Herstellergarantie MSI 3060ti weiteres Vorgehen

hgbrdcln

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Hallo Community

Vor gut 6 Wochen ist mir meine nagelneue 3060ti abgeraucht (Thread dazu unten). Habe sie dann dem Händler zurückgeschickt, der sie an den Hersteller (MSI) am 04.01. weitergeleitet hat. Leider tut sich seit dem nicht viel. Ich habe nun schon zweimal nachgefragt, wurde aber nur darauf verwiesen, dass der Hersteller ein Recht auf Nachbesserung hat. Mir ist durchaus bewusst, dass die momentane Marktlage recht schwierig ist und ich wahrscheinlich noch etwas warten muss. Nun ist meine Frage wie ich mich weiter verhalten soll (Fristsetzung, Ersatz etc.). Grundsätzlich möchte ich die Grafikkarte wieder haben, da ich sie relativ günstig gekauft habe.

https://www.computerbase.de/forum/threads/grafikkarte-abgeraucht.1992739/
 
Naja was soll der Händler bzw. Hersteller machen? Du kennst ja selber die Situation.
Du könntest evtl. darauf bestehen dass du dein Geld zurück bekommst, aber das hilft dir momentan auch nicht viel - siehe die Preise/Verfügbarkeiten auf den gängigen Vergleichsportalen

Da wird dir nichts übrig bleiben als zu warten
 
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Auch ohne diese Marktlage kann das sehr lange dauern und das ist auch rechtens. Ich weiß nicht mehr genau, es ist ne Weile her, aber ich meine 6 Wochen sind auf jeden Fall zu ertragen ohne dass du da was beanstanden kannst.
 
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Die Frist ist gesetzlich, soweit ich weiß, nicht geregelt und ist einzelfallabhängig.
Was als angemessen gilt ist auch nicht geregelt. 6 Wochen sind aber sicher eine angemessene Wartezeit. Du kannst dem Händler jetzt schriftlich eine Frist setzen (14 Werktage oder so). Dann kriegst du halt dein Geld wieder, wenn der Hersteller nicht liefern kann, was du aber nicht willst. Also eigentlich kannst du dann nur warten.
 
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coasterblog schrieb:
Auch ohne diese Marktlage kann das sehr lange dauern und das ist auch rechtens. Ich weiß nicht mehr genau, es ist ne Weile her, aber ich meine 6 Wochen sind auf jeden Fall zu ertragen ohne dass du da was beanstanden kannst.
4 Wochen schon, 6 Wochen sind dann schon etwas happig, selbst bei einer Reparatur. Das was die Wege lang macht, sind in der Regel die Versandwege (Kunde zum Händler, Händler zum Großhändler, Großhändler zum Hersteller).
Hier dürfte die Krux tatsächlich auch die aktuelle Marktlage sein. MSI hat sicher nicht mal eben so ein paar übrig gebliebene Karten zum Austausch rumliegen.

Kurz: Klar kannst du eine Frist setzen. Dir muss bewusst sein, dass die Wahrscheinlichkeit dann hoch ist, dass du einfach dein Geld zurück bekommst. Ein Recht darauf zu bestimmen, ob nachgebessert (Umtausch, Reparatur) wird oder nicht, hast d u nicht. Wenn du den Händler also unter Druck setzt, erreichst du vermutlich nur das, woran du eigentlich kein Interesse hast.
Geld da, Karte futsch, neue Karte unerreichbar.
 
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Ok, vielen dank schonmal für alle Antworten. Dann hilft wohl wirklich nur warten! Ging mir auch eher darum, ob man sich irgendwie absichern muss, um nicht ungefragt sein Geld zurückzubekommen.
 
hgbrdcln schrieb:
Ok, vielen dank schonmal für alle Antworten. Dann hilft wohl wirklich nur warten! Ging mir auch eher darum, ob man sich irgendwie absichern muss, um nicht ungefragt sein Geld zurückzubekommen.
Dagegen kannst du dich gar nicht absichern. Der Händler hätte direkt sagen können, dass er dir den Kaufpreis erstattet. Nur hat der Händler selbst daran auch kein zwingendes Interesse.
Der möchte das Geld natürlich lieber behalten, insbesondere wenn absehbar ist, dass der Kunde das Geld nicht wieder bei ihm ausgibt.
 
Das ist eine dämliche Situation.
Du KANNST klar eine Frist von zwei Wochen setzen, aber da geht es Leuten darum, Ihr Geld wieder zu bekommen. Das ist aber in Deinem Fall eher ein Nachteil, da Du für die Summe keine Karte bekommst (preislich) oder überhaupt bekommst (Verfügbarkeit).
Allerdings musst DU wissen wo Deine Schmerzgrenze für das Warten ist, irgendwann ist natürlich Schluss mit lustig. Wenn Du dann - sagen wir mal Du hast sie für 399,- bekommen - das Geld wieder hast, dann bist Du preislich bei einer neu aufgelegten 2060 oder - mit etwas Geld fürs Sparschwein - bei einer 1660Super oder 1660Ti.
Leistungstechnisch um Welten entfernt von der alten Karte.

Viel Glück weiterhin und dass die Karte schnell wieder komme ....
 
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kachiri schrieb:
Dagegen kannst du dich gar nicht absichern. Der Händler hätte direkt sagen können, dass er dir den Kaufpreis erstattet. Nur hat der Händler selbst daran auch kein zwingendes Interesse.
Der möchte das Geld natürlich lieber behalten, insbesondere wenn absehbar ist, dass der Kunde das Geld nicht wieder bei ihm ausgibt.
Naja der Händler hätte evtl. daran Interesse die Karte die dann zurückkommen würde für ca. 400 Euro mehr verkaufen zukönnen.
 
hgbrdcln schrieb:
Naja der Händler hätte evtl. daran Interesse die Karte die dann zurückkommen würde für ca. 400 Euro mehr verkaufen zukönnen.
Die Sicherheit hat der Händler ja auch nicht. Wenn die Karte irreparabel defekt ist, bekommt er in der aktuellen Situation wohl auch nur eine Erstattung des EK.
Zumal es für den Händler auch nicht erstrebenswert ist, zu warten. Er weiß ja auch nicht, wie lange das dauern kann.
Ich kann mir bei der aktuellen Marktsituation nicht vorstellen, dass die Hersteller groß Austauschprogramme bei defekten Karten haben. ;)

Wie gesagt: Deine Entscheidung. Mit einer Fristsetzung wirst du eher eine Kaufpreiserstattung erreichen. Da musst du schauen, wie lang du bei dem Preis noch warten kannst und was du ggfs. als Alternative hast.
 
Da Du an den Händler reklamiert hast greift auch die Gewährleistung (sollte irgendwann Mal erwähnt werden - Dein grundlegendes Recht ist Gewährleistung, dieses darf Dir nicht verwehrt werden, und wenn der Händler gewohnheitsmäßig Garantie macht ist das sein Problem. Die Abgrenzung in der Praxis ist sehr unscharf. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.). Im Rahmen der Gewährleistung hat Du ein Anrecht auf Nachbesserung. Und hierbei handelt es sich eben nicht um Kaufpreiserstattung. Ergo: im Rahmen der Gewährleistung musst Du eine Kaufpreiserstattung nicht akzeptieren. Spätestens wenn Du es angesprochen hast, hat Gewährleistung Vorrang. Nachteil: nach den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, d.h. Du müsstest beweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Karte defekt war.

Schau doch Mal, was der Händler aktuell verfügbar hat. Setz ihm eine Frist - gleiche Karte, Alternative oder Upgrade.
 
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JohnStorm schrieb:
Nachteil: nach den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, d.h. Du müsstest beweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Karte defekt war.
Genau falsch herum..
Innerhalb von den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER beweisen dass die Karte bei Gefahrenübergang nicht defekt war. Das ist idR nicht möglich und somit muss der Verkäufer nachbessern.
Übrigens ist es das Wahlrecht des Käufers ob er ein neues Ersatzprodukt möchte oder einer Reparatur zustimmt.
 
BummlerD schrieb:
Genau falsch herum..
Innerhalb von den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER beweisen...
Steht doch genauso in meinem Text?

Zumal Art der Nachbesserung nicht thematisiert wurde - und die von Dir genannte Wahl (Rep vs AT) zu Recht vom Verkäufer abgelehnt werden kann, wenn es zum Beispiel aus ökonomischen Gründen unverhältnismäßig ist.

Also immer mit der Ruhe und zurück zum Thema des Fragenden :-)
 
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JohnStorm schrieb:
Schau doch Mal, was der Händler aktuell verfügbar hat. Setz ihm eine Frist - gleiche Karte, Alternative oder Upgrade.
Und am Ende bekommt er nur sein Geld zurück, weil für den Händler schlicht nicht wirtschaftlich, wenngleich nicht möglich, da weder die gleiche Karte, noch eine Alternative noch ein Upgrade auf Lager ist. Du hast dir schon einmal die Liefersituation angeschaut?
Und dann stellt sich hier ohnehin die Frage: Wird hier gerade auf Gewährleistung abgewickelt oder auf Garantie.

Fakt dürfte aktuell sein: Druck bedeutet Kaufpreiserstattung.
 
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Ich bin ganz ruhig, ich hab anscheinend nur Tomaten auf den Augen. Ich habe das "nach den" überlesen, tut mir leid ^^
 
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kachiri schrieb:
Darum geht es hier nicht. Im Rahmen der Gewährleistung ist Nachbesserung Pflicht, Kaufpreiserstattung keine Option. Und deswegen sollte man einen Blick auf die als verfügbar angebotene Ware werfen.

Mein Vorschlag, zu schauen was verfügbar ist, ist zielführend. Hier kann gemeinsam in Ruhe geguckt werden, was beide Seiten akzeptieren können. Und geringe Mengen sind verfügbar, natürlich macht es mehr Spaß diese zu verkaufen als nachhaltig einen Service anzubieten.

Und nach vier Wochen warten sollte man schon an eine zeitnahe Lösung erinnern - der Höflichkeit halber, und um später etwaige Fristen gewahrt zu haben (Mahnwesen).
 
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Also verfügbar ist da momentan lediglich eine rtx 3090 für über 2000.- Euro. Also die Karte ist direkt zurück gegangen, also innerhalb der ersten 6 Monate. Wie gesagt bin ich daran interessiert die Karte und nicht das Geld zu bekommen. Binich auch noch gut aufgestellt und brauche sie jetzt nicht unbedingt sofort. Was heisst denn etwaige Fristen wahren? Ist das in Bezug auf überhaupt etwas bekommen?
 
Du kannst höchstens verlangen, dass kaputte Produkt zurückzuerhalten, dann bekommst du aber weder geld noch Reperatur oder Ersatz... Der Händler/Hersteller darf ohne deine Zustimmung das Produkt nicht vernichten oder einfach eine Rückzahlung veranlassen, solange du ausdrücklich schreibst, dass du das nicht willst. Denn das Produkt bleibt dein Eigentum.

Zumindest war das bei meinen sneakern letztes Jahr so :)
 
hgbrdcln schrieb:
Was heisst denn etwaige Fristen wahren? Ist das in Bezug auf überhaupt etwas bekommen?
Hey,
Falls es später Streit gibt, dann hast Du im Vorfeld bereits reklamiert, dass es zu einer Verspätung gekommen ist, welche unverhältnismäßig ist und Du nicht hinnehmen möchtest -> Rügen :-)
Du solltest auch hinweisen, dass Du eine Ersatzlieferung erwartest und um Vorschläge zur zeitnahen Lösung bittest.
 
Der TE hat aber nicht seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler in Anspruch genommen sondern offensichtlich die Herstellergarantie.

Da ist nichts mit beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, Nachbesserung etc. da kann der Hersteller auch sagen "Reparieren ging nicht, kein Ersatz auf Lager, hier haste den Kaufpreis zurück - 15%nutzungspauschale".
 
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