Handy Gutachten für Paypal

TheGTI schrieb:
Es geht nur darum, dass der Satz "Ich schließe Gewährleistung aus, etc" nicht von jeglichen Pflichten des BGB befreit. Der Artikel muss trotzdem im beschriebenen, bzw zu erwartenden Zustand sein.

öhhmmm....doch...das befreit den PRIVATverkäufer ;-) bitte nicht einfach so irgendwas sagen ohne es noch nicht einmal zu beweisen ^^

Hier ein Gegenbeweis :
"So entstand neues deutsches Recht, aus dem man u.a. ableiten kann, dass Privatverkäufer in bestimmen Fällen für Mängel an ihren Sachen nicht haften müssen, wenn sie eine Gewährleistung vorher vertraglich ausgeschlossen haben. " ( Quelle : KLICKMICH )


Wenn das vertraglich schon beim Kaufvertrag ( sprich Artikelbeschreibung ) ausgeschlossen wurde, dann haftet der PRIVATverkäufer nicht !
 
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