Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Hilfe! HIS X800 XL IceQ II Lüfter läuft nicht
- Ersteller Magneto
- Erstellt am
darklord_pz
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2003
- Beiträge
- 286
Wilkommen im Forum!
ist es so das der Lüfter der Karte auf ein anderen board funktioniert?
hast du es schon ausprobiert?
ist es so das der Lüfter der Karte auf ein anderen board funktioniert?
hast du es schon ausprobiert?
- Registriert
- Jan. 2005
- Beiträge
- 3
Am Stromanschluss sieht alles in Ordnung aus.
Kann es vielleicht am Mainboard oder an irgendeinem Treiberproblem liegen, wobei ich keine Anzeichen dafür finden kann?
Muss auch noch sagen das alles ziemlich neu ist, genau gesagt von letzter Woche(liege also noch in der 2 Wochen-Frist).
Übringends danke für die schnelle Hilfe.
Kann es vielleicht am Mainboard oder an irgendeinem Treiberproblem liegen, wobei ich keine Anzeichen dafür finden kann?
Muss auch noch sagen das alles ziemlich neu ist, genau gesagt von letzter Woche(liege also noch in der 2 Wochen-Frist).
Übringends danke für die schnelle Hilfe.
Christoph
Lustsklave der Frauen
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 3.100
Bei soetwas ist die zweiwöchige Frist aus - Achtung, Paragraphenkette - §§ 312b, 312f, 355, 346 BGB nicht einschlägig. Bei dir handelt es sich vielmehr um einen Sachmangel gem. § 434 BGB. Dieser wird über §§ 437 Nr. 2, (438,) 346 (474, 476) BGB abgewickelt. Es liegt in deinem Fall ein Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB vor, der es dir gemäß § 476 BGB (Beweislastumkehr) erlaubt, die Karte innerhalb eines halben Jahres aufgrund eines Sachmangels ohne Beweise deiner Unschuld am Mangel zurückzugeben.
Kurz: Du hast nicht nur zwei Wochen Zeit zum Zurückgeben sondern ein halbes Jahr. Erst nach diesem halben Jahr musst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.
Kurz: Du hast nicht nur zwei Wochen Zeit zum Zurückgeben sondern ein halbes Jahr. Erst nach diesem halben Jahr musst du beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 4
- Aufrufe
- 1.256