Hier werden manche Sachen ganz schön durcheinander gewirbelt. Erstmal gleich vorweg, so ein generelles 14 Tage Recht, um von jeden Vertrag zurückzutreten, gibt es nicht.
Dann gibt es das Fernabsatzgesetz. Das betrifft aber hauptsächlich so Haustürgeschäfte, Teleshopping, Online-Shops. Hier kann es ja nach Umstand 14-30 Tage geben. Einen Grund muss man hier auch nicht nennen, wenn man es zurückschicken will. Wer es mal genau wissen will, gibt einfach mal § 355 BGB in Google ein.
Ansonsten ist immer zu beachten was noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, die man in 99.9999% der Fälle mit in den Vertragsabschluss einbezieht. Teilweise kann es nämlich durchaus so sein, dass man ein längeres Widerruf oder Rückgaberecht bekommt. Bei Zalando kann man ja auch innerhalb von 100 Tagen noch Ware zurückschicken. Das Problem ist nur, dass man sich da genau an die Bedingung halten muss. Bei Zalando darf man nur ungenutzte Ware innerhalb von 100 Tagen zurückschicken. Beim gesetzlichen Widerrufsrecht darf man die Ware natürlich ausprobieren und dann zurückschicken. Das ist ja der Grundgedanke darf.
Dann gibt es das Fernabsatzgesetz. Das betrifft aber hauptsächlich so Haustürgeschäfte, Teleshopping, Online-Shops. Hier kann es ja nach Umstand 14-30 Tage geben. Einen Grund muss man hier auch nicht nennen, wenn man es zurückschicken will. Wer es mal genau wissen will, gibt einfach mal § 355 BGB in Google ein.
Ansonsten ist immer zu beachten was noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, die man in 99.9999% der Fälle mit in den Vertragsabschluss einbezieht. Teilweise kann es nämlich durchaus so sein, dass man ein längeres Widerruf oder Rückgaberecht bekommt. Bei Zalando kann man ja auch innerhalb von 100 Tagen noch Ware zurückschicken. Das Problem ist nur, dass man sich da genau an die Bedingung halten muss. Bei Zalando darf man nur ungenutzte Ware innerhalb von 100 Tagen zurückschicken. Beim gesetzlichen Widerrufsrecht darf man die Ware natürlich ausprobieren und dann zurückschicken. Das ist ja der Grundgedanke darf.