In diesem Thread steht abgesehen von
JohnStorm echt viel Mist.
- Die Garantiebedingung kann nicht die Gewährleistung aushebeln, in keinster Weise!
- Die Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten immer vorzuziehen
- Die Versandkosten trägt der Händler im Rahmen der Gewährleistung
- Der Händler (Verkäufer) kann nur unter hohen Anforderungen den Kaufpreis zurückerstatten und einen Ersatz/Reparatur verweigern
- Ob Gewährleistung oder Garantie genutzt wird, entscheidet der Kunde und nicht der Händler, unabhängig davon, ob der Händler die Ware an den Hersteller weiterleitet.
- Bei Artikeln, die als ganzes keinem Verschleiß unterliegen, gibt es keine Nutzungspauschale/Nutzungsentschädigung oder irgendwelche Abzüge! Das wurde höchstrichterlich vom Europäischen Gerichtshof und dem BGH festgelegt.
kachiri schrieb:
Kurz: Klar kannst du eine Frist setzen. Dir muss bewusst sein, dass die Wahrscheinlichkeit dann hoch ist, dass du einfach dein Geld zurück bekommst. Ein Recht darauf zu bestimmen, ob nachgebessert (Umtausch, Reparatur) wird oder nicht, hast d u nicht.
Das stimmt nicht. Zunächst einmal ist im Thread nicht sichtbar, ob nun die Gewährleistung oder die Garantie genutzt wurde. Unter der Annahme der Gewährleistung:
Im Rahmen der Gewährleistung hat der
Kunde die Wahl, ob Austausch oder Reparatur. Eine Zeit von 1-2 Wochen gilt als angemessen. 3 Wochen sind das Maximale, was rechtlich noch akzeptabel ist.
Und auch die Sache mit Kaufpreis mal schnell, weil nicht verfügbar, zurück vom Händler ist nicht ohne weiteres möglich.
Zunächst einmal muss der Händler einen gleichwertigen Ersatzartikel anbieten. Dieses Angebot kann der Kunde annehmen, muss er aber nicht.
Kann der Händler auch keinen Ersatz anbieten, muss er den Kaufpreis zurückerstatten. Es greift dann die Unmöglichkeit und der Kunde tritt nach § 437 BGB zurück.
Jetzt hat der Kunde nach §§ 437 Nr. 3 i.V.m. 280 Abs. 1 +3 und 283 Anspruch auf Schadensersatz (z.B. Differenz wenn Karte woanders nur höherpreisig erworben werden kann). Die Unmöglichkeit spielt hierbei keine Rolle.
kachiri schrieb:
Fakt dürfte aktuell sein: Druck bedeutet Kaufpreiserstattung.
Auch das ist nicht korrekt. Der rechtliche Rahmen ist klar gesetzt. Es besteht auch nicht die Möglichkeit AGBs oder Garantiebedingungen so zu formulieren, dass die Gewährleistung verfällt. Das wäre ja nach schöner.
Es dürfte für einen Händler schwer zu begründen sein, dass er wochenlang nicht eine 3060ti aus der nächsten Charge abzwacken kann für die Gewährleistung.
Der Hintergrund ist, dass Verträge zwingend einzuhalten sind. Dementsprechend ist der Kunde auch rechtlich massiv im Vorteil, wenn er zurücktreten muss.