HDD zurückgeschickt (Garantie) ->schlechtere HDD zurückbekommen.

Eselsbrücke

Lieutenant
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Aug. 2008
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655
Hallo,

ich habe vor kurzem eine defekte Festplatte an einen Online-Händler zurückgeschickt (Garantiefall).
Jetzt habe ich eine Certifies Repaired HDD zurückerhalten.
Allerdings ist es eine andere (schlechtere) Festplatte als die, die ich eingesendet hatte :freak: (vom gleichem Hersteller)

Habe ich bei einem Garantiefall nicht das Recht genau das gleiche Produkt zu bekommen?
Find ich jetzt schon doof, dass die mir eine langsamere und lautere HDD zurückgeben:rolleyes:
 
Wie wärs wenn du mal genau schreibst was du eingeschickt hast und was du bekommen hast ...
 
zurückschicken und geld anfordern ansonnsten klagen
 
Habe eine Spinpoint F3 zurückgeschickt und danach eine Spinpoint F1 zurückbekommen.

Edit: Hieraus entnahm ich, dass meine alte (F3) besser ist, als die, welche der Online-Händler mir zurückgeschickt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
eine f1 ist eigentlich besser
 
Wenn du eine Platte an den Händler schickst, dann ist das kein Garantietausch. Garantietausch gibts nur beim Hersteller.
Hat der Händler die Platte für dich an den Hersteller weitergeleitet oder auf Kulanz aus dem eigenen Inventar einen Ersatz bereitgestellt?

Grundsätzlich kann eine F1 durchaus ein adäquater Ersatz für eine F3 sein.

manuelgtx580 schrieb:
zurückschicken und geld anfordern ansonnsten klagen

Ja, genau...:rolleyes:
 
Was stand auf deiner Rechnung als du sie gekauft hast?
Wenn du die F3 gekauft hast, schreib den Händler bzw. den Hersteller an und frage nach warum das so ist.
 
Und? Hast Du mal beim Händler nachgefragt?
Vielleicht war es ein Versehen!

Generell gilt aber, dass Du das gleiche Produkt als Ersatz zu bekommen hast. Dies muss allerdings nicht neu sein!
Wenn Du einen VW Golf zur Garantie abgibst, musst Du Dich nicht mit einen Polo als Ersatz begnügen.
 
Ich habe die HDD an der Händler geschickt und dieser hat die HDD dann weiter an den Hersteller geleitet.
Warum sollte das kein Garantiefall sein?

Ich muss doch trotzdem die gleiche HDD bekommen.

Wenigstens hätten die mich vorher warnen sollen, dass ich direkt zum Hersteller schicken soll, wenn ich ein gleichwertiges Produkt erhalten will, oder?
(Die einzige Warnung war die, das die Abwicklung länger dauern könnte)...:rolleyes:
 
Kommt drauf an wie du die Ware beim Händler zur Reparatur aufgegeben hast.
Garantie an sich würde ich immer direkt über den Hersteller abwickeln, die Händler lassen das oft nur über Gewährleistung laufen - da kannst mit ein bisschen Pech auch in's Klo greifen und kriegst statt neuer Platte nur ~50% des Neuwerts.
 
laut deutschem recht muss du mindestens etwas gleichwertiges bekommen, oder das geld zurückerstattet.
aber garantiefälle schickt man eh an den hersteller, nicht an die händler. außer in den ersten 14 tagen.
 
Hallo,

hier wird viel Unfug geschrieben.

Wenn die Herstellergarantie gegriffen hat, hat der Hersteller ziemlich frei entscheiden, was es Dir zurück schickt. Das bestimmen die Garantiebedingungen des Herstellers den Ablauf.

Du wirst da nichts machen können, zumal Du dich mit dem Tausch auch nicht wirklich schlechter stellst.

Grüße,

Blubbs
 
Rob83 schrieb:
aber garantiefälle schickt man eh an den hersteller, nicht an die händler. außer in den ersten 14 tagen.

So pauschal würde ich das nicht formulieren. Schließlich bieten Online-Händler diese Variante (auch nach 14 Tagen) nicht ohne Grund an.
 
In den ersten 14 Tagen bzw. innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, würde ich das an den Händler geben. Garantiebedingungen sind dann mal ziemlich egal.

Nennt sich Gewährleistung und die hat der Händler zu erfüllen.
 
Eselsbrücke schrieb:
Ich habe die HDD an der Händler geschickt und dieser hat die HDD dann weiter an den Hersteller geleitet.
Warum sollte das kein Garantiefall sein?

Ich muss doch trotzdem die gleiche HDD bekommen.

Wenigstens hätten die mich vorher warnen sollen, dass ich direkt zum Hersteller schicken soll, wenn ich ein gleichwertiges Produkt erhalten will, oder?
(Die einzige Warnung war die, das die Abwicklung länger dauern könnte)...:rolleyes:

In dem Fall wurde es dadurch zum Garantiefall. Eine Abwicklung beim Händler wäre kein Garantiefall.

Der Garantietausch basiert auf der freiwilligen Leistung des Herstellers. Es steht dem Hersteller frei beliebige Richtlinien dafür vorzugeben.
Demnach ist der Tausch gegen eine F1 völlig in Ordnung, da die durchaus gleichwertig ist. Die Regularien besagen nicht, dass es 100% das identische Modell sein muss.

HamHeRo schrieb:
Nennt sich Gewährleistung und die hat der Händler zu erfüllen.

Hat er auch getan indem er die Platte für den Kunden beim Hersteller zur RMA eingereicht hat. Damit ist er für den Moment raus. Gewährleistung wird erst dann wieder relevant, wenn der Hersteller nicht zufriedenstellend den Mangel beseitigt. Das hat er im Rahmen seiner Garantiebedingungen getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist es so:

1) Es ist "egal", ob ich die Ware zum Händler oder direkt zum Hersteller sende. (sofern der Händler die Ware an den Hersteller weiterleitet)
Aber der Hersteller das Recht hat mir eine F1 statt einer F3 zu schicken, auch wenn diese schlechter ist.

daraus folgt =
2) Hätte ich die Ware direkt zu Hesteller geschickt, hätte ich wahscheinlich auch nur eine F1 erhalten.

Richtig?
 
Hallo,

ganz genau. Der Händler wird sie auch zum Hersteller geschickt haben.

Wie lange war der Kauf der HDD her?

Grüße,

Blubbs
 
Hallo,

dann ist das 1/2 Gewährleistung vorbei und die Beweislast Umkehr greift.

In Zukunft würde ich die Garantieabwicklung von HDDs älter als 6 Monate selbst abwickeln. Das geht erheblich schneller und hast das selbe Ergebnis.

Hier kannst Du von Samsung/Seagate HDDs den Garantiestatus überprüfen.

Grüße,

Blubbs
 
DunklerRabe schrieb:
Hat er auch getan indem er die Platte für den Kunden beim Hersteller zur RMA eingereicht hat. Damit ist er für den Moment raus. Gewährleistung wird erst dann wieder relevant, wenn der Hersteller nicht zufriedenstellend den Mangel beseitigt

Wie der Händler die Gewährleistung erfüllt (Hersteller, Ersatz) ist Sache des Händlers, er ist erst dann raus wenn er den Gewährleistungsanspruch erfüllt hat. Über welchen Weg er das macht spielt keine Rolle.

DunklerRabe schrieb:
Das hat er im Rahmen seiner Garantiebedingungen getan.

Das ist vollkomener Blödsinn. Die gesetzliche Gewährleistung ist an keine Garantiebedingungen gebunden und die können auch nicht über die Hintertür des Herstellers eingeführt werden.
 
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