ob es dort Musterbriefe gibt. Ansonsten bleibt wohl nur, dem Händler eine einwöchige Frist zu setzen, damit er seiner Gewährleistungspflicht nachkommen kann. Sich an die c't Redaktion des Heise Verlags zu wenden (und dies in Deinem Schreiben zu erwähnen), kann u.U. auch helfen.
 
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