Gutschein bei Widerruf verfallen?

nachtstute

Lieutenant
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Juni 2004
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788
Hey,
ich habe folgendes Problem. Ich habe bei Amazon ein Spiel bestellt, bei dem man nach Versand einen (Aktions-)Gutschein bekommt, den man für "Games" einlösen kann.
Nun habe ich diesen Gutschein auch für ein Spiel eingelöst. Nun möchte ich jedoch das letzte Spiel zurückschicken, und meinen Kaufpreis und den Aktionsgutschein wiederbekommen. Der Kaufpreis auf meine Kreditkarte und den Akionsgutschein wieder aufs Kundenkonto.
Amazon sagt, der aktionsgutschein verfällt beim Widerruf?!
Ist das rechtens?
 
Würde sagen ja. Gutschein und Spiel hängen zusammen, willst du das Spiel nicht mehr, willst du auch den Gutschein nicht. Sonst wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
 
Nein nein, so meinte ich das nicht.

Also :
Spiel 1 wird gekauft. Als Bonus steht auf der Amazon Page, dass es einen Gutschein dazu gibt, der bis 31.05.12 auf Games eingelöst werden kann.

Spiel 2 wird mit diesem Gutschein gekauft (+Kreditkarte).

Nun möchte ich SPiel 2 zurücksenden. SPiel 1 will ich behalten.
 
Amazon sagt der verfällt. Amazon sagt vieles, wenn der Tag lang ist ;)
Es geht aber um das rechtliche.
 
Interessanter wäre hier um was für einen Gutschein es sich den handelt, vor allem die dazu gehörenden Bedingungen.
 
Da müssen Bedingungen dabei stehen, wie Darkwonder schon sagte. I-was wie "Dieser Gutschein ist ausschließlich........gültig."
 
Im Prinzip würde man aus der reinen Logik dir den Gutschein wieder gutschreiben. Frag doch Amazon was den genau passiert mit dem Betrag vom Gutschein. Vielleicht hat man dich dort falsch verstanden (wovon ich grad ausgehe). Oder aber du bekommst das ganze Geld zurück gebucht.
 
Schon komisch. Wenn man mit einem normalen Amazon-Gutschein bezahlt und den Artikel umtauscht, bekommt man ja auch wieder den Betrag auf sein Kundenkonto gutgeschrieben, komisch. Von dem Verfall bei Widerruf steht auch nichts dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jap bei den Bedingungen vermute ich auch, dass sie dich wie #2 verstanden haben.
Nochmal anrufen oder über den Chat Kontakt aufnehmen.
Gehe eigentlich schon fast davon aus, dass du den Gutschein so wieder gut geschrieben bekommst. Halt mit den gleichen Bedingungen, ausgezahlt wirst du den nicht bekommen ;)
 
Auf jeden Fall muss er eine Vergütung dafür bekommen in welcher Form auch immer.
 
Warum tauscht man Spiele um? Zumal das eh nur eingeschweißt möglich ist.

Ansonsten zählen die Bedingungen, die beim Gutschein festgelegt wurden ...
 
@moddle
Da kann ich dir sogar einige Gründe sagen :)
Weil es maßlos verbuggt ist oder wie z.B. Mafia 2 (bei mir) nicht das ist mit dem geworben wurde etc. oder wie bei Spielen die an Origin/Steam gebunden sind -> die dazu gehörigen AGBs sollten ja vor dem Kauf bekannt sein (sind aber meist nicht auf der Verpackung zu finden) etc. gibt sicher noch "dutzende" weitere Gründe, wo aber eher so lala sind.
 
Ja, dann ist es aber schon zu späte, weil es dann ausgepackt wurde, meistens noch die Seriennummern verbraucht wurden, und somit vom Umtausch ausgeschlossen ist ;)

Somit kein Grund für einen Umtausch, sondern ein Grund sich lieber im Vorfeld zu informieren ^^
 
@ moodle:

So generalisiert lässt sich das nicht sagen.

Im Falle eines wie von Darkwonder angesprochenen verbuggten Spiels kommt es darauf an, wie erheblich die Fehler im Spiel sind. Nicht jeder Fehler rechtfertigt sicherlich die Inanspruchnahme des Gewährleistungsrechts.

Ist das Spiel oder Teile davon jedoch nicht lösbar aufgrund der Bugs oder überschreitet es anderweitig die Grenzen der Zumutbarkeit, dann besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, das Gewährleistungsrecht in Anspruch zu nehmen. Denn hier läge eine in jedem Fall eine ausreichend ausgeprägte Abweichung von Soll- und Istzustand vor.

Selbiges dürfte bei fehlendem Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Online-Verbindung gelten. Das Steam-Erfordernis im Einzelnen dürfte dagegen wohl umstritten sein, ob es bei fehlendem Hinweis als Sachmangel anerkannt werden kann. Wohl eher nicht.

MfG,
Dominion.
 
Wir kommen zwar vom Thema ab, aber ja:
Die Frage ist: Wann liegt bei einem Game ein Sachmangel vor? Wie verbuggt muss das Spiel sein, denn verbuggt ist so gut wie jedes Spiel.
Das kann eigentlich nur ein Gericht klären - doch wer lässt es wegen einem Spiel so weit kommen? Du bist der Kulanz des Händlers ausgeliefert.

Zumal der Händler hier besonders Schützenswürdig ist. Immerhin ist es für ihn Unmöglich den Fehler zu beseitigen (z.B. durch Entwicklung eines Patches) ...
 
Wenn Amazon sagt, dass der Kaufpreis bei Widerruf verfällt, dann kommt es darauf an, ob Amazon den Verfall des Gutscheins bei Wideruf in den Bedingungen zum Einlösen des Gutscheins festgeschrieben hatte und ob Dir dies auch wirksam bekannt gemacht worden ist.

Da der Gutschein eine freiwillige Leistung von Amazon ist, könnte Amazon eine solche Bedingung auch zugrunde legen. Du musst also überprüfen, ob eine solche Klausel Dir im Zusammenhang mit der Übergabe oder Einlösung des Gutscheins bekannt gegeben worden ist oder hätte von Dir zur Kenntnis genommen werden können.

Rufe also einfach nochmals an und frage die, wo das gestanden hat oder steht, dass der Gutschein bei Widerruf verfällt.

Im Übrigen ist das Problem wohl eher von theoretischer Natur, denn wenn Amazon auf seiner bisherigen Haltung weiter besteht, was willst Du machen, Klage einreichen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Gallen
Naja, auf der Seite steht nur das man einen Gutschein bekommt. Da steht nicht ,dass es ein Aktionsgutschein ist. Und da dort das WOrt Aktionsgutschein nicht steht, ist es einem nicht möglich, auf der Homepage zu suchen. Dort steht nämlich, das Aktionsgutscheine bei Wideruf verfallen. Aber es war nie die Rede von Aktionsgutschein.
UNd ja natürlich würde ich Amazon verklagen ;) Du nicht?
Im Übrigen hat sich Amazon bei mir per Mail gemeldet, und gesagt, dass sie keine weiteren Auskünfte zu Aktionsgutscheinen geben.
 
@ moodle:

Zum ersten Teil Deiner Ausführungen:
Zustimmung.

Eine besondere Schutzwürdigkeit des Händlers halte ich vorliegend jedoch nicht für gegeben, da eine Unmöglichkeit der Mangelbeseitigung als solche dafür nicht ausreichend ist. Der Händler kann sich zudem am Hersteller schadlos halten.


@ gallen:

Bis auf der letzte Satz: Sehr gute Einlassung.


@ beide:

Was Ihr jedoch überseht, ist die Antwort auf die Frage, was der TO denn machen soll:

Abmahnung ist hier das Stichwort. Wenn die genannte Klausel nicht in den Bestimmungen für den Gutschein enthalten war, dann existiert sie auch nicht. In diesem Falle ist das Verhalten von Amazon abmahnfähig.

Abmahnen kannst Du allerdings nicht selbst, sondern nur ein unmittelbar und gegenwärtig Betroffener (= Konkurrenzhändler) oder ein Verbraucherverband (Verbraucherzentrale). Wende Dich im Zweifel an diese.

MfG,
Dominion.
 
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