GVU will Kino.to Nutzer klagen

PR3D4TOR

Fleet Admiral
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Hi,

Hab das gerade im Internet gefunden: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) will Kino.to Nutzer klagen.

Meine Fragen an euch:

- Was haltet ihr davon?
- Ist das in Deutschland überhaupt möglich?

In Österreich ist das nicht möglich, da das Ansehen von Streams und auch das Zwischenspeichern nicht illegal ist. Es gab zwar mal eine Organisation (VAP), die eine Sperre in ganz Ö von den ISPs für die Nutzer wollte, aber selbst das wurde abgelehnt. Nur UPC sperrt(e) kino.to für die Nutzer.

Wer kennt die genaue Rechtslage in Deutschland und Co.?


EDIT: Hier aus Wikipedia:

Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen halten das Angebot für rechtswidrig. So müsse Kino.to als Aggregator zumindest als Störer haften. Seit 2008 ging die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet wurden, vor.
Für Besucher von Kino.to ist die Rechtslage in Deutschland umstritten, bisher hat es noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben. Die Lobbyorganisation Respect Copyrights vertritt die Auffassung, dass das Anschauen von Videostreams von Internetplattformen wie Kino.to verboten sei,[20] da es sich um illegale Vorlagen handele. Beim Streamen solcher Dateien werde auf dem Rechner eine Zwischenspeicherung durchgeführt und rechtlich gesehen somit eine Kopie von einer illegalen Vorlage erzeugt, die selbst auch immer illegal sei. Dem wird entgegengehalten, dass eine flüchtige Kopie im temporären Arbeitsspeicher gemäß § 44a UrhG keine illegale Kopie sei. Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“,so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.“ In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyrights 2009, dass man versuchen wolle, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren und zu sperren. „Das Problem ist nur, dass dem [d.h. dem Provider] die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.“(Fernmeldegeheimnis und § 7 Telemediengesetz)
Laut ihrem Jahresbericht 2009 verfolgt die GVU „weiterhin ihre Strategie, vornehmlich gegen Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide sowie an den Schnittstellen zur illegalen Massenverbreitung zu ermitteln.“ Nach jahrelangen „Vorermittlungen“ hat die GVU am 28. April 2011 einen Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die Betreiber von kino.to gestellt. Unter Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurden am 8. Juni 2011 zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchsucht und 13 Personen verhaftet. Gegen die Verantwortlichen von kino.to und ihre Helfer wird wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen ermittelt.


Nebenbei: www.gvu.de ist down. Soll angeblich ein Racheakt für das Anklagen von kino.to gewesen sein!

Quelle:
http://www.chip.de/news/Kino.to-GVU-will-Nutzer-verfolgen-und-bestrafen_49724949.html
 
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Was die GVU will ist das eine, was in Gesetzen steht das andere.
Aber immer schön Einschüchtern.

Ich zitiere mal ijones der das auf winfuture geschrieben hat:
Ich war noch nie auf der kino.to-Seite noch habe ich mir ähnliche Seiten im Internet angesehen. ABER: Was in Deutschland strafbar ist und was nicht, entscheidet kein Verein, sondern immer noch die Justiz! Ich kann mich noch gut an eine Schulstunde vor ca 25 Jahren erinnern, in der die die Gewaltenverteilung vorgestellt wurde. Da gab es drei Säulen. Ich bin mir sicher, dass auf keiner von ihnen der eingetragene Verein GVU stand.
 
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1. das heißt gegen alle klagen oder verklagen

2. ist es nur illegal wenn man solche inhalte verbreitet, das nutzen zu privaten zwecken eigentlich nicht verboten
 
Also bei 4 Millionen Besuchern täglich

teile ich die mal durch die ca 300 Amtsgerichte die es in deutschland gibt

pro Amtsgericht wären das 13333 Fälle zum bearbeiten

teile ich durch 365 Tage

dann müsste ein Amtsgericht 36,5 Fäll pro Tag bearbeiten damit sie innerhalb eines Jahres fertig werden
 
Also ich meine, man kann erfolgreich klagen, wenn man dies auch auf der HDD fest gespeichert hat ...oder täusche ich mich da..?
 
Jetzt will jeder ein Stück Kuchen:)

Mir ist das sowas von Wurst.
 
PR3D4TOR schrieb:
In Österreich ist das nicht möglich, da das Ansehen von Streams und auch das Zwischenspeichern nicht illegal ist.

In Deutschland ist es ähnlich und nicht 100% geklärt, ist eine Grauzone.

Was die GVU will und was umsetzbar ist steht auf verschiedenen Seiten. Versuchen kann mans ja, zu etwas führen wird es nicht.
 
Also wenn sie jeden Besucher der Website jetzt verklagen wollen, müssten die schon mehrere Millionen Briefe verschicken, klingt eher unwahrscheinlich. Der Aufwand wäre utopisch, mal abgesehen davon, dass jeder betroffen wäre, der die Seite besucht hat, egal ob Film angesehen oder nicht.
 
Jeder wußte das kino.to illegal ist und jetzt jammern die Nutzer weil die IPs vielleicht gespeichert wurden :D
 
Persönlich halte ich das auch für unmöglich. Alle Nutzer weltweit verklagen wäre wohl völlig unmöglich. Und selbst in Deutschland alleine ist das sehr unwahrscheinlich. Da gibts sooo extrem viele Nutzer bzw. gab es viele Nutzer und es ist nicht mal klar ob kino.to die IPs gespeichert hat.
 
@drdave

Die haben sichere Jobs, bis ans Lebensende :lol:
 
Sicherlich, die wollen sage ich mal 10 Millionen Nutzer verklagen. Das geht nach hinten los.
"Im namen des Volkes ergeht folgendes Urteil..." wenn einige Millionen des Volkes das machen, scheint es eher ein Problem mit dem 60 Jahre altem Gesetz zu geben. Außerdem ist die Rechtslage bezüglich des Streams nicht eindeutig geklärt.

Darüber hinaus, wie wollen die die Nutzer ermitteln? Vorratsdatenspeicherung ist illegal - falls Logdatei gefunden werden, dürfen die kaum was bringen, da die Provider nicht speichern wer wann eine IP Adresse vor einem Jahr hatte und selbst wenn - dürfen sie das nicht nutzen.

Ich glaube kaum, dass die damit durchkommen. Da müssen sich die Nutzer nur zusammenschließen und vor dem BVG klagen - hier gibt es offenbar Konflikte mit dem Grundgesetz und dem Volk - wenn ein Gesetz veraltet ist muss ein neues her. Die Zukunft können sie schlecht aufhalten - oder nur einige wenige bestrafen. Was bringt es wenn die 100 Menschen für fünf Jahre wegen Urheberrechtsverletzungen einsperren und 9999900 ungeschoren davon kommen? Gesetz gilt für alle und man muss jeden genau so bestrafen, was gar nicht machbar ist.

Wenn man gute Anwälte um sich scharrt sollte eine Gemeinschaft hier was erreichen können.
 
Aha - die GVU legt sich die Gesetze so aus, wie sie ihr am besten passen :lol:

Darüber hinaus sollen die doch mal versuchen die IP-Adressen mit den Streaminginhalten in Zusammenhang zu bringen - viel Erfolg :king:

Sicherlich wollen da irgendwelche gierigen Geldsäcke eine Goldgrube in dieser Angelegenheit gefunden haben, aber letztendlich bleibt es nichts weiter als erbärmliche Panikmache ;)

Die Seite der GVU wurde übrigens geilerweise von der hackertruppe "Anonymus" angegriffen und ebenfalls "funktionsunfähig" gemacht :evillol:

p.s.:

es gibt noch gar keinen richterlichen Beschluss, der das Streamen als illegal erachtet, schon allein deswegen ist die ganze Sache - Wayne !
 
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Naja also es ist ein Grau bereich mit diesen Streams. Grundsältzich ist es illegal und man könnte dafür verklagt werden. Aber das Thema ist halt so umstritten von der Rechtslage ist so umstritten das es wohl nicht gmeach twerden wird.
 
Wird auch mal endlich Zeit für einen Präzedenzfall ... ich kann das Wort Grauzone nicht mehr hören ;)
 
Aber warum hätte kino.to die IPs speichern sollen? Die haben sich doch selbst immer damit rausreden können, dass sie selber keine Streams anbieten. Alles, was es dort gab, waren doch Links zu anderen Seiten mit Streams. Wenn überhaupt haben die die IPs gespeichert. Dann aber auch nur für ein paar Stunden, damit man nicht einfach so an die Premiumvorteile gelangt. Das waren doch die Videoportale der Sharehoster.
 
Die GVU will jetzt Angst bei den Nutzern verbreiten. Damit möchten sie sicherlich erreichen, dass Nutzer eingeschüchtert werden und nicht einfach zum nächsten Streamingportal wechseln. ;)

In Deutschland kann man sowieso am meisten erreichen wenn man den Leuten Angst macht. :cool_alt:
 
Im Grunde alles nur Panikmache um die User die solche Angebote nutzen, und die User die durch die Nachrichten rund um kino.to erst auf solche Seiten aufmerksam wurden zu verunsichern..
 
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