GVU will Kino.to Nutzer klagen

Probieren kann mans und glaubt nicht, dass die sich alle User auf einmal packen. Wenn die IP Adressen ausgewertet worden sind holen die sich 1-2 User und bringen die vor Gericht und versuchen eine BGH Entscheidung zu bekommen. Danach hat der Rest dann auch ein Problem, wenn für die GVU entschieden wird.

Letztendlich sind da die Gerichtskosten für die GVU überschaubar.
 
GVU will Kino.to Nutzer [ver]klagen

Stimmt nicht ! Genauer: Aus den Verlautbarungen kann man das nicht entnehmen. Die GVU ist zunächst mal nur der Überzeugung, dass auch die Nutzer illegal und (grundsätzlich) strafbar gehandelt haben.

Man darf doch den Hintergrund nicht außer Acht lassen. Die GVU hat Jahre(!) gebraucht, nur um eine Streamingseite zu schließen. Es gibt mind. ein Dutzend weitere mit praktisch identischem Angebot und dutzende weitere kleinere oder spezialisierte.

Und Meldungen im Tenor von: "Für Nutzer ist alles paletti, keine Verfolgung !", gingen ja auch schon durch den Medienwald.

Die GVU will natürlich Streaming am Urheberrecht vorbei komplett unterbinden und wenn sie jetzt nicht den Druck auf die Nutzer aufrecht erhält, gehen die in ein paar Tagen einfach zu den Alternativanbietern. Mit Drohungen will die GVU die Klickraten senken damit dann auch die Einnahmen für Uploader, die Werbeeinnahmen etc.

Ob sie evtl. versucht, ein Exempel zu statuieren und vor allem auch die völlig unklare Rechtslage durch Schaffung von Präzedenzurteilen zu klären, ist eine andere Frage.

Allerdings geht die GVU damit auch ein extremes Risiko ein: Wird Streaming in der von kino.to praktizierten Form nicht als unerlaubte Vervielfältigung sondern nur als widerrechtliche Aufführung eingestuft, brechen die Dämme endgültig und Streaming wird zur nicht (nennenswert) strafbaren Allerweltsveranstaltung. Nutzer wären dann sogar endgültig straffrei.
Auf zumindest emotionale Unterstützung seitens der Gerichte und Staatsanwaltschften darf die GVU eh nicht hoffen denn die ersaufen in Pseudoklagen wegen P2P, wobei man da ja nur die IP Zuordnung zum Nutzer herausbekommen will, um abzumahnen.
 
Sehts mal positiv: Wenn wir 15 Mio Leute einsperren haben wir kein Problem mehr mit Arbeitslosen ;)

Nein, ich denke nicht, dass da viel passieren wird, allein schon aufgrund der Anzahl der betroffenen. Ich war nie dort, von daher ists mir egal, aber trotzdem finde ich es weder sinnvoll noch denke ich, dass es realisierbar ist..
 
Das finde ich ja mal witzig.
Alleine der Aufwand, alle User ausfindig zumachen und zur Rechenschaft zu ziehen, ist schlichtweg zu groß bis unmöglich.

Daher ist das reinste Einschüchterung von diesem Verein.
Mir ist das egal.

Ich werde auch künftig meine Serien, die das deutsche Privatfernsehen (noch) nicht bietet, einfach auf Streaming-Portalen schauen, davon gibt es ja genug.
Als ob ich mir etwas sagen lasse von solchen Leuten :D
 
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Die GVU will doch nur panik machen, damit künftig niemand mehr auf streaming portale surft. Die wissen doch ganz genau, das die praktisch nicht durch kommen werden, die Nutzer zu verklagen....
 
derChemnitzer schrieb:
Jeder wußte das kino.to illegal ist und jetzt jammern die Nutzer weil die IPs vielleicht gespeichert wurden :D
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wozu man als Seitenbetreiber da groß logs anfertigen sollte.
Entweder Logging aus oder in ne Ramdisk, viel Spaß bei Suchen liebe Ermittler.

Mal ne andere Idee.
Wenn ich Diktator in so nem hungernden Mini-Staat wäre würde ich als erstes Gesetze erlassen die jegliche Art von den sogenannten "Urheberrechtsvetzungen" explizit erlaubt und in denen die Daten von Besitzern einzelner Domains nicht veröffentlicht werden. Dann mit den großen Carriern/Providern klarmachen, dass die Anbindung stimmt und ab geht es.
Das dauert 5 Jahre und schwupp lebt es sich da wie in Dubai weil jeder seine Seiten da hin zieht. :evillol:
 
Die wollen Sie ja nicht einsperren die sollen nur Bezahlen, das nennt mann dann Verluste Reduzieren.
Aber Abgesehen davon ich meine wenn die nen Stream Schauen kann mann den auch Abgreifen (Speichern).
Und die Daten fliessen ja sprich es wird gedownloaded so Unrecht haben Sie da nicht.
Und wenn jemand da nen Kinofilm oder sowas Angesehen hat dann denke ich mal ist das auch berechtigt wenn dort geklagt wird.
Anders sieht es aus wenn es sich um ne Fernsehaufzeichnung oder auch Doku handelt, da bin ich der Meihnung ist das Überflüssig.
Die werden eh nur die Nutzer der Letzten Wochen wenn nehmen aus dem Grunde da es ja eh mit der Auswertung und bis es dann zur Klage kommt Monate dauert.
Dann werden da mal 10000 User Angeklagt dann haben Sie ihre präzedenzfalle weil sowas werden Sie nun zur Abschreckung anstreben.
 
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Es gibt kein Gesetz das es verbietet Streams anzusehen! Und nur der besuch der Seite ist nicht illegal! Aber das versuchte einschüchtern der GVU ist sehr wohl strafbar!
 
Die können nur die Nutzer der letzten 7 Tage vor dem Bust nehmen, weil die Provider die IPs danach löschen. Eine ältere IP ist absolut wertlos, weil deren Nutzer nicht mehr zu ermitteln ist.

Dazu kommt natürlich die Frage, ob kino.to überhaupt IPs gespeichert hat. Sinn macht das keinen denn ihr Geld haben sie ja von den Filehostern und den Poker-/Pornofirmen erhalten. Und die wissen selbst (anhand deren eigenen Logs), wie viele Leute geklickt haben.
 
minustaurusrex schrieb:
Es gibt kein Gesetz das es verbietet Streams anzusehen

Es ist Auslegungssache (technisch gesehen ist es ja ein Download in den Zwischenspeicher)
Das einzige was stimmt, es gibt noch kein Urteil.

Wenn man nach dem gesunden Menschenverstand geht, sollte es aber wohl klar sein dass es nicht wirklich legal seien kann ;)

Pyradonis schrieb:
Die können nur die Nutzer der letzten 7 Tage vor dem Bust nehmen, weil die Provider die IPs danach löschen. Eine ältere IP ist absolut wertlos, weil deren Nutzer nicht mehr zu ermitteln ist.
Manche Proivder speichern mittlerweile garnicht mehr, andere bis ca. 180 Tage. Kann man so allgemein also nicht sagen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob mit der Schließung von kino.to mal nicht eine Welle gefälschter Abmahnungen folgt? Bei 4 Millionen Nutzungen (nicht Nutzer) pro Tag ist sicher die Trefferquote reuiger Nutzer ziemlich hoch.
 
flo.ct schrieb:
Es ist Auslegungssache (technisch gesehen ist es ja ein Download in den Zwischenspeicher)

Wenn es kein Gesetz gibt das es verbietet Streams anzusehen,ist es auch nicht Strafbar.
Bei unklarer Gesetzteslage gilt in unserem Rechtsstaat immer noch im zweifel für den Angeklagten!
Alles andere wäre willkür und somit kein Rechtsstaat.:)
 
Halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass die GVU eine Klage bis zum Ende durchzieht. Eine Klage wird meistens dann in Betracht gezogen, wenn der Erfolg oder Mißerfolg nicht völlig absehbar ist. Das würde zunächst dafür sprechen, dass Klagen gegen User ("Ich kämpfe für die User!!") eingereicht werden. Nur mit einer Klage ist es nicht getan. Und es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass die GVU verliert und das wäre für den Verein gar nicht gut. Das würde in zwei Sekunden jeder User wissen und eine Verteidigung gegen eine solche Klage wäre sehr einfach möglich.

Aus meiner Sicht wäre eine gerichtliche Klärung nur dann im Interesse der GVU wenn der Erfolg absolut sicher ist. Da dies aber nicht der Fall ist, werden die Interessenvertreter lieber weiterhin Angst machen und einschüchtern. Eine höchstrichterliche Entscheidung wird aber vermieden.

Außerdem war Kino.to nur ein Sammelsorium von Millionen Links zu megavideo und anderen Videodienstleistern. Damit hat die GVU noch nichts gewonnen. Ob da nun IP Àdressen gespeichert wurden oder nicht, ist völlig unerheblich, weil mit der Nutzung des Links noch lange nicht klar ist, ob der gewählte Film auch wirklich gespeichert oder geschaut wurde. Die GVU müßte demnach bei megavideo nachfragen, ob die Filme gespeichert oder geschaut wurden. Und weil diese Firmen dazu nicht verurteilt wurden, wird da auch nichts herausgegeben.

Im Ergebnis also nur ein Säbelrasseln der Interessenvertreter.
 
minustaurusrex schrieb:
Wenn es kein Gesetz gibt das es verbietet Streams anzusehen,ist es auch nicht Strafbar.

Die Gesetze gibt es, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ist es nur unklar ob Streams davon gedeckt sind.
Es gibt aktuell einfach keine Garantie, wie ein eventuelles Verfahren vor Gericht ausginge.
Alles in allem sind sich die Juristen aber darin einig, dass sie sich uneinig sind.

Deine allgemeinen Aussagen sind halt einfach nur falsch ;)
 
Zuletzt bearbeitet: (Ach, verdammt ^^)
@flo.ct

Nur ist das Zitat nicht von mir :D.

Edit: Nu iss OK ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Begründung der GVU ist lächerlich - Sicherlich kann man mit spezieller Software auch ein Backup des runtergeladenen Streams anfertigen, klar, natürlich.

Aber inwieweit kann man solche Fachkenntnisse einem 08/15 Glotzer zutrauen ?

Und das wird die GVU nicht rechtfertigen können.

Das ist nicht wie in der Musikbranche, einfach mal Kazaa anschmeissen und alles tut sich von selbst.

Selbst für den Fall die Polizei hat wirklich Logdateien mit User-IP`s beschlagnahmen können, die werden dem Gericht niemals plausibel verklickern können jeder "Horst" wäre in der Lage schwubs di wubs ein Backup eines Streams zu fertigen.

No way.
 
Wie soll das denn gehen laut Betreiber gab es keine Logfiles.
Und selbst wenn ist es doch sehr fraglich ob diese Logfiles als Beweis ausreichen.
Dann ist hier noch die Frage ob das Stream ansehen illegal ist.

Wenn man bedenkt das die GVU jahrelang daran gescheitert ist kino.to down zu kriegen, reissen die aber ganz schön die Klappe auf.
Ich bezweifle auch ein wenig das sie vollen Einblick in die Akten haben, schließlich wird noch ausgewertet und es gibt noch keine Anklage.
Kein Schwein weiss warum sie jetzt wirklich angeklagt werden und ob die Beweise reichen.

Da will die GVU aber schon halb Deutschland anklagen und mit Unterlassungsauforderungen überziehen.
Ja ne ist klar.
 
buzz89 schrieb:
Wie soll das denn gehen laut Betreiber gab es keine Logfiles.
Es gibt auch andere Wege. Bei uns (RZ-Betreiber und Provider) gabs zum Beispiel mal nen Fall, dass ein paar Spezies vorbei gekommen sind die gegen einen Kunden von uns ermittelt haben.
Die haben dann eigenes Equipment an den Link zwischen uns und Kunde gepackt und den Traffic mitgeschnitten bzw. mit irgendeinem Analyse-Tool ausgewertet.
Wenn man mal von den Polizisten in der lokalen Behörde absieht sind die also nicht ganz hinter dem Mond. ;)
 
Ja aber laut einer der Kino.to Betreiber ist der Hoster in Russland sehr loyal und wird in Zukunft weiterhin benutzt.
 
anexX schrieb:
Die Begründung der GVU ist lächerlich - Sicherlich kann man mit spezieller Software auch ein Backup des runtergeladenen Streams anfertigen, klar, natürlich.

Aber inwieweit kann man solche Fachkenntnisse einem 08/15 Glotzer zutrauen ?

Ja, kann man.
 
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