Hab ich ein 14 tätiges rückgaberecht eines mobilcom vertrages ?

plnemo

Lieutenant
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Aug. 2006
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782
Hi ,

hab einen Vertrag geschlossen bei Mobilcom .. Bin sehr enttäuscht weil es so teuer ist..

Kann ich innerhalb der 14 Tage zurücktreten ? Ist bei Media Markst geschlossen worden ..



Danke und Gruss
 
du musst in deine Vertrag schauen, meistens hast du ein Rückgaberecht!
 
Nein. 14 Tage Rücktrittrecht bezieht sich nur auf Versand / Onlinekäufe.

Enttäuscht, weil zu teuer? Kann man solche grundsätzlichen Dinge nicht vor dem unterschreiben klären?
 
Du schliesst einen Vertrag ab und beschwerst dich danach das er zu teuer ist? Die Kosten sagen die immer direkt..

Denke nicht das du einfach so zurücktreten kannst. Du hast ja nichts gekauft sondern einen Vertrag abgeschlossen und mit deiner Unterschrift bestätigt das du weißt was drin steht und dir der Kosten bewusst bist. Auch hast du damit den Vertragsbestimmungen zugestimmt welche dir ja vorher genannt und vorgelegt wurden. Wenn du die nicht gelesen hast bist du selber Schuld. Wenn dir der Verkäufer den angedreht hat, kannst das vllt. mit Zeugen und viel Glück schaffen vorzeitig rauszukommen. Ansonsten wirst du wohl zahlen müssen.
 
Das wäre mir neu, dass man ein Rücktrittsrecht hätte, bei dem der Vertrag vor Ort abgeschlossen wurde. Nur bei Fernabsatz-Verträgen ist es innerhalb von 14 Tagen möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast gibt es normalerweise kein Rückgaberecht, sonst wäre ja so ein Vertrag recht Nutzlos :P
 
Um es kurz zu machen.......Nein.
 
Man ich geb mir so eine mühe es zu erklären und ihr alle nur: Nein.

Kein Wunder das ich nie der erste bin der antwortet xD
 
nö hast du sicher nicht ...aber du kannst ihn ja kündigen ...zum nächstmöglichen zeitpunkt ...meist nach 24 monaten schon
 
Macht es nicht immer mit dem Brecheisen und Gesetze .. sondern sprecht mit den Verkäufern,der MM ist da oft sehr kulant.
Ich kann z.b. meine gekauften Waren da sehr wohl zurückgeben .. wenn ich höflich frage ..klappt immer.
 
Vertragsrecht- Sehr wohl kann ein geschlossener Vertrag innerhalb einer Frist (angegeben im Vertrag) rückgängig gemacht werden.
Das heißt dann "vom Vertrag zurücktreten". Sollte soweit ich weis, kann mich auch irren, in Deutschland immer so sein.
 
homerpower schrieb:
Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast gibt es normalerweise kein Rückgaberecht, sonst wäre ja so ein Vertrag recht Nutzlos :P

Richtig

14 Tage Rückgaberecht hast du nur bei Internet käufen.
Desweiteren frage ich mich wie man einen Vertrag abschliessen kann und sich danach über Kosten wundert ?
Sowas wird doch vorher geklärt.
 
kannst es ja mal versuchen und auf den knien daher rutschen und fragen ob es eine hinter tür hat
 
@Onlinehai: Da musst du nicht mal freundlich sein, Media Markt bietet ein freiwilliges 14 tägiges Rückgabemöglichkeit an ;) Allerdings zählt das nicht wenn du bei Media Markt einen Vertrag bei Telekom abschließt.
 
fellkater schrieb:
Das heißt dann "vom Vertrag zurücktreten". Sollte soweit ich weis, kann mich auch irren, in Deutschland immer so sein.

Du irrst Dich. Aber komplett. Sicher gibt es Verträge, die einen Rücktritt vor sehen. In einem bestimmten Zeitraum. Aber wenn nichts vereinbart ist, dann gibts auch keinen Rücktritt.

Warum auch. Man kann Verträge ja nur abschließen, wenn man auch geschäftsfähig ist. Und das beinhaltet auch, dass man weiß, was man da macht.

Handyverträge im MM abgeschlossen. Da hat MM nichts mit zu tun. Die tollen Stände, die da zahlreich herum stehen, die arbeiten auf eigenen Namen und der MM stellt nur die Fläche zur Verfügung.

Aber sicher wäre das der Einzige und Richtige Weg. Freundlich nachfragen, ob da nicht was möglich ist. Ein Recht drauf, das hast Du nicht.
 
hat man bei Verträgen nicht immer 14 tage Rücktrittrecht,habe ich bei Vorwerk Vertretern:D;) und bei Versicherungen gemacht .

theoretisch kannst jeden Vertrag innerhalb 14 tage nichtig machen , quasi widerrufen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Möglichkeit 1:

In der Filiale wurde ich also durch Werbung und Preisangaben mächtig in die Irre geführt und zum Kauf verleitet. In Wahrheit gab es gar keine Schnäppchen. Deshalb verleiht mir das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Den Rücktritt muss ich unverzüglich erklären, sobald mir die Irreführung bekannt wird. Das kann mir beispielsweise auch erst Monate nach dem Kauf auffallen. Dann muss ich aber sofort tätig werden

Möglichkeit 2:

Aus Kulanz wäre das möglich aber könnte mit Kosten verbunden sein.
 
@dayworker123: Vertreter fallen auch unter das Fernabsatzgesetz und man hat genauso wie beim Online und Telefonkauf ein 14 tägiges Rückgaberecht. Das hat aber nichts mit einem Vertrag bei der Telekom zu tun, außer der Telekom Verkäufer schwätzt dir den Vertrag vor deiner Haustür auf :P
 
Was hältst du davon einfach hinzugehen und dein Anliegen freundlich vorzutragen? Ob und wie es möglich ist, kann dir hier niemand sagen. Daher geh in den Markt, trage dein Anliegen vor und du wirst sehen was passiert.
 
Mich würde jetzt mal interessieren was für einen Vertrag er abgeschlossen hat?

Ansonsten mal "nett" dort nachfragen... Fragen kostet ja immerhin nichts ;)
 
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