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Hab ich ein 14 tätiges rückgaberecht eines mobilcom vertrages ?
- Ersteller plnemo
- Erstellt am
Ic3HanDs
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.811
Du schliesst einen Vertrag ab und beschwerst dich danach das er zu teuer ist? Die Kosten sagen die immer direkt..
Denke nicht das du einfach so zurücktreten kannst. Du hast ja nichts gekauft sondern einen Vertrag abgeschlossen und mit deiner Unterschrift bestätigt das du weißt was drin steht und dir der Kosten bewusst bist. Auch hast du damit den Vertragsbestimmungen zugestimmt welche dir ja vorher genannt und vorgelegt wurden. Wenn du die nicht gelesen hast bist du selber Schuld. Wenn dir der Verkäufer den angedreht hat, kannst das vllt. mit Zeugen und viel Glück schaffen vorzeitig rauszukommen. Ansonsten wirst du wohl zahlen müssen.
Denke nicht das du einfach so zurücktreten kannst. Du hast ja nichts gekauft sondern einen Vertrag abgeschlossen und mit deiner Unterschrift bestätigt das du weißt was drin steht und dir der Kosten bewusst bist. Auch hast du damit den Vertragsbestimmungen zugestimmt welche dir ja vorher genannt und vorgelegt wurden. Wenn du die nicht gelesen hast bist du selber Schuld. Wenn dir der Verkäufer den angedreht hat, kannst das vllt. mit Zeugen und viel Glück schaffen vorzeitig rauszukommen. Ansonsten wirst du wohl zahlen müssen.
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 4.775
Das wäre mir neu, dass man ein Rücktrittsrecht hätte, bei dem der Vertrag vor Ort abgeschlossen wurde. Nur bei Fernabsatz-Verträgen ist es innerhalb von 14 Tagen möglich.
Zuletzt bearbeitet:
S
SpamBot
Gast
Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast gibt es normalerweise kein Rückgaberecht, sonst wäre ja so ein Vertrag recht Nutzlos 
O
Onlinehai
Gast
Macht es nicht immer mit dem Brecheisen und Gesetze .. sondern sprecht mit den Verkäufern,der MM ist da oft sehr kulant.
Ich kann z.b. meine gekauften Waren da sehr wohl zurückgeben .. wenn ich höflich frage ..klappt immer.
Ich kann z.b. meine gekauften Waren da sehr wohl zurückgeben .. wenn ich höflich frage ..klappt immer.
fellkater
Commander
- Registriert
- Juni 2007
- Beiträge
- 2.295
Vertragsrecht- Sehr wohl kann ein geschlossener Vertrag innerhalb einer Frist (angegeben im Vertrag) rückgängig gemacht werden.
Das heißt dann "vom Vertrag zurücktreten". Sollte soweit ich weis, kann mich auch irren, in Deutschland immer so sein.
Das heißt dann "vom Vertrag zurücktreten". Sollte soweit ich weis, kann mich auch irren, in Deutschland immer so sein.
Netrunner
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 2.177
homerpower schrieb:Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast gibt es normalerweise kein Rückgaberecht, sonst wäre ja so ein Vertrag recht Nutzlos![]()
Richtig
14 Tage Rückgaberecht hast du nur bei Internet käufen.
Desweiteren frage ich mich wie man einen Vertrag abschliessen kann und sich danach über Kosten wundert ?
Sowas wird doch vorher geklärt.
S
SpamBot
Gast
@Onlinehai: Da musst du nicht mal freundlich sein, Media Markt bietet ein freiwilliges 14 tägiges Rückgabemöglichkeit an
Allerdings zählt das nicht wenn du bei Media Markt einen Vertrag bei Telekom abschließt.
BlubbsDE
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2011
- Beiträge
- 51.955
fellkater schrieb:Das heißt dann "vom Vertrag zurücktreten". Sollte soweit ich weis, kann mich auch irren, in Deutschland immer so sein.
Du irrst Dich. Aber komplett. Sicher gibt es Verträge, die einen Rücktritt vor sehen. In einem bestimmten Zeitraum. Aber wenn nichts vereinbart ist, dann gibts auch keinen Rücktritt.
Warum auch. Man kann Verträge ja nur abschließen, wenn man auch geschäftsfähig ist. Und das beinhaltet auch, dass man weiß, was man da macht.
Handyverträge im MM abgeschlossen. Da hat MM nichts mit zu tun. Die tollen Stände, die da zahlreich herum stehen, die arbeiten auf eigenen Namen und der MM stellt nur die Fläche zur Verfügung.
Aber sicher wäre das der Einzige und Richtige Weg. Freundlich nachfragen, ob da nicht was möglich ist. Ein Recht drauf, das hast Du nicht.
dayworker123
Commander
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 2.900
hat man bei Verträgen nicht immer 14 tage Rücktrittrecht,habe ich bei Vorwerk Vertretern
und bei Versicherungen gemacht .
theoretisch kannst jeden Vertrag innerhalb 14 tage nichtig machen , quasi widerrufen .
theoretisch kannst jeden Vertrag innerhalb 14 tage nichtig machen , quasi widerrufen .
Zuletzt bearbeitet:
Positiv-Man
Ensign
- Registriert
- Apr. 2004
- Beiträge
- 195
Möglichkeit 1:
In der Filiale wurde ich also durch Werbung und Preisangaben mächtig in die Irre geführt und zum Kauf verleitet. In Wahrheit gab es gar keine Schnäppchen. Deshalb verleiht mir das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Den Rücktritt muss ich unverzüglich erklären, sobald mir die Irreführung bekannt wird. Das kann mir beispielsweise auch erst Monate nach dem Kauf auffallen. Dann muss ich aber sofort tätig werden
Möglichkeit 2:
Aus Kulanz wäre das möglich aber könnte mit Kosten verbunden sein.
In der Filiale wurde ich also durch Werbung und Preisangaben mächtig in die Irre geführt und zum Kauf verleitet. In Wahrheit gab es gar keine Schnäppchen. Deshalb verleiht mir das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Den Rücktritt muss ich unverzüglich erklären, sobald mir die Irreführung bekannt wird. Das kann mir beispielsweise auch erst Monate nach dem Kauf auffallen. Dann muss ich aber sofort tätig werden
Möglichkeit 2:
Aus Kulanz wäre das möglich aber könnte mit Kosten verbunden sein.
S
SpamBot
Gast
@dayworker123: Vertreter fallen auch unter das Fernabsatzgesetz und man hat genauso wie beim Online und Telefonkauf ein 14 tägiges Rückgaberecht. Das hat aber nichts mit einem Vertrag bei der Telekom zu tun, außer der Telekom Verkäufer schwätzt dir den Vertrag vor deiner Haustür auf 
EvilKnivel1
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 817
Mich würde jetzt mal interessieren was für einen Vertrag er abgeschlossen hat?
Ansonsten mal "nett" dort nachfragen... Fragen kostet ja immerhin nichts
Ansonsten mal "nett" dort nachfragen... Fragen kostet ja immerhin nichts
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