PR3D4TOR
Fleet Admiral
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Hi,
Hab das gerade im Internet gefunden: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) will Kino.to Nutzer klagen.
Meine Fragen an euch:
- Was haltet ihr davon?
- Ist das in Deutschland überhaupt möglich?
In Österreich ist das nicht möglich, da das Ansehen von Streams und auch das Zwischenspeichern nicht illegal ist. Es gab zwar mal eine Organisation (VAP), die eine Sperre in ganz Ö von den ISPs für die Nutzer wollte, aber selbst das wurde abgelehnt. Nur UPC sperrt(e) kino.to für die Nutzer.
Wer kennt die genaue Rechtslage in Deutschland und Co.?
EDIT: Hier aus Wikipedia:
Nebenbei: www.gvu.de ist down. Soll angeblich ein Racheakt für das Anklagen von kino.to gewesen sein!
Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-will-Nutzer-verfolgen-und-bestrafen_49724949.html
Hab das gerade im Internet gefunden: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) will Kino.to Nutzer klagen.
Meine Fragen an euch:
- Was haltet ihr davon?
- Ist das in Deutschland überhaupt möglich?
In Österreich ist das nicht möglich, da das Ansehen von Streams und auch das Zwischenspeichern nicht illegal ist. Es gab zwar mal eine Organisation (VAP), die eine Sperre in ganz Ö von den ISPs für die Nutzer wollte, aber selbst das wurde abgelehnt. Nur UPC sperrt(e) kino.to für die Nutzer.
Wer kennt die genaue Rechtslage in Deutschland und Co.?
EDIT: Hier aus Wikipedia:
Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen halten das Angebot für rechtswidrig. So müsse Kino.to als Aggregator zumindest als Störer haften. Seit 2008 ging die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet wurden, vor.
Für Besucher von Kino.to ist die Rechtslage in Deutschland umstritten, bisher hat es noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben. Die Lobbyorganisation Respect Copyrights vertritt die Auffassung, dass das Anschauen von Videostreams von Internetplattformen wie Kino.to verboten sei,[20] da es sich um illegale Vorlagen handele. Beim Streamen solcher Dateien werde auf dem Rechner eine Zwischenspeicherung durchgeführt und rechtlich gesehen somit eine Kopie von einer illegalen Vorlage erzeugt, die selbst auch immer illegal sei. Dem wird entgegengehalten, dass eine flüchtige Kopie im temporären Arbeitsspeicher gemäß § 44a UrhG keine illegale Kopie sei. Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“,so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.“ In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights 2009, dass man versuchen wolle, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren und zu sperren. „Das Problem ist nur, dass dem [d.h. dem Provider] die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.“(Fernmeldegeheimnis und § 7 Telemediengesetz)
Laut ihrem Jahresbericht 2009 verfolgt die GVU „weiterhin ihre Strategie, vornehmlich gegen Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide sowie an den Schnittstellen zur illegalen Massenverbreitung zu ermitteln.“ Nach jahrelangen „Vorermittlungen“ hat die GVU am 28. April 2011 einen Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Betreiber von kino.to gestellt. Unter Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurden am 8. Juni 2011 zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchsucht und 13 Personen verhaftet. Gegen die Verantwortlichen von kino.to und ihre Helfer wird wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen ermittelt.
Nebenbei: www.gvu.de ist down. Soll angeblich ein Racheakt für das Anklagen von kino.to gewesen sein!
Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-will-Nutzer-verfolgen-und-bestrafen_49724949.html
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