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Hast du mal den Stromanschluss des Lüfters überprüft? Falls da alles in Ordnung ist und du sonst alle Fehler deinerseits ausschließen kannst, gib die Karte zurück.
Am Stromanschluss sieht alles in Ordnung aus.
Kann es vielleicht am Mainboard oder an irgendeinem Treiberproblem liegen, wobei ich keine Anzeichen dafür finden kann?
Muss auch noch sagen das alles ziemlich neu ist, genau gesagt von letzter Woche(liege also noch in der 2 Wochen-Frist).
Übringends danke für die schnelle Hilfe.
Bei soetwas ist die zweiwöchige Frist aus - Achtung, Paragraphenkette - §§ 312b, 312f, 355, 346 BGB nicht einschlägig. Bei dir handelt es sich vielmehr um einen Sachmangel gem. § 434 BGB. Dieser wird über §§ 437 Nr. 2, (438,) 346 (474, 476) BGB abgewickelt. Es liegt in deinem Fall ein Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB vor, der es dir gemäß § 476 BGB (Beweislastumkehr) erlaubt, die Karte innerhalb eines halben Jahres aufgrund eines Sachmangels ohne Beweise deiner Unschuld am Mangel zurückzugeben.
Kurz: Du hast nicht nur zwei Wochen Zeit zum Zurückgeben sondern ein halbes Jahr. Erst nach diesem halben Jahr musst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.
Das sinnvollste ist, wenn du die Karte zurückgibst. Wenn du anfängst, dran rum zu Basteln, dann verlierste nur noch deine Garantie, und dann kannste schauen wo du bleibst .
Also, zurück ist meine Empfehlung!