Home-Office vs. stellenbedingte Anwesenheitspflicht: Privileg?

Ich hab jetzt auch einen 100% Home Office Vertrag, war das große Argument warum ich überhaupt bei dem AG angefangen hab. Firma sitzt 150km weit weg, Umzug kommt wegen Kind bei der Exfrau nicht in Frage und pendeln werde ich die Strecke sicher nicht, egal auf wessen kosten. Da haben mir die 45km zum letzten AG mit Firmenwagen schon gereicht, privat fahr ich sowas gleich 3x nicht. Hardware wird auch entsprechend vom AG gestellt, nur die Ausstattung für den Raum ist mein Problem. Aber darum hatte ich mich eh schon gekümmert, hab auch deswegen ne 4 Zimmer Wohnung, weil ich n eigenes Büro wollte/brauchte.

Ist aber halt auch ne IT Stelle, ohne HO Angebot kann man da quasi vergessen zu suchen. Ist da (zum Glück) der Vorteil des AN Marktes, was ich Anfragen von Firmen bekommen habe, die dann mit irgendwelchen Fake Benefits werben, Obstkorb und ein Parkplatz, ich bin begeistert. Fehlt nur noch der kostenlose Kaffee und der Kickertisch für die Mittagspause.

Allein was ich mir an Zeit und Fahrtkosten spare (der letzte AG war "nur" 12km weg, aber auch die Strecke macht sich bemerkbar) sind mir die Mehrkosten in der Wohnung definitiv wert.
 
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ShiftC schrieb:
Ihr seid angestellt in einem Unternehmen mit X gleichwertigen Stellen. Die Stellen seien gegeben durch das zu erreichende Gehalt und den geforderten Bildungsgrad gleichwertig. Die Hälfte dieser Stellen erfordert tätigkeitsbedingt eine dauerhafte Anwesenheit in den Örtlichkeiten des Unternehmens, während die andere Hälfte ebenfalls tätigkeitsbedingt dauerhaft von zu Hause ausgeübt werden kann, aber nicht muss.
Das sind dann aber keine gleichwertigen Stellen, wenn Stelle A HO fähig ist und Stelle B nicht. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Warum sollte der AG einen Ausgleich vornehmen? Der AG hat ein Direktionsrecht und kann u.a. entscheiden, von welchem Ort der AN seine geschuldete vertragliche Leistung erbringen muss. Ist die Tätigkeit aufgrund der Tätigkeitsbeschreibung nicht aus der Ferne ausführbar, ergibt sich bis dato keinerlei Anspruch auf eine Zulage o.ä.
 
A415 schrieb:
Das sind dann aber keine gleichwertigen Stellen, wenn Stelle A HO fähig ist und Stelle B nicht. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Den Wert einer Stelle bemisst der AG durch das Gehalt. Tätigkeiten unterscheiden sich doch immer zwischen A und B, auch haben verschiedene Tätigkeiten andere Schwierigkeiten oder Erleichterungen, aber das Gehalt gibt eine Auskunft darüber, wie viel es dem AG bedeutet bzw. Wert ist. Letzten Endes regelt das auch der Markt.

Hier geht es um eine nächträgliche Änderung der Verhältnisse. A und B waren und sind weiterhin gleichbezahlt, allerdings hat A keine Anwesenheitspflicht mehr, was er vorher jedoch hatte. Daraus entsteht für B kein Nachteil, aber für A entstehen Vorteile wie Flexibilität, Freizeit, Kostenersparnisse etc.
Wurde ja alles schon besprochen.

Der AG kann natürlich machen was er will. Er kann auch ausgewählten Leuten einfach Boni verteilen und muss das nicht begründen. Er ist der AG. Der AN muss schließlich auch nicht bei dem AG arbeiten und kann sich was anderes suchen. Das Verhältnis zwischen AG und AN ist kein einseitiges, sondern ein beidseitiges Nehmen und Geben.

Wenn du jedoch ausgewählten Leuten nachträglich mehr gibst, weil es arbeitstechnisch passt und sie dadurch private Vorteile bekommen, schaffst du Argumente für diese Stellen, während du B unattraktiver dadurch machst. Und? Kann der AG doch machen? Ja, kann er, wie bereits gesagt. Der AG kann auch drei mal einen Rückwärtssalto machen und anschließend einen Headspin.

Es geht nicht darum, was der AG so alles für Entscheidungskräfte hat und machen kann. Am Ende wundern sich die Leute, warum die Menschen kein Bock auf B haben, wenn sie doch A haben können. Ein schlauer AG macht sich Gedanken darüber und gestaltet seine Stellen entsprechend.
 
ShiftC schrieb:
Den Wert einer Stelle bemisst der AG durch das Gehalt. Tätigkeiten unterscheiden sich doch immer zwischen A und B, auch haben verschiedene Tätigkeiten andere Schwierigkeiten oder Erleichterungen, aber das Gehalt gibt eine Auskunft darüber, wie viel es dem AG bedeutet bzw. Wert ist. Letzten Endes regelt das auch der Markt.
Der Wert einer Stelle wird allgemein durch die auszuübende Tätigkeit bzw. den Tätigkeitsmerkmalen bestimmt. Daraus resultiert ein Entgelt für die auszuübende Tätigkeit. In Tarifverträgen wird meist das selbsttändige Arbeiten ohne Anweisung, umfassende Fachkenntnisse oder Bedeutung der Entscheidungen für das Unternehmen als Tätigkeitsmerkmal herangezogen.

ShiftC schrieb:
Hier geht es um eine nächträgliche Änderung der Verhältnisse. A und B waren und sind weiterhin gleichbezahlt, allerdings hat A keine Anwesenheitspflicht mehr, was er vorher jedoch hatte
Oben hieß es doch, dass beide verschiedene Tätigkeitsmerkmale haben, somit in den seltensten Fällen auch gleich eingruppiert seien dürften? Wenn etwas nachträglich geändert wird hat A nun eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben und somit haben sich die Tätigkeitsmerkmale von A gegenüber B geändert. Ob daraus nun ein anderes Entgelt resultiert sollte wiederrum aus der Stellenbeschreibung der Tätigkeit von A oder B ersichtlich sein.

Außer es liegt gar kein Tarifvertrag vor, dann ist es reine Verhandlungssache zwischen AN und AG.
 
A415 schrieb:
Oben hieß es doch, dass beide verschiedene Tätigkeitsmerkmale haben, somit in den seltensten Fällen auch gleich eingruppiert seien dürften?
Zu ersterem: Ja, sonst wären es ja identische Stellen.
Zu letzterem: Nein, sonst hätte ich diese Diskussion nicht gestartet.

A und B sind Stellen, die gleichbezahlt sind (auch tariflich). A und B setzen auch die selben schulischen Qualifikationen voraus.
 
ShiftC schrieb:
Zu letzterem: Nein, sonst hätte ich diese Diskussion nicht gestartet.
Wenn beide Stellen die selben Tätigkeitsmerkmale haben sind diese auch in die selbe Entgeltgruppe einzugruppieren, ansonsten nicht. Der schulische Abschluss zur Eingruppierung ist Beamtengedöns und kommt so im Tarifverträgen, zumindest im öD, nicht vor. Es gibt immer die "gleichwertige Qualifikation" bzw. die "sonstige Qualifikation".

=> Alle Tätigkeitsmerkmale einer auszuübenden Tätigkeit werden prozentual erfasst und daraus leitet sich die Entgeltgruppe aufgrund der angefertigten Stellenbeschreibung ab.

Wenn nun A und B dieselbe Entgeltgruppe haben ist doch tarifrechtlich alles in Butter. Ob A nun in der Firma, daheim oder von Island aus arbeitet ist erst mal für die Eingruppierung irrelevant. A kann natürlich für auswärtige Tätigkeiten eine Zulage nach TV bekommen, zu der jedoch das mobile Arbeiten (aka "Home Office") nicht zählt.

Vielleicht gibt es in der freien ja komische andere Tarifverträge. Ich beziehe mich mit allem geschriebene immer auf den TV-L des öD.
 
Das dreht sich von Anfang an um Kreis.

Du Fragst Leute nach Ihrer Meinung und argumentierst dann irgendwas rum. Am Ende sagst du wieder was im ersten Posting steht.
 
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Ich diskutiere. Sowas nennt man Diskussion. Das ist keine Einbahnstraße. Und ich antworte auf Teile, wo ich der Meinung bin, dass ich meine Standpunkte nicht klar ausdrücken konnte oder dass sie falsch verstanden wurden.

Am Ende hat natürlich jeder seine eigene Sichtweise oder Meinung und das respektiere ich.
Ergänzung ()

A415 schrieb:
Wenn beide Stellen die selben Tätigkeitsmerkmale haben sind diese auch in die selbe Entgeltgruppe einzugruppieren, ansonsten nicht.

Ich rede ja von Stellen, die die selbe Entgeltgruppe haben. Entweder hast du mich missverstanden oder ich dich.
A und B bekommen exakt das gleiche Gehalt.
 
ShiftC schrieb:
Ich rede ja von Stellen, die die selbe Entgeltgruppe haben. Entweder hast du mich missverstanden oder ich dich.
A und B bekommen exakt das gleiche Gehalt.
Dann ist doch alles in Ordnung. Zulagen gibt es z. B. bei Abordnung, Rufbereitschaft oder als Gefahrenzulage. Ob nun A im HO und B im Büro ist ist für die Zulage bzw. das Entgelt unerheblich.

Ich verstehe daher das Problem auf der Anfangsseite nicht. Wenn ich meine durch ständige Anwesenheitspflicht im Büro oder durch permanetes HO finanziell entschädigt werden zu müssen, muss ich mein Glück in der freien Wirtschaft bei einem Arbeitgeber mit individuellen Arbeitsverträgen versuchen. Ein Tarifvertrag sieht so einen Ausnahmetatbestand meines Wissens nach nicht vor.

Ich bekomme auch nicht weniger Entgelt als mein Kollege, der diesselbe Tätigkeit ausübt und statt wie ich 6 Km Arbeitsweg 35 jeden Tag pendelt.
 
Ist halt nicht alles schwarz weiß.

Ich könnte innerhalb meines Projektteams eine andere Aufgabe übernehmen, behalte meine Entgeltstufe, müsste aber öfter reinfahren weil ich ich mich dann zb. Um Prüfstände kümmern muss.

Genauso kann jemand auch andersherum die Aufgabe wechseln und mehr Projektleitung/organisatorisches aus dem Home Office heraus machen, da ändert sich an der Bezahlung nichts... Das klappt auch soweit.
 
ShiftC schrieb:
Am Ende hat natürlich jeder seine eigene Sichtweise oder Meinung und das respektiere ich.
Letzteres konnten wir oben mit Deinen Meinungen (ein HO-Angebot bietet immer Vorteile) lesen, die eindeutig nur auf eurer aktuellen Situation beruhen. Das pasast für Dich, ist aber keine alllgemeine Diskussion.

Die Aussage "Welche Vorteile das mit sich bringt, muss man nicht diskutieren" gilt nur bei Euren derzeit wohl idealen Bedingungen für die MA, die HO machen dürfen.

ShiftC schrieb:
Ich rede ja von Stellen, die die selbe Entgeltgruppe haben. Entweder hast du mich missverstanden oder ich dich.
A und B bekommen exakt das gleiche Gehalt.
Wir haben exakt identische Stellen/Aufgaben/Vergütungen, bei denen nur die Herkunft der Informationen entscheidet, ob der Kollege oft/immer im Werk sein muss oder dort seit fast 3 Jahren nur noch sporadisch war. Der eine betreut halt Qualitätssicherung die Produktion (und musste damit schon immer, bei exakt gleicher Bezahlung, u.A. akzeptieren, dass er gelegentlich und zeitnah in den Reinraum muss), der andere betreut andere Bereiche, in denen er remote arbeiten kann.

Selbiges gilt für einige IT-Stellen. Vieles/alles von dem, was mittlerweile im HO möglich ist, hat uns nicht der AG einfach hingestellt. Das haben die MA (in Absprache mit dem AG und der Quality) selber eingerichtet und sich damit ihre HO-Möglichkeiten selber erarbeitet. Der AG hat dazu allenfalls die Mittel bewilligt, die Arbeit lief aber zusätzlich neben dem normalen Job. Und als Dank werden nun feste Arbeitsplätze abgebaut und am Ende gibt es noch nicht einmal für 100% der MA Vor-Ort Arbeitsplätze. Damit wird HO zum Zwang und nicht zu einer freiwilligen Option.

Daher gilt nicht "Ein schlauer AG macht sich Gedanken darüber und gestaltet seine Stellen entsprechend" sondern eher, dass der AG den AN die Freiheit einräumt ihre Stellen selber so gestalten zu können. Der AG muss nicht jeden Arbeitsablauf haarklein kennen, wenn es kein 3-Personen Startup ist.
 
A415 schrieb:
Ich verstehe daher das Problem auf der Anfangsseite nicht. Wenn ich meine durch ständige Anwesenheitspflicht im Büro oder durch permanetes HO finanziell entschädigt werden zu müssen, muss ich mein Glück in der freien Wirtschaft bei einem Arbeitgeber mit individuellen Arbeitsverträgen versuchen.
Das "Problem" auf der Anfangsseite schildert eine Situation und fragt nach Meinungen/Anregungen, wie man einen Ausgleich finden könnte. Das muss nicht in Geld resultieren, doch die ganze Diskussion hier dreht sich bei den Teilnehmern darum, dass HO oder mobiles Arbeiten gar nicht als Bonus betrachtet wird, sodass es gar nicht oder kaum dazu kommt, Ideen zu äußern.

gymfan schrieb:
Letzteres konnten wir oben mit Deinen Meinungen (ein HO-Angebot bietet immer Vorteile) lesen, die eindeutig nur auf eurer aktuellen Situation beruhen. Das pasast für Dich, ist aber keine alllgemeine Diskussion.
Achso. Ich darf also keine Meinung oder Sichtweise zu dem Thema haben. Denn habe ich das, respektiere ich nicht deine Meinung?

gymfan schrieb:
Die Aussage "Welche Vorteile das mit sich bringt, muss man nicht diskutieren" gilt nur bei Euren derzeit wohl idealen Bedingungen für die MA, die HO machen dürfen.
Die Möglichkeit, HO oder mobiles Arbeiten zu beanspruchen, ohne dass man es zu müssen bzw. weiterhin die Möglichkeit hat, jeden Tag zum AG zu fahren, kann nur Vorteile ggü. der Anwesenheitspflicht haben. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Der AN hat hier riesen Flexibilitäten. Warum muss man das hier seit 4 Seiten ständig von neu durchkauen?

Es wäre anders, wenn der AG den einen zum HO zwingen würde.

gymfan schrieb:
Daher gilt nicht "Ein schlauer AG macht sich Gedanken darüber und gestaltet seine Stellen entsprechend" sondern eher, dass der AG den AN die Freiheit einräumt ihre Stellen selber so gestalten zu können.
Der Nebensatz ist ein Resultat vom Hauptsatz.

Man kann auch einfach andere Beispiele aus der Arbeitswelt nehmen. Dinge wie vergünstigstes oder gar kostenloses Essen, vergünstigte ÖPNV-Fahrkarten, Kinderbetreuungsangebote, Schmutzzulagen, Duschmöglichkeiten, Parkplatzangebote und was es sonst noch so gibt sind keine aus Nächstenliebe getroffene Samariterentscheidungen der Arbeitgeber. Solche Klamotten entstehen, damit zum einen der AG noch konkurrenzfähig ist, aber auch Argumente für die AN bietet.
Nach der Logik, den viele Teilnehmer hier haben, hätte konsequenterweise auch das alles nicht sein müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ShiftC schrieb:
Das "Problem" auf der Anfangsseite schildert eine Situation und fragt nach Meinungen/Anregungen, wie man einen Ausgleich finden könnte. Das muss nicht in Geld resultieren, doch die ganze Diskussion hier dreht sich bei den Teilnehmern darum, dass HO oder mobiles Arbeiten gar nicht als Bonus betrachtet wird, sodass es gar nicht oder kaum dazu kommt, Ideen zu äußern.
Das ist ja die Frage die ich mir stelle: "Warum sollte man hier überhaupt einen Ausgleich herbei führen wollen?". Das Tarifrecht sieht so etwas nicht vor. Es kann somit nur auf individueller Basis in der Privatwirtschaft getroffen werden, falls der Betrieb keinen Tarifvertrag anwendet.

Da der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz auch dort greift wird es unmöglich hier nur gewissen Angestellten "einen Ausgleich" zu gewähren, da dieser ungerecht gegenüber anderen Arbeitnehmern mit sonst gleichen Tätigkeitsmerkmalen wäre.

Ich vermute deine Grundanahme auf Seite 1 ist insofern nicht richtig, als dass es keine identischen Tätigkeitsmerkmale und somit keine Eingruppierung in ein und dieselbe Entgeltgruppe geben solle (Sache des AG) bei den beiden Kollegen, da sich dort die Tätigkeitsmerkmale dann doch unterscheiden. Hier ist wie geschrieben der AG zuständig eine Überprüfung und ggf. Neubewertung der Tätigkeitsmerkmale vorzunehmen.
Ergänzung ()

ShiftC schrieb:
Dinge wie vergünstigstes oder gar kostenloses Essen
In Deutschland kann es steuerrechtlich kein kostenloses Essen für Arbeitnehmer geben, da dieses dann einen geldwerten Vorteil darstellen und entsprechend zu versteuern wäre.
 
Naja, konkrete Beispiele wären z.B. Projektleiterstellen, Gruppen- oder Abteilungsleiterstellen. Natürlich haben verschiedene Gruppen aus verschiedenen Abteilungen andere Tätitgkeitsmerkmale, sonst wären es ja allesamt identische Stellen aus derselben Gruppe oder Abteilung.

Doch all diese Posten wurden vor Corona gleichbezahlt und werden auch nach Corona gleichbezahlt. Soweit so gut. Auch hat sich an den Tätigkeiten nichts geändert. Was sich aber geändert hat ist, dass jetzt viele Projekt-, Gruppen- oder Abteilungsleiter sich ihren Arbeitsort aussuchen dürfen. Auch die MA innerhalb der Gruppen. Sie behalten weiterhin ihr Office vor Ort bzw. können zum AG kommen, so oft sie wollen. Sie können aber auch ein ganzes Jahr gar nicht mehr kommen. Für viele andere gilt das eben nicht, weil die Tätigkeit es nicht zulässt.

Für mich ist diesbezüglich jetzt ein Ungleichgewicht entstanden. Das betrifft mich übrigens auch, denn ich gehöre zum Personenkreis, der sich alles aussuchen kann. Für die Anderen sind meine oder ähnliche Stellen jetzt wesentlich attraktiver geworden. Vorher war das nicht der Fall, weil es dann eher ein "Ich muss bei beiden hier antanzen, aber dann mach ich lieber dies und jenes". Nun ist es "Ja bei dem muss ich aber gar nicht mehr antanzen oder kann es so machen wie ich es will" und das scheint bei sehr vielen AN, zumindest bei unserem AG, dem "lieber dies und jenes machen" deutlich zu überwiegen. Das wundert mich aber auch nicht, weil es hier nicht um Tätigkeiten geht, die sich um Galaxien unterscheiden.

Somit hat es jetzt schon angefangen, dass viele, darunter auch Neubewerber, gar kein Interesse an diesen Vor-Ort-Only Stellen haben, weil a) ist eh gleichbezahlt und b) keine sonstigen Vorteile.
Auch das gilt für meine Wenigkeit. Wenn der AG jetzt plötzlich sich umentscheidet und sagt "Ihr müsst jetzt wieder alle hier hin", dann bin ich neben vielen anderen die ersten, die anfangen sich woanders umzusehen.

Natürlich bin ich oder mein AG nicht die Referenz, aber man sieht halt schon den Trend. So, wie Firmen- oder Dienstwagen auch irgendwo schon immer eine Art Argument für bestimmte Stellen war, ähnlich wie Kinderbetreuung, Gleitzeit usw., ist auch HO bzw. mobiles Arbeiten schon längst ein Argument (ist ja auch nicht seit gestern, aber seit kurzem nun mal wesentlich verbreiteter).

Das ändert aber nichts daran, dass es nun mal auch Tätigkeiten gibt, die eine Anwesenheit voraussetzen, sei es handwerkermäßige, ingenieursmäßige oder führungsmäßige Tätigkeiten. Wenn diese Tätigkeiten ihren Mobileworkpendanten ggü. äquivalente Abschlüsse verlangen und gleiches Gehalt bieten, dann wird das Interesse daran soweit absacken, dass man früher oder später irgendwas draufpacken muss. Das kann Geld sein, das kann Flexibilität sein oder eben was anderes.

Das ist meine Sichtweise und meine Meinung dazu.
 
Und das Sinnigste, was man obendrauf packen kann, wäre Geld. Zumindest meiner Meinung nach. Logischerweise braucht man diesen Schritt erst dann gehen, wenn ein Bewerber eben kundtut, dass er mehr Geld möchte.
Wenn es um bestehende Arbeitsverhältnisse geht, kann der AG selbstverständlich sich Gedanken machen, ob er einem AN, der nach mehr Gehalt fragt, mehr Gehalt zahlt.

Dass eine reine Option zum HO, ohne Pflicht und mit erhaltenem Büroarbeitsplatz, prinzipiell einen Vorteil darstellt, sehe ich übrigens auch so. Wobei logischerweise damit zu rechnen ist, dass ein AG ggf. über Abbau von Präsenzarbeitsplätzen nachdenkt, wenn die gar nicht mehr genutzt werden. Kostet schließlich auch. So gesehen birgt die Option also potentiell bspw. das Risiko, dass der persönliche feste Büroarbeitsplatz entfällt (und man bspw. Wechselarbeitsplätze in Anspruch nehmen müsste. Wie dazu Gesetzeslage und sonstige Vereinbarungen stehen, weiß ich nicht.)

Ich selbst hatte mich übrigens in der Vergangenheit während einer Tätigkeit bei einem größeren Konzern, wo ich frei zwischen Arbeit vor-Ort oder sonstwo entscheiden konnte, teilweise für Arbeit vor-Ort entschieden. Und in dem Fall konkret weil 1. die klimatisierten Büroräume im Hochsommer deutlich angenehmer als die nicht/schlecht isolierte Dachgeschosswohnung waren und 2. das subventionierte Essen in der Betriebskantine zeitsparend und günstig war.

Wie im Thread vorher schon erwähnt, sehe ich in der beschriebenen Situation aber grundsätzlich keinen Handlungsbedarf. Und zwar nicht, weil ich die HO-Option nicht als Vorteil betrachten würde (das tue ich), sondern weil ich den Vorteil nicht als gravierend hoch betrachte und ich nicht sehe, warum alles immer gleich sein sollte. Und außerdem, weil die AN doch einen Vertrag unterschrieben hatten, bei dem klar war, dass sie vor-Ort beim AG tätig sein müssen. Für diese AN ändert sich nichts (laut der ersten Angaben, dass sie zusätzlich Arbeit von HO-Kollegen übernehmen müssen oder sich Arbeitsabläufe verzögern kam ja erst später., also gibt es auch keinen Grund, etwas am Gehalt zu ändern.
Oder anders - überspitzt - Warum sollte irgend ein Ereignis, dass XY betrifft, eine Änderung bei AN A hervorrufen. Meine 7 Nachbarn haben in der Postcode-Lotterie gewonnen, also muss ich jetzt mehr Lohn haben.
 
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@ShiftC

Warum muss es einen Ausgleich geben? Es gibt diverse Sozialleistungen, die immer nur ein Teil der Belegschaft betreffen, ohne dass die anderen Mitarbeiter hierfür einen Ausgleich bekommen.

Beispiele:
-> Fahrgeldzuschuss wenn der ÖPNV genutzt wird, alle Mitarbeiter die nicht per ÖPNV kommen, erhalten diesen nicht
-> Essensgeldzuschuss für die Kantine, alle Mitarbeiter die nicht in die Kantine gehen (warum auch immer) erhalten diesen nicht
-> Büro mit extra Kinderausstattung/Kinderfreundliches Büro (betrifft auch nur alle Mitarbeiter die Kinder haben und diese mal ins Büro nehmen müssen)
-> Hund am Arbeitsplatz erlaubt (kann man nur wahrnehmen, wenn man auch ein Hund hat)
-> extra Urlaubstage bei Tod der eigenen Eltern (geht nur, wenn du noch lebende Eltern hast) ...
-> Zuschuss zur Altersvorsorge - wenn du jedoch vom vorherigen Arbeitgeber ein Vertrag mitbringst, bespart diesen der neue Arbeitgeber meist jedoch nicht ...
-> Dienstwagen, wenn du jedoch autofrei unterwegs bist, bekommst du hierfür auch kein Ersatz

Du stellst in deiner Argumentation jedoch das HomeOffice als so extrem wichtig dar, dass Mitarbeiter die dies nicht nutzen können, hierfür einen Ausgleich bekommen sollen.

Entweder ist dein Arbeitsplatz mit Aufgaben "HomeOffice-fähig" und dann solltest du mit Vorgesetzten und Betriebsrat um ein Anspruch kämpfen oder du gehst halt leer aus, wie bei einigen anderen Sozialleistungen auch.

Sozialleistungen sind somit immer nur ein Goodie, die ein Arbeitgeber bereitstellt.
 
HO kann Fluch oder Segen sein.

Für den AG hat das je nach Bereich auch seine Vorteile:

1. Platz wird gespart den man aktiv für die Produktion verwenden kann
(Machen die eh von Zuhause und zahlen noch dafür Miete)

2. Arbeitsplatz Vorschriften im Büro
(Braucht es nicht mehr weil eh alle daheim)

3. Arbeitsausstattung, die HO bekommen ein Notebook mit Dock und das wars
(Im Büro 2 bis 3 Screens, Tastatur, Maus etc.)

4. Infrastruktur, man spart aktiv bei der internen Infrastruktur

5. Service Techniker,
man spart durch den geringeren Bedarf der internen Netzwerkinfrastruktur auch da ein.


Ich kenne manch Unternehmen und die sehen das als klaren Vorteil, die verkaufen HO als Benefit für den AN worüber sich die Angestellten freuen, der AG sich aber weitaus mehr weil er weniger allgemeine Infrastruktur bereitstellen muss für die selbe Gehaltszahlung.
Das sind aber auch bei schlechter Auftragslage die ersten die raus fliegen, die haben keine Personalkontakte im Unternehmen und sind nur ein Geist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ShiftC schrieb:
Sie behalten weiterhin ihr Office vor Ort bzw. können zum AG kommen, so oft sie wollen. Sie können aber auch ein ganzes Jahr gar nicht mehr kommen. Für viele andere gilt das eben nicht, weil die Tätigkeit es nicht zulässt.

Für mich ist diesbezüglich jetzt ein Ungleichgewicht entstanden.
Für mich nicht. Es gab schon immer Büro-Jobs und Leute, die nicht im Büro arbeiten können. Hat bis jetzt auch keinen gestört. Und selbst bei HO-tauglichen Jobs soll es (teilweise subjektive) Gründe geben, das man eben lieber im Büro ist als zuhause.
ShiftC schrieb:
Für die Anderen sind meine oder ähnliche Stellen jetzt wesentlich attraktiver geworden.
Angst vor Konkurrenz? ;)
ShiftC schrieb:
Das ändert aber nichts daran, dass es nun mal auch Tätigkeiten gibt, die eine Anwesenheit voraussetzen, sei es handwerkermäßige, ingenieursmäßige oder führungsmäßige Tätigkeiten. Wenn diese Tätigkeiten ihren Mobileworkpendanten ggü. äquivalente Abschlüsse verlangen und gleiches Gehalt bieten, dann wird das Interesse daran soweit absacken, dass man früher oder später irgendwas draufpacken muss. Das kann Geld sein, das kann Flexibilität sein oder eben was anderes.
Das ist nichts neues und war schon lange vor Corona so. Aber für welche Tätigkeit brauch ein Bürojob eine gleiche Qualifizierung wie ein Handwerker?
 
ShiftC schrieb:
Somit hat es jetzt schon angefangen, dass viele, darunter auch Neubewerber, gar kein Interesse an diesen Vor-Ort-Only Stellen haben, weil a) ist eh gleichbezahlt und b) keine sonstigen Vorteile.
Dann wird der Markt das auf lange Sicht zurechtrücken... wenn die vor-Ort-only Stelle wichtig ist und zu gleichem Gehalt nicht mehr besetzt werden kann, wird irgendwann zwangsläufig mehr Geld gezahlt.

(Oder intern jemand unfreiwillig auf die Stelle gesetzt, aber der Schuss kann auch nach hinten losgehen und dann fängt die Suche neu an...)

GM206 schrieb:
3. Arbeitsausstattung, die HO bekommen ein Notebook mit Dock und das wars
(Im Büro 2 bis 3 Screens, Tastatur, Maus etc.)
Das dürfte von Firma zu Firma sehr unterschiedlich aussehen.

Bei einer 100% HO Stelle muss mWn vollständige Ausstattung zum arbeiten bereitgestellt werden, bei einer 'HO ist erlaubt und wir stellen euch den Zugriff bereit, um den Rest müsst ihr euch selbst kümmern' Vereinbarung kann das durchaus wie bei dir beschrieben aussehen.

Persönlich habe ich Notebook und Dock, nutze im HO aber lieber meinen eigenen Schreibtisch und PC. Citrix reicht da zur Trennung zwischen Arbeit und persönlichem.

GM206 schrieb:
Das sind aber auch bei schlechter Auftragslage die ersten die raus fliegen, die haben keine Personalkontakte im Unternehmen und sind nur ein Geist.
Das ist durchaus eine Gefahr, aber da kann auch aktiv gegen gearbeitet werden wenn AG / AN das wollen... bei mir in der Firma ist ein 'Geist-Wesen' aktiv nicht gewünscht, auch für 100% HO Mitarbeiter.
 
Deswegen nennt man es nicht Home Office sondern mobiles Arbeiten mit 1-2 optionalen Office Tagen, umgeht zuverlässig den Zwang für das Office Equipment.
 
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