Rücksendung bei Widerruf kostenfrei oder nicht?

-=XoDuS=-

Lieutenant
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März 2005
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Hallo,

ich habe bei einen Onlineshop einen Artikel bestellt (ca. 90€ Warenwert) den ich leider nicht verwenden kann. Ich habe die Sache nur zu Prüfzwecken ausgepackt und nicht privat oder so verwendet. Jetzt hab ich nach ca. 4 Tage eine Mail mit meinen Widerruf an den Laden geschickt ohne Angabe von gründen. Normalerweise war es immer so das ich eine Paketmarke/Retourenaufkleber für die Rücksendung erhalten. Die Antwort des Onlineshops war wie folgt:

Guten Tag,

die der Fehler Ihrer Rücksendung bzw. Retoure nicht bei uns liegt,
sondern Sie das Produkt einfach nicht haben möchten erhalten Sie von
uns keinen Freeway Aufkleber und die Kosten für die Rücksendung werden
wir auch nicht tragen. Für diese Kosten sind Sie selber aufzukommen.

Doch in den AGBs des Geschäfts steht folgendes zum Thema Widerruf bzw. Rücksendung:

6. Widerrufsbelehrung für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rückensendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Leistungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

eDigitech
Weber Reinhard
Luitpoldstr. 1
94447 Plattling
Fax.: 09931-929786
mail: info@edigitech.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Bei Produkten, die nach Ihrer Spezifikation hergestellt oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden, besteht kein Widerrufsrecht.

7. Rücksendung
a) Wenn Sie den Vertrag widerrufen oder Ihr Rückgabeverlangen anzeigen, senden wir Ihnen einen Retourenaufkleber für die kostenlose Rücksendung zu. Wir bitten Sie, etwaige Rücksendungen ausreichend zu frankieren /und versichert (z.B. als Postpaket) an uns zurückzusenden. Die Verwendung des Retourenaufklebers / der Versand über die von uns angeregte Versandart ist freiwillig und alternativ jede andere Versandart möglich.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich aus der Wahl eines unnötig teuren Versandweges unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie ergeben können.

b) Bei Ausübung des Widerrufsrechts haben Sie die Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei.

Ich versteh das jetzt so, da die Sache jetzt einen Warenwert von 40€ übersteigt (Warenwert 90€) und ich alle vertraglichen Vorleistungen erbracht habe, Überweisung des besagten Kaufpreises, muss man mir die Versandkosten für die Rücksendung mindestens erstatten.

Ich will mich jetzt nicht über 6€ streiten. Ich finde die Antwort einfach nur unverständlich und unverschämt! Wenn ich das Geld erstattet bekomme werde ich sofort mein Kundenkonto auflösen lassen, welches ich mir natürlich schriftlich bestätigen lasse. Hätte man die Mail etwas anders verfasst hätte ich ja kein Problem damit aber so nicht!

Wer hat jetzt recht? Wie gesagt der klügere gibt nach aber ich hab schon einen Verdacht das die mir nicht den ganzen Kaufpreis zurückerstatten werden. Werde natürlich noch Fotos von der Ware machen um mich abzusichern!

Gruß

-=XoDuS=-
 
Sehe ich anders...

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Es gibt einige Onlineshops die die Rücksendekosten auch tragen, müssen sie aber eigentlich nicht. Und das kleinere Shops das nicht machen ist auch verständlich, sonst wären sie im nu pleite...




cya
cr@zy
 
Gesetz lesen hilft, § 357 BGB.

@lufkin:

Du solltest das von dir Verlinkte erstmal lesen...
 
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Hallo, es steht doch kanz klar geschrieben: Du trägst die Versandkosten nur, wenn der Warenwert 40 Euro nicht übersteigt. Bei einem Warenwert von 90 Euro zahlt der Shop. Es sei denn, Du hast noch nicht bezahlt.

@cr@zy: Lies mal ein paar Worte weiter und nicht nur das Fettgedruckte. Das nächste Wort heisst nämlich "und" und nicht "oder"...
 
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Wenn mir die Ware nicht gefällt und ich zurücktrete vom Kaufbertrag muss ich doch wohl auch die Versandkosten tragen, wo gibts denn das sie der Versender tragen muss. Das ist doch wohl nur bei einem Mangel an der Ware oder Grantieansprüchen?

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht

Wenn ich mit dem Bus zu Saturn fahre, Ware kaufe, 2 Tage später hingehe und die Ware zurückgebe, erstatten sie mir dann auch mein Fahrgeld?
 
Im Übrigen würden die AGB überhaupt keine Rolle spielen, da könnte zu diesem Thema drin stehen was will. Die §§ 312d ff BGB sind zwingend anzuwendendes Recht.

Ich finde es erstaunlich, wie man eine offensichtlich falsche Laienmeinung mit einer Sicherheit vorträgt, die nach außen Wissen vortäuscht. Langsam erschließt sich mir auch, wieso sich derart abstruse Fehlvorstellungen des Rechts immer weiter verbreiten.
Ergänzung ()

Wenn mir die Ware nicht gefällt und ich zurücktrete vom Kaufbertrag muss ich doch wohl auch die Versandkosten tragen, wo gibts denn das sie der Versender tragen muss. Das ist doch wohl nur bei einem Mangel an der Ware oder Grantieansprüchen?

Der Widerruf ist kein Rücktritt.

Wenn ich mit dem Bus zu Saturn fahre, Ware kaufe, 2 Tage später hingehe und die Ware zurückgebe, erstatten sie mir dann auch mein Fahrgeld?

Bei Saturn gibt es im Gegensatz zum Fernabsatz kein gesetzliches Widerrufsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam schrieb:
Wenn mir die Ware nicht gefällt und ich zurücktrete vom Kaufbertrag muss ich doch wohl auch die Versandkosten tragen, wo gibts denn das sie der Versender tragen muss. Das ist doch wohl nur bei einem Mangel an der Ware oder Grantieansprüchen?



Wenn ich mit dem Bus zu Saturn fahre, Ware kaufe, 2 Tage später hingehe und die Ware zurückgebe, erstatten sie mir dann auch mein Fahrgeld?

Nö da müßten sie dir eigentlich sogar überhaupt nichts erstatten :D
 
ein seriöser Online Shop legt IMMER eine Rücksendeetikette der Lieferung bei
keiner dabei? unseriöser Shop, nie wieder da bestellen! -> geiz ist nicht immer geil!
 
cr@zy schrieb:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und !!! wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

ergo: du musst die rücksendung nicht bezahlen, da die ware zwar der bestellten entspricht, der preis jedoch über 40 euro liegt

klingt doch logisch :D
 
@Spraadhans, hab ich.
nur in folgenden Fällen können die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden:
  • wenn der Wert der zurückgesandten Ware weniger als 40 Euro beträgt und die bestellte Ware der gelieferten entspricht oder
  • wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde, auch bei Werten über 40 Euro und
  • wenn der Händler in seinen AGB vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.
das hat er soweit ich das sehe getan.
Aber du hast dahingehend Recht das davon in §357 tatsächlich nichts steht, könnte also ggf allein auf entsprechenden Gerichtsentscheidungen beruhen.
 
Der Wert beträgt doch hier über 40,- und wurde bereits bezahlt, also muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.
 
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@sparrdhans, nur wenn du die Aufzählung als "und" reihenfolge ließt, als "oder Reihenfolge" sieht es anders aus.
@wiesel201 worauf willst du hinaus, wo sind deiner Meinung nach die AGB nicht ordnungsgemäß? Wobei es hier ja genau um die Frag letztlich geht. Wenn man davon ausgeht das die AGB rechtlich so gültig sind wurde der Käufer ordnungsgemäß belehrt.

@RAMMSEIN0815
Quatsch, die wenigsten Händler legen Rückscheine bei, auf Anhieb fällt mir nur Atelco ein.
Amazon macht das z.B. nie und ist wohl einer der besten und seriösesten Händler die es gibt.
 
lufkin schrieb:
@sparrdhans, nur wenn du die Aufzählung als "und" reihenfolge ließt, als "oder Reihenfolge" sieht es anders aus.

Die "Und-Reihenfolge" hast Du hier:

nur in folgenden Fällen können die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden:
-wenn der Wert der zurückgesandten Ware weniger als 40 Euro beträgt und die bestellte Ware der gelieferten entspricht oder
-wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde, auch bei Werten über 40 Euro und
-wenn der Händler in seinen AGB vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.

Es bleibt dabei: Wurde die Ware bezahlt, dann zahlt der Verkäufer die Versandkosten. Steht doch da...
 
ah, ok das "und" hatte ich übersehen, dann habt ihr natürlich Recht.
 
nur in folgenden Fällen können die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden:
1: wenn der Wert der zurückgesandten Ware weniger als 40 Euro beträgt und die bestellte Ware der gelieferten entspricht oder
2: wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde, auch bei Werten über 40 Euro und
3: wenn der Händler in seinen AGB vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.


bedeutet:
1a: entspricht die ware der bestellten? ---> ja
1b: beträgt der wert der zurückgeschickten ware weniger als 40,-€? ---> nein

somit ist es klar, dass die rücksendekosten nicht vom kunden getragen werden
 
spraadhans hat recht und was der Onlineshop treibt, ist eine Frechheit.
Ich würde den Händler auf die Gesetzeslage hinweisen und ggf. damit drohen, sich an den Verbraucherschutz zu wenden.
 
Hallo Leute,

danke für die Hilfe! Ich hab jetzt einfach einmal eine höfliche Mail zurückgeschickt mit den Verweis auf die AGBs. Bin gespannt auf die Antwort. Wenn die sich immer noch weigern sollten verschicke ich einfach auf meine kosten. Wie gesagt der Klügere gibt nach. Sichere mich vorher mit Fotos ab. Nicht das die auf die Idee kommen mir was vom Kaufpreis abzuziehen. Dann werd ich aber sauer!
 
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