Handyvertrag über Telefon

Smokey McPot

Lt. Junior Grade
🎅Rätsel-Elite ’24
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Jan. 2009
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496
Moin,
ich habe mir dummerweise vor Kurzem einen Handyvertrag von klarmobil übers Telefon aufschwatzen lassen.
Der Hammer dabei ist nun, dass ich noch meine Kontodaten und meine Personalausweisnummer rausgerückt habe.:freak:(Direkt nach dem Gespräch hätte ich mich ohrfeigen können).
Heute kamen 3 Briefe von klarmobil, in denen wahrscheinlich die versprochene SIM-Karte enthalten ist (Weiss es aber nicht genau, da ich die Briefe vorsichtshalber nicht geöffnet habe).
Nun würde ich dieses Geschäft gerne widerrufen (14tägiges Widerrufsrecht laut Frau am Telefon).
Wie läuft das ganze denn mit so einem Widerruf ab? Und was habe ich dabei insbesondere zu tun, um an mein abgehobenes Geld zu kommen?

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
 
Hallo,

1. am besten alles in einem Umschlag und ein Schreiben mit zu packen wo du den Vertrag
wiedersprichst.

2. beim Geld ist es etwas anderes denn: zurückbuchen kann Rücklastschriftkosten
verursachen, dann lieber im Schreiben von Punkt 1 um Rückbuchung zu bitten
 
Denen ein Brief schreibst, dass du von deinem Widerruf gebrauch machst. Briefe kannst du ruhig öffnen. Sim-Karte unbenutzt mit zurückschicken.
 
Hast du irgendwo unterschrieben?

Der Hammer dabei ist nun, dass ich noch meine Kontodaten und meine Personalausweisnummer rausgerückt habe

Also sorry, wie geht das denn, Pins & Tans vllt auch noch? :rolleyes:

Kostet die Simkarte denn etwas?
Bei o2 etc. sind die nämlich kostenlos.
Einfach eine Mail an den Kundenservice schicken das du den "Vertrag" kündigen willst.

MfG
 
Warum soll das nicht ohne Unterschrift funktionieren ?
Ich würde auch alles komplett zurückschicken mit kleinem schreiben und falls es klarmobil nicht macht , das geld zurückbuchen.Ich würde aufjeden per Einschreiben verschicken.
 
.VonYc. schrieb:
Einfach eine Mail an den Kundenservice schicken das du den "Vertrag" kündigen willst.

MfG

Naja, widersprechen wäre eher angebracht. Kündigen würde ja bedeuten, dass du den Vertrag eingehst und dann kommst du zum Ende wieder raus (vermutlich in 2 Jahren).

Auf jeden Fall die SIM Karte nicht benutzen. Die Briefe kannst du öffnen, da steht evtl. auch etwas zum Widerruf drin. Auf jeden Fall aber den Widerruf per Einschreiben/Rückschein schicken.
 
und bitte bitte alles per Einschreiben mit Rückschein zurückschicken..
Wegen dem Geld würde ich einfach um Rückbuchung oder einen Scheck bitten.
 
ein vertrag kommt durch zwei übereinstimmende willenserklärungen zustande.

-mündliche form
-schriftliche form
-konkludentes handeln (arm heben /taxi/kneipe )

ich würde den vertrag wieder kündigen .das nächste mal ,
die daten nicht so einfach rausgeben.gibt viele betrüger ,die angeblich telekommitarbeiter sind .
 
Einfach bei Klarmobil nachlesen:
Frage
  • Kann ich von der Bestellung zurücktreten?


Antwort
  • Widerrufsbelehrung:
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail). In der Regel erfolgt dies durch die Belehrung auf unserem Lieferschein, den Sie mit der Ware erhalten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: klarmobil GmbH, Postfach 0661, 24752 Rendsburg. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sachen sind auf Ihre Kosten und Gefahr zurückzusenden, sofern der Wert der Bestellung 40,-EUR nicht übersteigt. Anderenfalls trägt klarmobil.de die Kosten der Rücksendung. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn klarmobil.de mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.
 
Widerruf auf jedenfall Schriftlich und per EINSCHREIBEN um das wichtigste zu klären.
Ansonsten würde ich dir dringend raten die AGBs von klarmobil zu studieren. Finden kannst du die hier. Wie du siehst differenzieren die da zwischen Postpaid und Prepaid Verträgen. Ich nehme an du hast einen Postpaid , also wo du eine Rechnung am Ende des Monats bekommst.
In den AGBs steht unter Punkt 3 was und wie du bei einem Widerruf vorgehen musst.
Wie ich oben erwähnt habe Widerruf per Einschreiben (da musst du zur Post gehen), damit kannst du ausschließen, dass der Laden sich aus der Affäre zieht mit der Begründung "Brief nicht angekommen" oder "Zu spät angekommen". Schreib auf jeden Fall auch mit rein ,dass du eine schriftliche Bestätigung über den Widerrufeingang haben willst, am besten mit Fristsetzung z.B. 7-14 Tage.
Es wird wahrscheinlich passieren , dass du die Rücksendekosten für SIM-Karte tragen musst bzw. auch die Kosten die entstanden sind durch Aktivierung bzw. Vertragsabwicklung. Diese werden meistens als "einmalige Kosten" beworben.

so far wärs das glaube ich ;)
sollte eigentlich alles unproblematisch ablaufen, aber für die Zukunft ... NIEMALS Telefonvertrag via Telefonat. Immer AGBs vor so nem Abschluss lesen und Preistabellen studieren. Die Typen am Telefon erzählen dir meistens nur die Hälfte von dem was sie müssen und dann auch noch ganz schlecht. Dafür sind se angestellt. Hab hier ma son Typen von Vodafone vor meiner Haustür gehabt, der mir nen Vodafonevertrag aufschwatzen wollte obwohl ich schon bei Arcor bin (Arcor = Vodafone). Bin den sehr schnell losgeworden indem ich ihn gefragt hab woher er meine Adresse überhaupt hat.
Ergänzung ()

Zum Thema geht sowas am Telefon:
Klar die nehmen doch die Gespräche auf, was auch gleich als Beweis verwertet werden kann! Is wie im Elektroladen um die Ecke einkaufen ; da sagst du ja auch ich will ein Gerät und bezahlst das dann ohne jemals wo unterschreiben zu müssen, außer bei EC Bezahlung eventuell. ;)
 
ohne unterschrift kein vertrag es sei denn du bist da schon kunde (verlängerung oder ne änderung).
die aufzeichnung is eh nichtig und das beklingeln am telefon wird mit bis zu 50.000€ strafe geahndet.

aber wer gibt schon seine daten am telefon preis? das is ehrlich gesagt ganz schön blöd!

einfach dem vertrag widersprechen und du bist das dingen wieder los.
 
Sorry, aber wieder einmal ein klarer Fall von "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" oder dem LDI-Fehler ("Lies' Du Idiot!") oder auch "http://lmgtfy.com/". Alternativ hätte auch ein simples Telefonat für sehr rasche Aufklärung gesorgt....
 
@ NullKommaNix

Mensch sowas passiert halt nunma auch wenns net sollte. du wirst wahrscheinlich auch schon deine schlechten erfahrungen gemacht haben, wo du neben der kappe standest und nicht gedacht hast.
Aus Fehlern lernt man und dieser ist ja nun ma noch harmlos. schlimmer wäre es wenn er einem schneeballsystem-verkäufer sein geld gegeben hätte...

Daher helf lieber als Weisheiten zu schreiben, die keiner lesen will. Schließlich ist das hier ein Hilfeforum.

Zum Thema:

Wie allfrommars schon gesagt vertrag is sowieso null und nichtig , wenn du davor keinen gehabt hast. ich bin von einer vertragsverlängerung ausgegangen bzw. du bist prepaid kunde und solltest "konvertiert" werden. davon bin ich jetzt ma ausgegangen.

Aufzeichnung:
ist nur dann nichtig, wenn du nicht darüber informiert wurdest, dass das gespräch aufgezeichnet wird. wenn du einwilligst ist das schon rechtlich verwertbar. zumindestens ist das mein wissenstand lass mich da aber gerne belehren. Bei Kartensperrungen z.B. wird das telefonat angekündigt aufgezeichnet, sagt dir der gute herr/dame auch am telefon gleich am anfang.
Beklingeln
ist nur dann strafbar, wenn du beim vertrag nicht eingewillgt hast über neue produkte etc. benachrichtig zu werden. Zumindestens verstehe ich das gesetz so. Hier kann man es nachlesen.
 
@iamschnuddel
klar telefonwerbung is ok sofern man einwilligt oder wenn man von einem vertragspartner angerufen wird zwecks werbung oder sonst was.

bei der telekom wird dann z.b. explizit nachgefragt ob man das haben möchte und man muss wirklich klar und deutlich mit JA antworten. aber selbst dann hat man die 14 tage widerruf.
bei mir war es mal so mit dsl, 6000er bestellt und ja geht alles bla bla bis zu 16000 und dann wurde nur 3000er geschalten und nicht mehr. ohne begründung und sonstiges, hab da bestimmt 10 mal angerufen was denn nun fakt sei. sofort widerrufen und jetzt ist der alte tarif wieder aktiv.

@Smokey McPot
also das ganze nich auf die lange bank schieben sondern sofort nen widerruf schreiben und per einschreiben mit rückschein versenden. du machst von deinem 14 tägigen widerrufsrecht gebrauch und damit basta. und einfach mal geld von deinem konto ohne einzugsermächtigung abbuchen is nich, und die ist nun mal schriftlich per unterschrift zu bestätigen (vertagsunterzeichnung).
es sei denn du bist bei den schon kunde ... aber dann hast du immernoch die 14 tage widerruf, egal was komme!
 
@ alffrommars
;) jaja die lieben telekommunikationsanbieter ; mein vater hatte mit der telekom mal eine ewige auseinandersetzung wegen irgenden so einer VoiceBox (Anrufbeantworter) das ging über 10 monate wegen 23 € am Ende , weil er das ding nie in auftrag gegeben hat. ihm wurde das einfach so mit auf die rechnung gesetzt. Naja er ist ein sehr ruhiger mensch, allerdings hat seine geschäftskollegin gemeint er stand brüllend im büro als er das eine mal mit der hotline telefoniert hatte.
Summa summarum: Telekom hat klein bei gegeben nachdem er nen brief an den vorstand geschrieben hat (einschreiben ^^). es war schon allein der wahnsinn , dass er dann einen brief bekommen hat von einer abteilung die direkt dem vorstand unterstellt ist, die sich nur um solche kundenbelange kummert. eigentlich traurig...
 
"Widerspruch" ist kein Widerruf, "Kündigung" ist kein Widerruf. Die verwendeten Formulierungen könnten böse Mißverständnisse (mit noch böseren Folgen) hervorrufen.

Wie Mr. Snoot schon zitiert hat, hätte ein Blick in den Vertragstext bzw. die AGB gereicht (ich gehe mal davon aus, dass die Frist noch nicht verstrichen ist): Widerruf kann ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache geschehen. Ein Telefongespräch wird regelmäßig nicht anerkannt, aber das würde man dir da vermutlich auch sagen.

Also einfach zurück damit. Und die Sim-Karte bloß nicht benutzen, das könnte einer Vertragsannahme und dem Verzicht aufs Widerrufsrecht gleich kommen ;)
 
OK, hab das jetz per Einschreiben + Rückschein zurückgesandt. Hoffe damit is der Drops jetz gelutscht.^^

Danke für eure Hilfe.
 
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